Elternunterhalt: Wenn Kinder Unterhalt für die Eltern zahlen

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 21. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Hier erklären wir die Elternunterhalt-Berechnung und welche Komponenten hinein fließen.
Hier erklären wir die Elternunterhalt-Berechnung und welche Komponenten hinein fließen.

Der demografische Wandel macht sich auch in Deutschland bemerkbar: Die Gesellschaft altert. So steigt der Prozentsatz der 60 bis 80 Jährigen und der über 80 Jährigen immer weiter an. Im Gegensatz dazu nimmt der Prozentsatz der unter 20 Jährigen immer weiter leicht ab.

In diesem Kontext gewinnt auch der Elternunterhalt immer mehr an Bedeutung. Grundsätzlich gilt allerdings: Elternunterhalt bekommen die Eltern nur, wenn sie nach Bundesgesetzbuch (BGB) bedürftig sind und zahlen müssen die Kinder nur, wenn sie leistungsfähig sind. Bei Fragen wenden Sie sich an einen Anwalt, der den Elternunterhalt genau berechnen kann. Auch Rechner zum Elternunterhalt im Internet können einen ersten Anhaltspunkt liefern.

In diesem Ratgeber erklären wir, was der Elternunterhalt ist, wann die Eltern unterhaltsberechtigt sind und wie eine Berechnung vom Elternunterhalt aussieht. Welche Freibeträge gibt es und wie wird beim Elternunterhalt das Vermögen miteinbezogen? Und wie sieht es beim Elternunterhalt mit einer Verwirkung aus?

FAQ: Elternunterhalt

Was ist Elternunterhalt?

Eltern, die Bedürftig sind und für Ihren Unterhalt nicht selbst aufkommen können, haben ihren Kinder gegenüber ggf. einen Anspruch auf Unterhalt.

Wer muss Elternunterhalt zahlen?

Unterhalt müssen Kinder nur für die Eltern zahlen, wenn Sie selbst zahlungsfähig sind.

Wie lässt sich der Elternunterhalt berechnen?

Hier können Sie nachlesen, wie berechnet wird, in welchem Umfang den Eltern ein Unterhalt zusteht.

Elternunterhalt berechnen

Können pflegebedürftige Eltern ihre Pflegekosten nicht mehr selbst tragen, werden ihre Kinder über den Elternunterhalt belangt. Haben die Eltern keine Ersparnisse und eine geringe Rente, kann der Elternunterhalt für die Kinder schnell Realität werden. Ein Teil der Pflegekosten wird von der gesetzlichen Pflegeversicherung getragen, doch meist reicht dieser Betrag nicht aus. Zunächst zahlt dann das Sozialamt. Die Eltern bekommen dann so einen vorgestreckten Elternunterhalt als Sozialhilfe. Doch das Sozialamt verlangt durch Elternunterhalt die Kosten von den Kindern zurück.

Im Internet geben Elternunterhaltsrechner erste Auskünfte.
Im Internet geben Elternunterhaltsrechner erste Auskünfte.

Um nun den Elternunterhalt zu berechnen, wird zunächst ein beim Elterngeld zu berücksichtigendes Schonvermögen der Kinder berechnet, welches unangetastet bleibt. Sie müssen also beim Elternunterhalt Ihr Vermögen nicht schützen oder versuchen etwas zu verschleiern. Auch das Eigenheim bleibt unangetastet. Unterhalt für die Eltern kann nur in einer gewissen Höhe verlangt werden.

Den Kindern bleiben das Schonvermögen und der Selbstbehalt. Letzter liegt gemäß Düsseldorfer Tabelle von 2020 bei mindestens 2.000 Euro monatlich. Im Rahmen vom Elternunterhalt steht dem Ehepartner ein Selbstbehalt von mindestens 1.600 Euro zu, welcher ebenfalls Beachtung findet. Für eine Familie beläuft sich der Selbstbehalt also monatlich auf 3.600 Euro. Seit 2021 finden sich in der Düsseldorfer Tabelle keine konkreten Angaben mehr zum Selbstbehalt beim Elternunterhalt. In den Anmerkungen heißt es lediglich: „Dem Unterhaltspflichtigen ist der angemessene Eigenbedarf zu belassen.“

Das Schonvermögen entspricht fünf Prozent des aktuellen Jahresbruttoeinkommens für alle Jahre, in denen seit Berufsbeginn gearbeitet wurde. Pauschal wird für diese Summe eine Verzinsung von vier Prozent angesetzt. Auch kleine Sparbeträge von ca. 10.000 Euro werden nicht angetastet.

Darüber hinaus wird das monatliche Einkommen in die Berechnung miteinbezogen. Dieses kann allerdings nur begrenzt belastet werden: Hier kommt der Selbstbehalt von 2.000 Euro zum Tragen. Ist der Unterhaltspflichtige verheiratet, kommt der Selbstbehalt des Ehegatten hinzu. Wiederum fließt nicht das restliche Einkommen in den Elternunterhalt, sondern 50 Prozent der Differenz zwischen dem Selbstbehalt und dem bereinigten Nettoeinkommen. Bereinigtes Nettoeinkommen beim Elternunterhalt bedeutet, dass alle monatlichen Belastungen abgezogen werden. Darunter fallen:

  • Unterhaltszahlungen an die eigenen Kinder
  • Raten für Kredite
  • Ausgaben für die private Altersvorsorge
  • berufsbedingte Aufwendungen
  • Kosten der allgemeinen Krankenkasse und krankheitsbedingte Aufwendungen

Dagegen sind folgende Abzüge nicht anrechenbar:

  • Beiträge für Hausrats- und Haftpflichtversicherungen
  • Rundfunkgebühren
  • Miete und Mietnebenkosten in Höhe von 480 Euro

Liegen die Miete und die Nebenkosten höher, müssen die Mehraufwendungen bewiesen werden, dann sind sie abzuziehen. Im Übrigen kann vom unterhaltspflichtigen Kind nicht verlangt werden, dass es seine Wohnung im Zusammenhang mit dem Elternunterhalt aufgibt.

Wichtig! Seit 2020 müssen erwachsene Kinder sich erst ab einem Brutto-Jahreseinkommen von über 100.000 Euro an den Pflegekosten der Eltern beteiligen. Dies ergibt sich aus dem Angehörigenentlastungsgesetz.

Düsseldorfer Tabelle beim Elternunterhalt

Das elterliche Vermögen bei dem Elternunterhalt: Erst muss dieses aufgebraucht werden, dann folgt der Unterhalt.
Das elterliche Vermögen bei dem Eltern­unterhalt: Erst muss dieses aufgebraucht werden, dann folgt der Unterhalt.

Aus der Düsseldorfer Tabelle lassen sich die Selbstbehalte für den Unterhaltspflichtigen und den Ehepartner entnehmen, welche beim Elternunterhalt zu beachten sind. Seit dem 1.1.2015 steht dem unterhaltspflichtigen Kind ein Selbstbehalt von 2.000 Euro und dem Ehepartner in Höhe von 1.600 Euro zu. Lebt das Kind in einer Partnerschaft, ist aber nicht verheiratet, so kann der Familienselbstbehalt nicht geltend gemacht werden (BGH, Beschluss vom 9.3.2016, Az. XII ZB 693/14). Gehen aus der Ehe Kinder hervor, so stehen auch für die Kinder Freibeträge zu, welche ebenfalls aus der Düsseldorfer Tabelle entnommen werden können, so der Bundesgerichtshof (BHG).

Elternunterhalt und Vermögen der Familie

Der Rechtsanspruch für den Elternunterhalt ergibt sich aus den §§ 1601 ff (Bürgerliches Gesetzbuch). Demnach lässt sich Elternunterhalt nicht einfach vermeiden. Hier heißt es:

Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. (§ 1601 BGB)

Laut § 1602 BGB ist allerdings nur unterhaltsberechtigt, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Bevor die Eltern also unterhaltsberechtigt werden, muss deren gesamtes Vermögen aufgebraucht werden. Auch die Zahlungen der Pflegeversicherung, welche je nach Pflegestufe zahlt und auch das Pflegewohngeld ist hinzuzuziehen.

Wer ist unterhaltspflichtig beim Elternunterhalt

Der Elternunterhalt richtet sich unter anderem nach dem Einkommen des Kindes.
Der Elternunterhalt richtet sich unter anderem nach dem Einkommen des Kindes.

Elternunterhalt ist die rechtliche Verpflichtung von Kindern und (auch indirekt) den Schwiegerkindern, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten durch den Unterhalt den Lebensbedarf der (Schwieger-)Eltern zu sichern. Grundsätzlich ist ein Kind nur unterhaltspflichtig, wenn es leistungsfähig ist. Dies bedeutet nach § 1603 Abs. 1 BGB:

(1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.

Neben dem Selbstbehalt und dem Schonvermögen, sind Unterhaltszahlungen an die eigenen Kinder oder/und (Ex-)Ehegatten gegenüber dem Elternunterhalt vorrangig. Auch die eigene Altersvorsorge hat Vorrang. Dazu darf das Kind fünf Prozent seines Bruttoeinkommens über das gesamte Erwerbsleben hinweg in die eigene Altersvorsorge einzahlen.

Im Februar 2014 entschied der Bundesgerichtshof, dass Kindern ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig sind, auch wenn sie Jahre lang keinen Kontakt hatten.

Haben die Eltern mehrere Kinder mit genügend Einkommen, haften alle anteilig. Der Elternunterhalt wird auf Geschwister somit verteilt. In welchen Höhen die Kinder den Unterhalt zahlen müssen, ergibt sich aus deren Einkommens- und Vermögensverhältnissen unter Berücksichtigung des Selbstbehalts. Kommt nur ein Kind für den Unterhalt auf, obwohl die Geschwister genug Einkommen und Vermögen hätten, kann es finanziellen Ausgleich fordern.

Elternunterhalt der Schwiegerkinder
Das Einkommen des Ehepartners des Kindes kann zwar nicht direkt aber indirekt belangt werden. Dies ergibt sich aus § 1604 S. 1 BGB:

Lebt der Unterhaltspflichtige in Gütergemeinschaft, bestimmt sich seine Unterhaltspflicht Verwandten gegenüber so, als ob das Gesamtgut ihm gehörte.

Ist beispielsweise das Kind unverheiratet und verdient netto 3.000 Euro, so kann es nach weiteren Abzügen (Selbstbehalt etc.) sein, dass das Kind keinen Elternunterhalt zahlen kann. Ist das Kind allerdings verheiratet und die Ehefrau verdient ebenfalls 3.000 Euro netto, kann es sein, dass das unterhaltspflichtige Kind etwa 759 Euro monatlich zahlen muss. Vereinfacht ausgedrückt, wird dann auch Elternunterhalt vom Schwiegerkind gezahlt.

Möchten Eltern ihre Kinder vor dem Elternunterhalt schützen, so sollte rechtzeitig eine private Pflegeversicherung aufgenommen werden oder eben genügend eigenes Vermögen zur Verfügung stehen. Im Vorfeld lässt sich allerdings schlecht kalkulieren, wie hoch die Pflegekosten einmal sein werden.

Wohnvorteil kann Elternunterhalt mindern oder erhöhen

Im Zusammenhang mit dem Elternunterhalt steht der Wohnvorteil, welchen Hauseigentümer geltend machen können.
Im Zusammenhang mit dem Eltern­unterhalt steht der Wohnvorteil, welchen Hauseigentümer geltend machen können.

Besitzt der Unterhaltspflichtige eine eigene Immobilie und nutzt diese selbst, wird vom Wohnvorteil gesprochen. In diesem Fall muss der Wohnwert ermittelt werden, um diesen Faktor in die Berechnung einfließen lassen zu können. Der Wohnwert kann dabei auch negativ ausfallen, wenn auf die Wohnung oder das Haus noch eine Hypothek läuft. Lebt der Unterhaltspflichtige zur Miete, fließt dieser Wert in die Berechnung mit ein.

Elternunterhalt und Pflegeheim

Der Unterhalt für die Eltern wird häufig spruchreif, wenn die Eltern zum Pflegefall werden. Um die Pflegekosten aufzubringen, muss Elternunterhalt gezahlt werden.

In Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gibt es das sogenannte Pflegewohngeld. Dies ist ein bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss und steht Menschen zu, die sich vollstationär in Dauerpflegeeinrichtung befinden. Der Bewohner muss dafür mindestens Pflegestufe I innehaben und Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Das Pflegeheim muss von der Pflegeversicherung zugelassen sein und eine Pflegesatzvereinbarung mit den Kostenträgern haben. Diese Unterstützung wird allerdings nur gewährt, wenn das Einkommen und sein Vermögen bestimmte Grenzen nicht übersteigt.

Elternunterhalt und Grundsicherung

Die sogenannte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§ 41 ff. SBG XII) ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung zur Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts bei Hilfsbedürftigkeit. Unterstützung erhalten Menschen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen Erwerbsminderung auf Dauer aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.
Die Grundsicherung durch Elternunterhalt erfolgt ausschließlich, wenn das Kind über ein jährliches Gesamteinkommen von über 100.000 Euro verfügt:

(5) Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern bleiben unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16 des Vierten Buches unter einem Betrag von 100 000 Euro liegt. (§ 43 Abs. 5 S. 1 SBG XII)

Grundsätzlich gilt erst einmal die gesetzliche Vermutung, dass das Kind diese Grenze nicht überschreitet. Solange diese Vermutung nicht widerlegt wird, werden die Kinder nicht in Regress genommen. Es liegt im Ermessen des Sozialhilfeträgers, einen Einkommensnachweis des Kindes zu fordern. Liegen Anhaltspunkte vor, dass die Grenze überschritten wird, sind die Unterhaltspflichtigen verpflichtet, ihr Einkommen offen zu legen. Vermögen wird nicht beachtet. Ausgenommen sind Einkünfte aus dem Vermögen, wenn dadurch die 100.000-Euro-Grenze überschritten wird.

Elternunterhalt fordert das Sozialamt wieder ein

Die Eltern bekommen erst Sozialhilfe, dann Elternunterhalt.
Die Eltern bekommen zuerst Sozialhilfe, dann Eltern­unterhalt.

In der Realität wird häufig die Differenz vom Einkommen und den Heimkosten vorerst vom Sozialamt übernommen. Die Eltern gelten dann laut Sozialgesetzbuch als Sozialhilfeempfänger.

Das Sozialamt kann dann die Kinder in Regress nehmen und prüft, ob es Elternunterhalt von den Kindern fordern kann. Das Sozialamt verlangt dazu eine Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Gleichzeitig bekommen die Kinder eine Rechtswahrungsanzeige, bevor der Elternunterhalt verlangt wird.

Elternunterhalt und Ausland: Wenn der Unterhaltspflichtige im Ausland lebt

Für den Elternunterhalt ist es irrelevant, aus welchem Land das Geld kommt oder in welches es fließt. Entscheidend ist hier, welche Staatsangehörigkeit vorliegt. Lebt der Unterhaltsberechtigte in Deutschland, das Kind als Deutscher aber im Ausland, gilt das deutsche Recht und damit muss Elternunterhalt gezahlt werden, sofern der Pflichtige leistungsfähig ist und die Eltern bedürftig sind. Je nachdem in welchem Land der Pflichtige lebt, kann allerdings aufgrund von kostenintensiveren Lebenshaltungskosten auch ein höherer Selbstbehalt beansprucht werden.

Sonstige Rechtsfragen

  • § 528 BGB: Verschenkten die Eltern innerhalb der letzten zehn Jahre ihren Kindern ein größeres Vermögen, so kann dies zurückgefordert werden, um den Lebensunterhalt zu finanzieren.
  • § 1611 BGB: Stellt es für das Kind unbillige Härte dar, Elternunterhalt zu zahlen, so kann der Anspruch nur in Teilen bestehen. Hat beispielsweise der Unterhaltsberechtigte den Unterhaltspflichtigen grob vernachlässigt oder eine schwere Verfehlung ihm gegenüber begangen, muss der Elternunterhalt nur in Teilen gezahlt werden. Wäre die Unterhaltspflicht grob unbillig, tritt eine Verwirkung beim Elternunterhalt in Kraft.

Beispielrechnung zum Elternunterhalt und Einkommen

Beispiel Single niedriges Einkommen:
Nettoeinkommen: 1.800 €
Berufliche Aufwendungen: 90 € (5 %)
Zus. Altersvorsorge: 90 € (5 %)
Sonstige Aufwendungen: 50 €
Bereinigtes Einkommen: 1.570 €
– Selbstbehalt: 2.000 €
Elternunterhalt: 0 €

Beispiel Familie mit mittlerem Einkommen (vereinfachte Berechnung):
Unterhaltspflichtiger:
Netto -Einkommen: 4.000€
Beruf. Aufwendungen: 200€ (5%)
Zus. Altersvorsorge: 200€ (5%)
Sonstige Aufwendungen: 100€
Bereinigtes Einkommen: 3.500€

Ehegatte:
Netto-Einkommen: 2.000€
Beruf. Aufwendungen: 100€ (5%)
Zus. Altersvorsorge: 100€ (5%)
Sonstige Aufwendungen: 50€
Bereinigtes Einkommen: 1.750€
Ber. Familieneinkommen: 5.250€
– Familienselbstbehalt: 3.600€
Verbleibend: 1.650€
Maximal 50 Prozent Elternunterhalt: 825€

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Elternunterhalt: Wenn Kinder Unterhalt für die Eltern zahlen
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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

26 Gedanken zu „Elternunterhalt: Wenn Kinder Unterhalt für die Eltern zahlen

  1. Ralf

    Hallo, ich habe mehrere Staatsbürgerschaften und lebe im Ausland mit der Staatsbürgerschaft des Landes in dem ich lebe sprich nicht als Deutscher. Muss ich dann trotzdem in Deutschland Elterngeld zahlen?

  2. J Martin

    Ich bin 73 Jahre und Rentner. Meine Mutti ist im Pflegeheim und in kürze werden die Kosten für
    das Pflegeheim ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigen.
    Nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz ab 2021 sind Kinder die weniger als 100.000,- € Jahreseinkommen haben, ihren Eltern nicht mehr unterhaltsverpflichtet.
    Entscheident ist das Jahreseinkommen und nicht die gesamten Vermögensverhältnisse.

    Gilt diese Regelung für mich als Rentnerin auch?

  3. Florian

    Gut zu wissen, dass bedürftige Eltern einen Elternunterhalt bekommen, nur wenn die Kinder leistungsfähig sind. Ich möchte gerne mehr über das Thema erfahren und bin daher auf deinen Beitrag gestoßen. Sehr informativ und sehr hilfreich! Jetzt habe ich einen besseren Überblick über das Thema, danke!

  4. Frau Müller

    Sehr geehrte Experten,

    ob das Gesetzt mit der 100.000 Euro Grenze wirklich in Kraft tritt, ist ja noch nicht 100 % sicher. Deshalb folgende Fragen:
    Könnte ich auch nachdem ich einen Bescheid vom Sozialamt bekomme, in dem steht wie viel Elternunterhalt ich bezahlen muss, noch ohne Probleme von Voll- auf Teilzeit wechseln?
    Angenommen ich erhalte jetzt einen Bescheid, der besagt, dass ich 200 Euro monatlich zahlen soll und nehme danach einen Kredit für ein Haus aus. Wird dann die Hypothek nachträglich in die Unterhaltsberechnung eingerechnet, wenn ich darum bitte?

    Sobald man ein Haus hat, darf man z.B. einen Notgroschen von ca. 60.000 Euro für Reparaturen zur Seite legen (BGH 2013). Ich selbst bin 30 Jahre alt und Akademikerin, dementsprechend arbeite ich erst seit wenigen Jahren, habe aber sehr sparsam gelebt, um mir einen finanziellen Puffer anzulegen für alles was noch kommt. Darf ich dann wirklich nur die ca. 10.000 Euro Schonvermögen (5% vom Bruttojahresgehalt mit 4% verzinst, multipliziert mit 4 Berufsjahren) behalten? Ein Hauskauf kommt aktuell nicht in Frage. Auch ein Auto brauche ich nicht. Mein Erspartes möchte ich abzüglich des Schonvermögens trotzdem nicht 1:1 weggeben müssen. Gibt es da eine Sonderregelung für besonders junge Menschen?
    Muss ich bei der Abfrage zu den persönlichen Verhältnissen auch ein Gemeinschaftskonto angeben, wenn ich nicht verheiratet bin?

    Sollte das neue Gesetzt tatsächlich in Kraft treten und man verdient weniger 100.000 Euro dann sind die alten Bescheide doch ungültig und Zahlungen können sofort eingestellt werden, richtig?

    Über eine Antwort, gern mit entsprechenden Quellen ;-) würde ich mich sehr freuen.

  5. Christine R-L

    Unterstützung von 2 Kindern mtl. à 200 € an Mutter – eines davon lebt in der Schweiz

    wie wird die Unterstützung steuerlich behandelt in Deutschland? Meiner Auskunft nach ist es eine außergewöhnliche Belastung und zählt nicht zum Einkommen des Unterstützten.

    Die Unterstützung vom Kind, welches in der Schweiz lebt, wird dort bei der Steuer geltend gemacht.

    Das Kind, welches in Deutschland lebt, hat es bei seiner Steuer als Unterhalt geltend
    gemacht – ist das überhaupt richtig?

  6. Barbara

    Meine Frage hier wäre, meine Mutter ist im Pflegeheim, noch muss ich nicht zahlen, was aber bald auf uns zukommt. Ihr aktueller Ehemann hat sein Vermögen in einen Rentenfond oder etwas vergleichbares investiert um es zu schützen.
    Wir haben gerade eine Schenkung von 300000 € erhalten um ein Haus für uns und unseren 1 Jahr alten Sohn zu kaufen.
    Ich verdiene 400€, mein Gatte 3100€ netto.

    Was muss ich alles zur Berechnung heranziehen? Ich habe seit 20 Jahren keinen Kontakt zu meiner Mutter und möchte ehrlich gesagt keinen Cent in diese Frau investieren.

  7. Simi

    Guten Tag,
    Ich lebe schon seit ueber 30 Jahren in den USA, bin aber noch deutsche Staatsbuergerin. Muss ich mich gesetzlich finanziell an den Kosten fuer das Altersheim beteiligen? Meine Mutter ist noch in ihrer Wohnung muss aber vielleicht ins Altersheim. Sie hat Pflegestufe 3.
    Vielen Dank!

  8. Peter M.

    Guten Tag,
    Meine Mutter wird momentan durch einen Pflegedienst betreut und meine zwei Brüder (beide Verheiratet) und ich (verlobt) werden zum Elternunterhalt herangezogen.

    Mehrere Fragen:
    Muss ich mich selbstständig bei dem zuständigen Amt melden wenn ich umziehe und heirate?
    Wird der zu zahlende Betrag durch die Anzahl der Unterhaltspflichtigen gerecht aufgeteilt (jedes Ehepaar 33%) oder kann es sein das ich 100% der Kosten übernehmen muss, falls ich genug verdiene?

  9. Stoia O.

    Hallo,

    ich lebe in Rumänien, mein Vater lebt in Deutschland und wurde in einem Heim untergebracht und es wurde für Ihn eine Sozialhilfe beantragt da seine Rente und Pflegegeld nicht ausreichend sind für die Heimkosten. Mein Bruder vaterseits lebt in Deutschland. Wir beide sind mögliche Unterhaltspflichtige. Mein Mann ist auch schwerbehindert folge eines Schlaganfalls. Wir haben eine Eigentumswohnung in Rumänien und ein Auto. Wieviel müsste unsere Einkommen sein um unterhaltspflichtig zu sein???
    Vielen Dank

    1. anwalt.org

      Hallo Stoia O.,

      im obigen Ratgeber sind die Grenzen für das Vermögen der Kinder sowie für das Schonvermögen benannt. Bei Unsicherheiten bezüglich des Einkommens Ihrerseits kann Ihnen das zuständige Sozialamt weiterhelfen. Mit Hilfe der Düsseldorfer Tabelle können Sie sich ebenfalls einen Überblick zu den Summen verschaffen.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. Susanne K.

    Hallo,
    was passiert wenn der Unterhaltungspflichtige im Ausland lebt, zwar verheiratet ist, aber die Ehegattin NICHT Deutsche ist, und nie in Deutschland gelebt und/oder gearbeitet hat? Ist diese Ehegattin trotzdem unterhaltungspflichtig, vor allem in Bezug auf Ersparnissen?
    In wie fern kann sie den nach deutschem Gesetz behandelt werden?
    Vielen Dank

    1. snozzle

      Ich bin in der gleichen Situation, und Deutschland behauptet, die Nationalität des Ehepartner sei unerheblich, das deutsche Recht habe Gültigkeit, es wird ein Familieneinkommen angenommen.

  11. sylvia

    Bin Witwe und habe mir von dem Erbe ein Haus gekauft 180qm alles bar bezahlt, habe 160 Euro Witwenrente und werde selbst wenn ich in 3 Jahren in Rente gehe um die 280 Euro Rente bekommen, verdiene im Moment um die 600 Euro.
    Ich habe etwas Geld angelegt und keine Schulden…
    Was muss ich zahlen wenn mein Vater ins Pflegeheim geht.
    Muß ich mein Haus verkaufen, wer besorgt mir eine bezahlbare Wohnung und macht den Umzug ?
    Brauche ich ein Fachanwalt zur Beratung , bin etwas erschrocken da ich immer dachte mein Vater hätte vorgesorgt und jetzt erfahre ich das nichts wirklich nichts da ist.

    Danke für eine Antwort Sylvia

  12. A.S

    Guten Tag, mein Schwiegervater war bisher immer selbständig hat aber nie was für später zurückgelegt oder in eine private Rentenversicherung eingezahlt, bekommt somit keine Rente.Nun stellt sich mir die Frage, kann man was dagegen machen, dass er sich Geld bei uns holt bzw. der Staat? Wir kommen definitiv in den Bereich, ab dem wir zahlen müssten. Erspartes habe ich auch.

    Einen Ehevertrag haben wir uns 2 Jahren nicht geschlossen als wir heiratet haben. Würde das überhaupt was ändern an der Situation und wenn ja, kann dieser Ehevertrag nachträglich vereinbart werden oder gibt es andere Möglichkeiten dem zu umgehen

    Danke schonmal für die Antwort

    Gruß
    A.S

    1. anwalt.org

      Hallo A.S,

      ist Ihr Schwiegervater nicht in der Lage für seinen Unterhalt selbst aufzukommen, kann es sein, dass Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, Unterhalt zu zahlen. Dies kann in der Regel nicht umgangen werden. Nur in besonderen Härtefällen kann die Unterhaltspflicht ausgesetzt werden. Ob das bei Ihnen der Fall sein kann, können wir nicht beurteilen. Sie sollten sich durch einen Anwalt beraten lassen und abklären, welche Möglichkeiten Sie in einem solchen Fall haben. Eine solche Beratung können wir nicht anbieten.

      Ein Ehevertrag hat in der Regel nichts mit den Unterhaltspflichten gegenüber den Eltern zu tun, sondern regelt lediglich die finanziellen Verhältnisse zwischen den Ehepartnern.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Eric M.

    Ich bin britischer Bürger ,und möchte gerne wissen ob ich finanziell für meine Mutter ,sie lebt in Deutschland,aufkommen muss,ich bekomme Post aus Deutschland,Sozialamt,muss ich diese Briefe beantworten ,hat das Sozialamt gesetzliche Rechte hier in the uk? Vielen Dank

    1. anwalt.org

      Hallo Eric M.,

      aufgrund europäischer Abkommen könnte es tatsächlich sein, dass Sie unterhaltspflichtig sind. Inwieweit Großbritannien diesen EU-Abkommen beigetreten ist, können wir nicht beurteilen. Hier empfehlen wir Ihnen sich an einen Anwalt, der sich im Unterhaltsrecht in der EU auskennt, zu wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Gabriele G.

    Liebes Team von anwalt.org,

    wie geht man vor, wenn sich ein Geschwister weigert, den Beitrag zum Elternunterhalt wie die anderen zu zahlen?
    Es geht hier um einen Betrag, den er problemlos bezahlen könnte, der aber natürlich für uns (drei) andere höher wird, wenn er sich nicht beteiligt.

    Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar!

    Mit freundlichem Gruß

    1. anwalt.org

      Hallo Gabriele G.,

      da wir keine rechtliche Beratung anbieten können, wäre hier eine Konsultation mit einem Abwalt vor Ort empfehlenswert. Dieser kann bezüglich der weiteren Vorgehensweise beraten.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Gabriele G.

        Ok! Vielen Dank für die Antwort!

  15. andrea n. m.

    guten tag, ihr rat wäre herzlich willkommen….bin deutschgebürtig, lebe seit 41 jahren in Kanada mit staatsbürgerschaftseit 1983 ..mein mann ist gebürtiger kanadier…(Armee, war in Deutschland stationnier).
    meine mutter ist seit Juli in einem altersheim und ich habe die auszufüllenden papiere erhalten…mein mann will diese Zahlen nicht mitteilen….
    richtet sich ein auskunftszwang nach der nationalität….ich habe meine angaben geschickt, aber mein mann weigert sich
    danke für einen rat…
    andrea n.

    1. anwalt.org

      Hallo andrea n. m.,

      inwieweit Ihr Ehemann verpflichtet ist, Informationen mitzuteilen, können wir nicht beurteilen. In der Regel wird auch dem Ehepartner ein Selbstbehalt belassen und dessen Einkünfte zur Berechnung herangezogen. Hier sollten Sie sich am besten mit einem Anwalt in Verbindung setzen, der sich mit dieser Thematik auskennt.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Arne K

    Guten Tag,
    in welcher Form muss nachgewiesen werden, dass die Unterhaltspflicht grob unbillig wäre? Muss hierfür das Elternteil strafrechtlich verurteilt worden sein? Was, wenn es Indizien, aber vielleicht keine Beweise gibt, und die Taten möglicherweise verjährt sind?
    Über Informationen zu gesetzlichen Regelungen und üblicher Rechtsprechung würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank!

    1. anwalt.org

      Hallo Arne,

      folgende Gründe führen zu einer groben Unbilligkeit:
      – Die Bedüftigkeit wird mutwillig oder durch sittliches Verschulden (z. B. Spielsucht usw.) herbeigeführt
      – Der Unterhaltsberechtigte vernachlässigte seine eigene Unterhaltspflicht
      – Bedrohung, körperliche Gewalt oder Misshandlungen gegenüber dem Unterhaltspflichtigen (hier gilt in der Tat eine Verurteilung als Beweis)

      Ihr Team von anwalt.org

  17. natalia M.

    Guten Tag,
    mein Anliegen ist „Elternunterhalt und Ausland“
    Mein Vater lebt in Sibiu Rumänien und ist in eine städtische Altersheim untergebracht.
    Durch ein Stadtratbeschluß von 23.02.2017 wurden die Heimkosten, kurzer Hand und nicht nachvollziehbar, mit 105% erhöht, so dass die Vatersrente reicht nicht mehr ausreicht. Das Sozialamt Sibiu verlangt von mir eine Verpflichtserklärung zu Unterhalt und natürlich auch Vaterunterhalt berechnet nach rumänischen Verhältnisse, mindest selbstbedarf 150 €.
    Ich bin deutsche Staatsangehörige und lebe in Deutschland.
    Bin ich rumänischen Gesetz verpflichtet?
    Ich würde mich über einen juristische Sichtweise sehr freuen, vielen Dank.

    1. anwalt.org

      Hallo Natalie,

      bei Unterhaltsansprüchen orientieren sich die Behörden immer an den Lebensumständen beider Parteien. Insofern ist es richtig, dass hier auch die rumänischen Verhältnisse Beachtung finden.

      Ihr Team von anwalt.org

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