Einvernehmliche Scheidung: Wer sich einig ist, spart Zeit

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 10. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Eine einvernehmliche Scheidung bei der beide Partner einsichtig sind, kann Nerven und Konto schonen.
Eine einvernehmliche Scheidung bei der beide Partner einsichtig sind, kann Nerven und Konto schonen.

Ist die Beziehung eines verheirateten Paares gescheitert, können sich die Ehegatten scheiden lassen. Ein Scheitern der Ehe liegt laut § 1565 des Bürgerlichen Gesetzbuches dann vor, wenn die Lebensgemeinschaft der Eheleute nicht mehr besteht und auch nicht von einer Wiederherstellung der ehelichen Verbindung ausgegangen werden kann. Wenn beide Ehepartner die Scheidung wünschen und die Trennung mindestens zwölf Monate her ist, kann der Scheidungsantrag eingebracht werden. Dadurch wird das Verfahren zur Scheidung eröffnet. Eine einvernehmliche Scheidung kann schneller vollzogen werden als ein streitiger Fall.

FAQ: einvernehmliche Scheidung

Wann ist eine Scheidung einvernehmlich?

Wenn unter den Eheleuten hinsichtlich der Scheidung Einigkeit herrscht, liegt eine einvernehmliche Scheidung vor.

Hat eine Einvernehmlichkeit Einfluss auf die Dauer der Scheidung?

Ja. Die Scheidungsdauer kann deutlich kürzer ausfallen, wenn eine einvernehmliche Scheidung gegeben ist.

Müssen Sie in diesem Fall das Trennungsjahr einhalten?

Ja. Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung ist zunächst das Trennungsjahr abzuwarten.

Kann eine einvernehmliche Scheidung ohne Anwalt umgesetzt werden?

Auch wenn es eine einvernehmliche Scheidung ist, herrscht laut Gesetz Anwaltspflicht.
Auch wenn es eine einvernehmliche Scheidung ist, herrscht laut Gesetz Anwaltspflicht.

Bei einer Scheidung braucht die Partei, die den Antrag vor Gericht einreicht, zwangsläufig einen Anwalt. Wenn die Scheidung einvernehmlich ist, reicht im Prinzipein einziger Scheidungsanwalt, während bei einer streitigen Scheidung meist beide Parteien Rechtshilfe in Anspruch nehmen müssen, da beide einen Antrag einbringen. Trotzdem empfiehlt es sich auch bei einvernehmlichen Scheidungen zwei Rechtsbeistände zu beanspruchen.

Auch eine einvernehmliche Scheidung kann demnach zwar nicht ganz ohne Anwalt umgesetzt werden, aber immerhin entstehen nur einmal Anwaltskosten, wenn nur ein Rechtsbeistand engagiert werden muss. Diese zahlt der Auftraggeber oder die Ehegatten einigen sich auf eine Teilung der Kosten.

Vor dem Familiengericht besteht deshalb Anwaltspflicht, weil nur ein Rechtsanwalt den Scheidungsantrag einreichen darf, Privatpersonen sind dazu nicht befugt. Diese Vorschrift ist im FamFG in § 114 verankert und somit bindend.

Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?

Da bei dieser Form der Eheauflösung nicht unbedingt ein zweiter Anwalt eingesetzt werden muss, können Kosten gespart werden, denn im Normalfall muss bei einer unstrittigen Scheidung nur der Antragsteller einen Rechtsbeistand in Anspruch nehmen.

Dieser regelt den Schriftverkehr und sorgt nach Ablauf des Trennungsjahres dafür, dass der Scheidungsantrag vor Gericht eingereicht wird. Somit leitet er die rechtsgültige Scheidung in die Wege. Auch wenn es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt, lassen sich die genauen Kosten nicht pauschal voraussagen, da in diesem Zusammenhang immer die Bedingungen des Einzelfalls entscheiden sind.

Sowohl für den Scheidungsanwalt als auch den Scheidungsprozess selbst fallen Kosten an.
Sowohl für den Scheidungsanwalt als auch den Scheidungsprozess selbst fallen Kosten an.

Was ein Scheidungsanwalt kostet, ergibt sich grundsätzlich aus dem Rechtsanwalts­vergütungsgesetz (RVG) und hängt außerdem davon ab, wie hoch die Nettoeinkünfte der beiden Eheleute sind.

Zusätzlich sind dem Gericht für die Durchführung des Scheidungsprozesses Kosten zu entrichten. Je eher ein Zahlungsvorschuss vor Gericht eingeht, desto mehr Zeit kann eingespart werden, denn das Familiengericht nimmt seine Arbeit erst auf, sobald gezahlt wurde. Die Scheidungskosten sollten daher am besten direkt im Zuge des Scheidungsantrags beglichen werden.

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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

3 Gedanken zu „Einvernehmliche Scheidung: Wer sich einig ist, spart Zeit

  1. Gabriele B A

    Gehe ich recht in der Annahme, dass bei einer einvernehmlichen Scheidung der Versorgungsausgleich nicht in Betracht gezogen wird? Falls doch, dann würde sich das eventuell für mich nachteilig auswirken, da ich bedeutend mehr Arbeitsjahre habe, wie mein Mann (Ausländer).
    Er ist Besitzer einer Pizzeria, hätte ich in irgendeiner Form Anspruch, ob bei einvernehmlichen Scheidung?

  2. Lisa

    Meine Schwester und ihr Mann lassen sich scheiden und wollen, dass das ganze einvernehmlich abläuft. Ich denke, dass das für beide Seiten ein großer Vorteil ist und auch die Kinder so weniger belastet werden. Gut zu wissen, dass für die Beiden dann im Prinzipein ein einziger Scheidungsanwalt ausreicht.

  3. Natalie B

    Mein Mann und ich lassen uns scheiden und ich möchte gerne alles so schnell wie möglich vollzogen haben. Sehr interessant ist, dass hierbei nur einer eine Rechtsanwaltskanzlei in Anspruch nehmen muss, damit diese den Scheidungsantrag bei Gericht einreicht und den Schriftverkehr regelt. Ich werde das mal mit meinem Mann besprechen, denn letztendlich wollen wir beide das Selbe.

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