Gütertrennung: Ein Garant für eine unkomplizierte Scheidung?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 28. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Um Gütertrennung zu vereinbaren, muss ein Ehevertrag oder eine Gütertrennungsvereinbarung geschlossen werden.
Um Gütertrennung zu vereinbaren, muss ein Ehevertrag oder eine Gütertrennungs­vereinbarung geschlossen werden.

Das Güterrecht kennt drei verschiedene Güterstände. Den Zugewinn- und die Gütergemeinschaft sowie die Gütertrennung. Die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung zählen zu den sogenannten Wahlgüterständen.

Diese treten nur in Kraft, wenn dies durch eine vertragliche Vereinbarung geregelt wurde. Haben die Eheleute diesbezüglich nichts vereinbart, gilt die Zugewinngemeinschaft. Dieser Ratgeber soll die Gütertrennung erklären und was bei einer Scheidung oder Trennung zu beachten ist.

FAQ: Gütertrennung

Was bedeutet Gütertrennung?

Hier können Sie nachlesen, wie eine Gütertrennung im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert wird.

Welche Güter werden bei einer Scheidung aufgeteilt?

Zu den gemeinschaftlichen Gütern zählen nicht nur Geldbeträge, sondern auch Immobilien oder Aktien.

Haften Ehegatten für die Schulden des anderen?

Nein. Sind bei einem Ehegatten Schulden vorhanden, so muss der andere im Rahmen der Scheidung nicht für diese haften.

Der Wahlgüterstand Gütertrennung

Gütertrennung: Laut Familienrecht bleibt der Unterhalt vom Güterstand unberührt.
Gütertrennung: Laut Familienrecht bleibt der Unterhalt vom Güterstand unberührt.

Was ist unter Gütertrennung zu verstehen? Das Gesetz sieht eine Zugewinngemeinschaft vor, weswegen die Gütertrennung expliziert vereinbart werden muss. Darüber hinaus muss dies beim zuständigen Amtsgericht eingetragen werden.

Ein solcher Vertrag lässt sich zu jeder Zeit abschließen. Auch während der Scheidung kann die Gütertrennung nachträglich geregelt werden. So lautet § 1408 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch):

Die Ehegatten können ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag (Ehevertrag) regeln, insbesondere auch nach der Eingehung der Ehe den Güterstand aufheben oder ändern.

In Deutschland findet die Gütertrennung nur selten Anwendung, da der gesetzliche Güterstand, die Zugewinngemeinschaft, eine Gütertrennung vorsieht. Im Trennung- bzw. Scheidungsfall lassen sich die jeweiligen Ansprüche anpassen, weswegen dann von einer modifizierten Zugewinngemeinschaft gesprochen wird.

Gütertrennung im Detail: Das ist darunter zu verstehen

Im BGB wird die Gütertrennung genannt:

Schließen die Ehegatten den gesetzlichen Güterstand aus oder heben sie ihn auf, so tritt Gütertrennung ein, falls sich nicht aus dem Ehevertrag etwas anderes ergibt. Das Gleiche gilt, wenn der Ausgleich des Zugewinns ausgeschlossen oder die Gütergemeinschaft aufgehoben wird. (§ 1414 BGB)

Durch einen Ehevertrag kann die Gütertrennung beschlossen werden und bei einer Scheidung findet dies Berücksichtigung. In diesem Zusammenhang fallen für die Gütertrennung Kosten an, da diese vom Notar beglaubigt werden muss.

Im Detail bedeutet dies, dass die Vermögen der Eheleute durch die Eheschließung nicht eins werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Güter vor oder während der Ehe entstanden bzw. entstehen. Über die Vermögensmassen kann so jederzeit selbst bestimmt werden und eine Zustimmung des Ehepartners zu etwaigen Ausgaben wird nicht benötigt.

Gerade bei Selbstständigen kann eine Gütertrennung Sinn machen, um das Unternehmen zu schützen. Ansonsten könnte dieses durch eine Scheidung geschädigt werden.

Erbrecht bei Gütertrennung: Was zu beachten ist

Die Gütertrennung ist in Deutschland selten vorzufinden.
Die Gütertrennung ist in Deutschland selten vorzufinden.

Zu beachten ist hinsichtlich des Erbrechts, dass bei Tod eines Ehegatten das Erbe voll versteuert wird. Im Gegensatz dazu ist es bei der Zugewinngemeinschaft so, dass der Hinterbliebene Anrecht auf einen steuergünstigen Zugewinnausgleich hat. Somit entfällt die pauschale Erbteilerhöhung (§ 1317 BGB) bei der Gütertrennung.

Ist der Hinterbliebene nicht als Erbe eingetragen, kann dieser keine weitergehenden Ansprüche geltend machen. Um die Konsequenzen einer Gütertrennung im Falle eines Todes des Ehepartners auszuschließen, kann im Ehevertrag festgelegt werden, dass in diesem Fall der Zugewinn greifen soll. Es ist also möglich eine Gütertrennung nur für den Fall der Scheidung zu vereinbaren.

Der Zugewinnausgleich und die Gütertrennung sind gleichzustellen. Unterschiede zeigen sich erst im Erbfall und bei der Scheidung. Hat ein Ehepaar eine Gütertrennungsvereinbarung geschlossen, so bedeutet dies nicht, dass sämtliche vermögensrechtlichen Belange ausgeschlossen sind. Auch in diesem Fall wird eine Hausratsteilung vorgenommen und gemeinsames Vermögen sowie die Schulden finden Beachtung. Auch ein Versorgungsausgleich und Unterhaltsforderungen werden diskutiert.

Gütertrennung bei der Scheidung

Zum gemeinschaftlichen Vermögen zählt dabei nicht nur Geld, sondern auch Immobilien oder Aktien. Alle anderen Gegenstände, die eindeutig zum Alleineigentum eines Ehepartners gehören, finden keine Beachtung.
Gütertrennung bedeutet, dass im Falle einer Scheidung kein Ausgleich des Zugewinns vorgenommen wird.

Gemeinschaftliche Vermögensmassen

Über die Verwendung des gemeinsamen Vermögens muss bei der Gütertrennung mit dem Partner entschieden werden.
Über die Verwendung des gemeinsamen Vermögens muss bei der Gütertrennung mit dem Partner entschieden werden.

Alle gemeinsamen Güter werden bei der Scheidung aufgeteilt. Eine gemeinsame Vertragsunterzeichnung macht das Gut zu einem gemeinsamen, selbst wenn der eine Ehegatte die kompletten Kosten trägt. Zugleich bedeutet das, dass auch aus dem Kauf hervorgehende Schulden gemeinsame sind. Gemeinsames Gut wird in aller Regel zu gleichen Teilen aufgeteilt. Dies bezieht sich auch auf gemeinsame Ersparnisse.

Rentenanwartschaften bei der Gütertrennung

Eine Vereinbarung über Gütertrennung bezieht sich in keinerlei Hinsicht auf den Versorgungsausgleich und wird im Scheidungsfall verhandelt. Allerdings kann durch einen notariellen Vertrag auch der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden. Dazu bedarf es allerdings einen zusätzlichen Vertrag, denn die Gütertrennung schließt diesen nicht aus.

Schulden bei Gütertrennung

Generell haften Ehegatten nicht für die Schulden des anderen, dies ist auch bei der Gütertrennung so. Rückstände, die also der eine Ehegatte eingeht, muss der andere nicht bezahlen. Dies gilt allerdings nicht bei gemeinschaftlichen Gütern. Bei einer Scheidung werden dann auch die Rückstände häftig geteilt.

Juristisch gesprochen: Im Außenverhältnis treten die Ehepartner als Gesamtschuldner auf. Im Innenverhältnis kann allerdings der eine Ehepartner von dem anderen Ausgleichszahlungen verlangen.

Auch bei einer Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen des einen Ehegatten vor dem Zugriff durch Dritte geschützt, wenn sich der andere verschuldet. Bürgen die Eheleute allerdings füreinander, dann müssen sie auch füreinander haften. Letzteres bezieht sich auch auf den Güterstand der Gütertrennungen.

Unterhaltsansprüche bei Gütertrennung

Für die Rückstände des Partners haftet bei der Gütertrennung nicht der andere.
Für die Rückstände des Partners haftet bei der Gütertrennung nicht der andere.

Auch die Unterhaltsansprüche haben nichts mit dem gewählten Güterstand zu tun. Sollen nacheheliche Unterhaltszahlungen ausgeschlossen werden, ist dies ebenfalls notariell zu klären.

Auch der Unterhalt für die Kinder wird durch die Gütertrennung nicht berührt. Im Internet lassen sich zur Gütertrennung vertragliche Muster finden, die einen ersten Anhaltspunkt liefern können. Der Gang zum Notar bleibt Ihnen dadurch allerdings nicht erspart.

Getrennte Vermögensmassen

Vermögen, welches die Ehegatten mit in die Ehe bringen, bleibt bei der Gütertrennung alleiniges Gut. Dies gilt auch für den Erwerb, welcher durch einen Ehepartner in der Ehe getätigt wird.

Jedoch sind Ausnahmen denkbar: Hat ein Gatte unentgeltlich das Unternehmen des anderen mit aufgebaut, steht ihm ein Ausgleich zu.

Die Praxis zeigt: Es ist einiger Aufwand vonnöten, die Gütertrennung während der Ehe nachzuvollziehen und dies schriftlich festzuhalten. Geht es beispielsweise um ein bestimmtes Gut oder ein Unternehmen, welches nicht in den Zugewinnausgleich fallen soll, so ist es möglich auch nur über dieses Gut eine Gütertrennungsvereinbarung zu unterzeichnen.

Übertragene Vermögensmassen

Das Vermögen wird bei der Gütertrennung nicht zusammengeführt.
Das Vermögen wird bei der Gütertrennung nicht zusammengeführt.

Es ist möglich, dass während der Ehe Schenkungen an den Ehegatten vorgenommen werden. Kommt es dann zur Trennung oder Scheidung kann der Schenker eine Entschädigungs- oder Ausgleichsleistung verlangen. Es empfiehlt sich daher im Ehevertrag festzulegen, wie mit Schenkungen verfahren werden soll.

Dabei ist es möglich, eine Rückforderung auszuschließen. Diese Vereinbarungen können allerdings auch für jede Vermögensübertragung gesondert verhandelt werden. Trifft das Paar bei der Gütertrennung keine Regelungen zu Vermögensübertragungen, so entscheidet das Gericht im Scheidungsverfahren über die Rückforderungsansprüche.

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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

6 Gedanken zu „Gütertrennung: Ein Garant für eine unkomplizierte Scheidung?

  1. Beere

    Mann selbständig und privat KV versichert, Ehefrau ebenfalls berufstätig und GKV versichert, zwei gemeinsame Kinder, welche über den Mann privat versichert werden mussten, es besteht Zugewinngemeinschaft.

    Wie können die Kinder im die GKV wechseln, nur nach Scheidung oder auch durch nachträgliche Gütertrennung?

  2. Erla K

    Vielen Dank für diesen Beitrag zur Gütertrennung. Gut zu wissen, dass man diese vor der Ehe in einem Ehevertrag festhalten muss. Ich möchte meinen Freund heiraten, doch wir wollen uns für den Fall der Fälle absichern und daher werden wir mal einen Rechtsanwalt für Familienrecht befragen.

  3. Lisa

    Meine Freundin und ihr Mann haben sich bei der Eheschließung nicht für eine Gütertrennung entschieden. Jetzt lassen sie sich scheiden und wollen vor dem Anwalt grundsätzlich das aushandeln, was einer Gütertrennung entspricht. Gut zu wissen, dass sich ein solcher Vertrag sich zu jeder Zeit abschließen lässt und auch während der Scheidung nachträglich geregelt werden kann.

  4. Lisa

    Danke für diesen informativen Beitrag über die Gütertrennung. Meine Schwester möchte sich von ihrem Ehemann scheiden lassen und es wurde Beginn der Ehe die Gütertrennung gewählt. Gut zu wissen, dass der Unterhalt für die Kinder von der Gütertrennung nicht berührt wird. Darum hatte sich meine Schwester sorgen gemacht.

  5. Tyler

    Vielen Dank für diesen informativen Beitrag über die Gütertrennung bei Scheidung. Ein Freund von mir hat sich vor kurzem entschieden, sich von seiner Frau scheiden zu lassen. Dabei ist natürlich auch die Frage aufgekommen, wie die Güter untereinander aufgeteilt werden. Interessant zu wissen, dass auch während der Scheidung die Gütertrennung nachträglich geregelt werden kann.

  6. bernd

    In meinem Fall ist es so, dass der Ehemann mir einen Trailer verkauft hat und ich den Vertrag wegen Vertragsbruch nun anfechten möchte. Das Geld habe ich wie im Kaufvertrag vereinbart auf ein Konto seiner, wie sich nun herausstellt, Ex Frau in Gütertrennung gezahlt. Die beiden wohnen zusammen und waren beim Vertrag auch vor Ort. Der Mann ist warscheinlich mittellos und rechnet scheinbar alles über seine Frau ab.

    Meine Frage zum Thema ist: Kann ich das Geld von der Frau einfordern, wenn der Rücktritt rechtskräftig ist?

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