Homo-Ehe in Deutschland: Dürfen homosexuelle Paare heiraten?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 9. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Alles zur Homo-Ehe bzw. zur eingetragenen Lebenspartnerschaft lesen Sie hier.
Alles zur Homo-Ehe bzw. zur eingetragenen Lebenspartnerschaft lesen Sie hier.

Eine Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes fand heraus, dass 82,6 Prozent der Befragten für eine Öffnung der klassischen Ehe für homosexuelle Paare sind. Dennoch konnten gleichgeschlechtliche Paare lange Zeit keine Ehe eingehen. Laut Gesetz begründeten sie beim Standesamt stattdessen eine eingetragene  Lebenspartnerschaft. Umgangssprachlich wurde diese Verpartnerung auch als Homo-Ehe oder gleichgeschlechtliche Ehe bezeichnet. Mit Öffnung der Ehe für alle sind ist die Gleichstellung Homosexueller in dieser Beziehung nunmehr auch in Deutschland vollzogen.

FAQ: Homo-Ehe

Ist die Ehe in Deutschland für alle möglich?

Homosexuelle konnten lange Zeit keine Ehe eingehen, sondern lediglich eine sogenannte eingetragene Lebenspartnerschaft. Seit Oktober 2017 steht die Ehe nun aber auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen (Ehe für alle).

Sind eingetragene Lebenspartnerschaften automatisch Ehen?

Nein. Bereits bestehende eingetragene Lebenspartnerschaften sind nicht aufgehoben, sondern können weitergeführt oder in eine Ehe umgetragen werden. Die rechtliche Grundlage bietet das Lebenspartnerschaftsgesetz (mehr dazu hier).

Gilt das Gesetz auch für bestehende Partnerschaften?

Ja. Für bestehende Lebenspartnerschaften gilt weiterhin das Lebenspartnerschaftsgesetz, mit welchem sie den klassischen Ehen nahezu gleichgestellt sind. In den meisten Paragraphen verweist das LPartG zudem auf das BGB, so zum Beispiel beim Unterhalt.

Was gibt es in Bezug auf eine Adoption zu beachten?

Partner, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft führen, können in Deutschland keine Kinder adoptieren. Dies ist erst mit Umsetzung der Ehe für alle nun aber auch gleichgeschlechtlichen paaren möglich.

Gleichgeschlechtliche Ehe in Deutschland: Welche Rechte haben Homosexuelle?

Im Jahr 2013 lebten laut Statistischem Bundesamt rund 35.000 gleichgeschlechtliche Paare in einer Homo-Ehe. Seit 2001 konnten zwei Menschen gleichen Geschlechts eine Lebenspartnerschaft begründen. Dieses Recht war ausschließlich Personen vorbehalten, die gleichen Geschlechts sind. Mann und Frau konnten also keine eingetragene Lebenspartnerschaft führen, für sie besteht nur die Option, eine klassische Ehe einzugehen.

Mit dem Beschluss des Bundestages, die Ehe nunmehr auch für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen, ist es auch Homosexuellen in Deutschland gestattet, eine bürgerliche Ehe einzugehen.

Dürfen Schwule in Deutschland heiraten?
Dürfen Schwule in Deutschland heiraten?

Alle eingetragenen Lebenspartnerschaften, die bis zum Oktober 2017 geschlossen wurden, bleiben aber dennoch weiter bestehen. Betroffene können diese in eine Ehe umtragen lassen oder aber den Status der Lebenspartnerschaft beizubehalten. In letzterem Fall gelten die folgenden Regelungen fort. Rechtliches zur Homo-Ehe ist im Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) zu finden. Die Anwendbarkeit ergibt sich aus dem Art. 17b des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EDBGB). In jenem steht auch, dass nicht das Heimatrecht eines Verlobten Anwendung findet, wie dies bei klassischen Ehen der Fall ist, sondern das deutsche Recht.

Dies erleichterte die Heirat von Homosexuellen in Deutschland ungemein, da auf diese Weise die Rechtsordnungen anderer Staaten unberücksichtigt bleiben. Häufig könnte sonst ein Ausländer keine Homo-Ehe eingehen, da diese in seinem jeweiligen Herkunftsland nach aktueller Gesetzeslage nicht erlaubt sein könnte. Damit Ausländer davon profitieren können, ist nicht die Staatsangehörigkeit maßgebend, sondern vielmehr der Wohnsitz bzw. der gewöhnliche Aufenthalt der Lebenspartner in Deutschland.

Was besagt das Lebenspartnerschaftsgesetz?

Das LPartG bestimmt in § 1, dass nur zwei Personen gleichen Geschlechts eine Homo-Ehe eingehen können. Sie müssen beide persönlich vor dem Standesbeamten erscheinen und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen. So wie die rechtliche Ehe kann die Homo-Ehe nicht unter einer Bedingung oder auf Zeit geschlossen werden.

Der Standesbeamte prüft im Vorfeld verschiedene Voraussetzungen, damit die Homo-Ehe wirksam geschlossen werden kann. So müssen die zukünftigen Lebenspartner völljährig sein.  Sie dürfen nicht mit einer dritten Person verheiratet sein. Auch eine bereits bestehende Lebenspartnerschaft ist ein Ausschlusskriterium. Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt oder Geschwister sind, können ebenfalls keine gleichgeschlechtliche Partnerschaft eingehen.

Möchte das Paar die Homo-Ehe nicht am Wohnsitz-Standesamt eingehen, kann es auch ein anderes Standesamt wählen. Regelmäßig muss dieses dennoch erst das Wohnsitz-Standesamt aufsuchen, um die Unterlagen einzureichen und die Erfüllung der Voraussetzungen abzuklären.

Nach § 2 LPartG verpflichten sich die Lebenspartner, die eine Homo-Ehe führen, zur gemeinsamen Lebensgestaltung. Sie tragen füreinander Verantwortung und unterstützen sich gegenseitig. Sie können einen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen wählen. Hierzu stehen die jeweiligen Geburtsnamen bzw. die Nachnamen zur Auswahl, die zum Zeitpunkt der Begründung der gleichgeschlechtlichen Ehe geführt werden. Der Lebenspartner, dessen (Geburts-)Name nicht der Lebenspartnerschaftsname wird, kann seinen Namen voranstellen oder anhängen.

In einer Homo-Ehe verpflichten sich die Partner dazu, mit ihrem Gehalt und Vermögen zur Lebensgemeinschaft beizutragen. Kümmert sich ein Lebenspartner um den Haushalt, kommt er mit dieser Aufgabe der Unterhaltspflicht nach.

Können Homosexuelle eine Heirat in Deutschland feiern?
Können Homosexuelle eine Heirat in Deutschland feiern?

Muss ein Lebenspartner nicht nur für den Unterhalt der Lebensgemeinschaft aufkommen, sondern darüber hinaus auch für weitere Berechtigte, gilt folgende Rangfolge nach § 1609 BGB:

  1. Minderjährige Kinder und volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die sich noch in der allgemeinen Schulausbildung befinden und im Haushalt eines Elternteils leben
  2. Elternteile, die ein Kind betreuen; Ehegatten (respektive Lebenspartner), ggf. geschiedene Ehegatten bei einer langen Ehe
  3. Ehegatten und geschiedene Ehegatten, die nicht unter 2. fallen
  4. weitere nicht privilegierte volljährige Kinder
  5. Enkelkinder und weitere Abkömmlinge
  6. Eltern
  7. weitere Verwandte der aufsteigenden Linie

Wer in Deutschland eine gleichgeschlechtliche Ehe führt, lebt im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Durch einen Lebenspartnerschaftsvertrag können sie allerdings auch in einen der Wahlgüterstände eintreten. Das BGB sieht neben der Zugewinngemeinschaft, die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft vor.

Wichtig! Es können seit Oktober keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden. Wollen gleichgeschlechtliche Paare heiraten, so treten sie wie alle anderen auch in eine klassische, d.h. bürgerliche Ehe ein. Die Regelungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes gelten nur für noch bestehende Lebenspartnerschaften.

Homosexuelle Ehe in Deutschland: Können sich die Paare scheiden lassen?

Einer Scheidung geht die Phase der Trennung vor. Dies ist auch bei einer Homo-Ehe nicht anders. In dieser Zeit kann der eine Lebenspartner von dem anderen Unterhalt verlangen, sofern dies den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen entspricht.

Geht ein Lebenspartner nicht arbeiten, kann nur auf eine Erwerbstätigkeit verwiesen werden, wenn dies nach seinen persönlichen Verhältnissen von ihm verlangt werden kann. Berücksichtigt werden an dieser Stelle beispielsweise frühere Erwerbstätigkeiten, die Dauer der Homo-Ehe und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Lebenspartner.

Bei grober Unbilligkeit kann der Unterhaltsanspruch entfallen. Das BGB bestimmt, dass der Unterhalt in Form einer Geldrente monatlich im Voraus zu zahlen ist.

Eine Ehe eingehen? Homosexuelle dürfen seit Oktober 2017 heiraten.
Eine Ehe eingehen? Homosexuelle dürfen seit Oktober 2017 heiraten.

Häufig sind nicht nur die finanziellen Verhältnisse diskussionswürdig, sondern auch die Auflösung der gemeinsamen Wohnung führt zu Streitigkeiten. Grundsätzlich regelt das LPartG erst einmal, dass jeder Lebenspartner seine Haushaltsgegenstände, die ihm gehören, aus dem Haushalt entfernen darf, sofern das Paar in einer Zugewinngemeinschaft lebt. Werden diese allerdings weiterhin benötigt, können Sie dem anderen Lebenspartner überlassen werden. Alle weiteren Gegenstände, die beiden Partnern gehören, sind aufzuteilen und entsprechend auszugleichen.

Leben die Partner ein Jahr getrennt, kann die Aufhebung beantragt werden. Den Begriff „Scheidung“ kennt das Gesetz nicht. Beantragen die Lebenspartner gemeinsam die Aufhebung der Homo-Ehe oder der andere Lebenspartner stimmt dem Antrag zu, nimmt ein Richter die Aufhebung vor (§ 15 LPartG).

Stimmt ein Lebenspartner der Aufhebung nicht zu, müssen regelmäßig drei Jahre verstreichen. Erst dann führt ein Richter die Aufhebung der Homo-Ehe auf Antrag auch gegen den Willen des Antragsgegners durch. Stellt diese allerdings eine besonders schwere Härte für den nicht zustimmenden Part da, kann das Gericht die Aufhebung versagen.

Im Rahmen der Aufhebung findet ein Versorgungsausgleich statt. Durch diesen werden die während der Homo-Ehe erworbenen Rentenanwartschaften ausgeglichen.

Mitunter streiten sich die Partner darüber, ob sie überhaupt laut Definition getrennt leben. Das Gesetz geht von diesem Umstand aus, wenn keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht bzw. ein Partner diese auch nicht mehr herstellen will, da er diese ablehnt. In der Praxis empfiehlt es sich, die Trennung unter anderem auch schriftlich und mit Datum mitzuteilen. So haben Sie einen Nachweis über den Beginn des Trennungsjahres.

Scheitert eine Homo-Ehe, so geht dies häufig mit Verletzungen und Emotionen wie Kränkungen einher. Während der eine froh ist, dass die Aufhebung vorgenommen wurde, trauert der andere der gemeinsamen Zeit hinterher. Unter Umständen kann der Ex-Lebenspartner aber nicht so aus dem Leben verbannt werden, wie sich das manch einer wünschen würde, denn ggf. hat der andere Anspruch auf nachpartnerschaftlichen Unterhalt.

Grundsätzlich muss zwar erst einmal jeder selbst für seinen Unterhalt sorgen, doch ggf. sind dazu nicht beide in der Lage. Folgende Unterhaltsformen kennt das BGB:

  • Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes (§ 1570 BGB)
  • Unterhalt wegen Alters (§1571 BGB)
  • Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen (§ 1572 BGB)
  • Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt (§ 1573 BGB)
  • Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung (§ 1575 BGB)
  • Unterhalt aus Billigkeitsgründen (§ 1576 BGB)

Ist eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft aufgehoben, kann der genannte Unterhalt nur gefordert werden, wenn eine Bedürftigkeit besteht. Gleichzeitig muss der Unterhaltspflichtige leistungsfähig sein.

Welche erbrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus der Homo-Ehe?

Nach einer Lesben- bzw. Schwulenhochzeit steht in Deutschland die Möglichkeit zur Verfügung, ein gemeinschaftliches Testament aufzusetzen. Liegt ein solches nicht vor, greift die gesetzliche Erbfolge.

Alles zur Homo-Ehe findet sich im Lebenspartnerschaftsgesetz.
Alles zur Homo-Ehe findet sich im Lebenspartnerschaftsgesetz.

Neben den Verwandten erster Ordnung steht dem überlebenden Lebenspartner ein Viertel zu, neben solchen der zweiten Ordnung bzw. den Großeltern hälftig.

Hinterlässt der Erblasser weder Verwandte der ersten oder zweiten Ordnung noch Großeltern, erhält der hinterbliebene Lebenspartner das gesamte Erbe. Enterbte ein Lebenspartner seinen Gatten, steht ihm der Pflichtteilsanspruch zu.

Was ändert sich aus steuerrechtlicher Perspektive?

Seit dem Steuerjahr 2012 kann eine gleichgeschlechtliche Ehe am Splittingverfahren teilnehmen und zwischen der Steuerklassenkombination IV/IV bzw. III/V wählen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und beschloss, dass die steuerrechliche Ungleichbehandlung zwischen rechtlichen Ehen und Homo-Ehen nicht zulässig ist. Die Paare konnten daher ihren alten Steuerbescheiden widersprechen und so die Steuervorteile nutzen.

Im Jahr 2010 entschied das Bundesverfassungsgericht zudem, dass auch eine Gleichstellung hinsichtlich der Erbschaftsteuer und der Schenkungssteuer erfolgen müsse.

Homosexuelle Hochzeit und dann kommt der Nachwuchs, oder etwa doch nicht?

Eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft kann den Wunsch haben, eine Familie zu gründen. Es liegt auf der Hand, dass dies biologisch nicht möglich ist. Es bietet sich daher an, über eine Adoption nachzudenken. Dies war allerdings in Deutschland lange nicht erlaubt – ein gleichgeschlechtliches Paar konnte gemeinsam kein Kind adoptieren.

Wichtig! Mit Gleichstellung können homosexuelle Paare, die eine bürgerliche Ehe eingegangen sind, von denselben Rechten und Pflichten heterosequeller Ehegatten profitieren. Auch das Adoptionsrecht ist damit angeglichen.

Es bestand daher nur die Option, dass ein Partner alleine ein Kind annimmt. Dem musste der andere zustimmen. Ist die Adoption vollzogen, kann der Lebenspartner das Kind dann im Rahmen einer Zweitadoption annehmen, dies entschied das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2013.

Partner, die in einer Homo-Ehe leben, dürfen gemeinsam keine Kinder adoptieren.
Partner, die in einer Homo-Ehe leben, dürfen gemeinsam keine Kinder adoptieren.

Darüber hinaus kann in einer Homo-Ehe ein Partner ein leibliches Kind des Anderen adoptieren (Stiefkindadoption). Auch ohne die Annahme hat der Partner ein Sorgerecht für das Kind, sofern der leibliche Elternteil allein sorgeberechtigt ist (§ 9 LPartG). Er darf in Angelegenheiten des täglichen Lebens mitbestimmen. Besteht Gefahr im Verzug, darf dieser Partner auch alle anderen Rechtshandlungen vornehmen.

Nehmen die Partner in eine Homo-Ehe ein Kind eines Partners auf und steht dem leiblichen Elternteil die alleinige Sorge zu bzw. stimmt der andere sorgeberechtigte Elternteil zu, kann das Kind den Lebenspartnerschaftsnamen annehmen.

Verpartnerte Paare dürfen seit dem 5. August 2016 als Pflegeeltern die Vormundschaft für Kinder und Jugendliche gemeinsam ausüben. Dies entschied das Amtsgericht München.

Können Homosexuelle kirchlich heiraten?

Eine kirchliche Heirat können Homosexuelle in Deutschland meist nicht feiern. Hierzulande können sich die Paare je nach Konfession segnen lassen. Es kommt dabei auf den Pfarrer und das Kirchenrecht an, wie eine solche Segnung abgehalten werden kann.

Da die Lesben- und Schwulenehe in Deutschland von der römisch-katholischen Kirche nicht anerkannt ist, wird meist auch keine Segnung durchgeführt. Sowohl die Deutsche Bischofskonferenz wie auch das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) lehnen die Homo-Ehe ab. Vereinzelt segneten katholische Priester gleichgeschlechtliche Paare, allerdings drohten diesen dann Konsequenzen.

Die Evangelische Kirche ist hingegen offener. Soll in dieser Konfession eine gleichgeschlechtliche „Hochzeit“ gefeiert werden, müssen der Segnung die Kirchengemeindeleitung und der Ortspastor zustimmen. Diese entscheiden auch, ob eine gottesdienstliche Begleitung möglich ist.

Können Homosexuelle eine Homo-Ehe vor Gott schließen?
Können Homosexuelle eine Homo-Ehe vor Gott schließen?

Die Landeskirchen handhaben den Umgang mit solchen Segnungen unterschiedlich. Laut der Arbeitsgruppe Evangelische Kirchenpolitik (EvKiPo) ist die Segnung in folgenden Landeskirchen möglich:

  • Norddeutschland, Hessen-Nassau, Sachsen (Segnung und Trauung gleichgestellt)
  • Bremen, Oldenburg, Hannover, Lippe, Braunschweig, Mitteldeutschland, Kurhaus-Waldeck, Westfalen, Pfalz (Segnung im öffentlichen Gottesdienst)
  • Anhalt, Bayern (Segnung im nichtöffentlichen Gottesdienst)

In Württemberg werden keine Segnungen vorgenommen. In den Landeskirchen Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Baden und im Rheinland können sich gleichgeschlechtliche Paare sogar trauen lassen.

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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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