Kinderehe in Deutschland: Gesetzeslage und politische Diskussion

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 10. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Eine Kinderhochzeit ist in Deutschland nicht zulässig. Heiraten dürfen Kinder also nicht.
Eine Kinderhochzeit ist in Deutschland nicht zulässig. Heiraten dürfen Kinder also nicht.

Im Jahr 2016 zählte das Bundesinnenministerium rund 1500 verheiratete Kinder bzw. Jugendliche. 361 Kinder sind noch unter 14 Jahre alt. Bei den meisten handelt es sich um junge Mädchen, die mit volljährigen Männern verheiratet sind. Das Thema Kinderehe rückte im vergangen Jahr durch die Flüchtlingskrise in den Mittelpunkt der Berichterstattung. Nun stellt sich zum einen die Frage, wie die Gesetzeslage dazu aussieht und zum zweiten, in welchem Umfang die Politik fortan gegen die Kinderehe vorgehen will.

FAQ: Kinderehe

Was ist unter einer Kinderehe zu verstehen?

Von einer Kinderehe wird gesprochen, wenn mindestens ein Ehegatte das vorgeschriebene Mindestalter für eine Eheschließung noch nicht erreicht hat.

Ist eine solche Ehe in Deutschland möglich?

Nein. In Deutschland kann keine Kinderehe geschlossen werden, da die Ehemündigkeit nicht gegeben ist. Wie die rechtliche Lage in Deutschland derzeit aussieht, erfahren Sie hier.

Was ist in Bezug auf Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, wichtig?

In anderen Kulturen sind Kinderehen üblich. Durch die Flüchtlingskrise beschäftigt sich die Politik nun damit, wie mit diesen Kinderehen, die im Ausland geschlossen wurden, umzugehen ist. Weitere Informationen bietet der Ratgeber hier.

Verheiratung von Kindern: Gesetzeslage und Definition

Eine Kinderbraut wird klassischerweise von Ihrem volljährigen Mann versorgt
Eine Kinderbraut wird klassischerweise von Ihrem volljährigen Mann versorgt

Eine Kinderehe stellt nicht nur die Ausländerbehörde vor Probleme, sondern auch das Jugendamt. Gerade die minderjährigen verheirateten Mädchen reisen ohne ihre Eltern nach Deutschland ein, haben dafür aber ihren volljährigen Mann an ihrer Seite. Ein Konstrukt, das es in Deutschland nicht gibt.

Bevor ein Mann und eine Frau in Deutschland heiraten können, prüft das Standesamt die Ehefähigkeit. Hierzu zählt unter anderem die Ehemündigkeit, die bei 18 Jahren liegt. In Ausnahmefällen und mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten bzw. des Gerichtes war es bis Mitte 2017 möglich, mit 16 Jahren zu heiraten. Eine Gesetzesnovelle, die Kinderehen vorbeugen soll, bestimmt seit Juli 2017 nunmehr, dass eine Ehe in jedem Fall nur noch frühestens im Alter von 18 Jahren möglich ist. Eine Kinderehe kann damit in Deutschland nicht rechtmäßig geschlossen werden.

Doch was umfasst der Begriff Kinderheirat? Gibt es eine einheitliche Definition? Eine Kinderehe meint eine Eheschließung zweier Personen, wobei mindestens eine davon das zulässige Heiratsalter (meist 18 Jahre) noch nicht erreicht hat. Auch die Heirat zweier Minderjähriger wird als Kinderehe bezeichnet. Der Begriff umfasst sowohl eine einvernehmlich geschlossene Ehe, wie eine solche, die unter Druck der Verwandtschaft oder Behörden geschlossen wurde.

Auch wenn die meisten Staaten ein Mindestalter für die Eheschließung vorsehen, gibt es Kulturkreise und Religionen, die sich nicht an die länderspezifischen Regelungen halten.

Kinderehen in Deutschland: Ist ein Verbot zielführend? Die aktuelle Diskussion

Aufsehen erweckte ein Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Bamberg (Az. 2 UF 58/16). Im konkreten Fall ging es um eine 14 jährige Syrerin, die mit ihrem volljährigen Cousin verheiratet ist. Zusammen kamen die beiden nach Deutschland. Das Jugendamt übernahm die Vormundschaft für das minderjährige Mädchen.

OLG Bamberg: Eine Kinderehe, welche in Syrien geschlossen wurde, ist wirksam.
OLG Bamberg: Eine Kinderehe, welche in Syrien geschlossen wurde, ist wirksam.

Die Behörde trennte die beiden, woraufhin der Mann vor Gericht zog. Das OLG Bamberg entschied, dass das Jugendamt keine Entscheidungs­befugnis über den Aufenthalt des Mädchens hätte. Zwar sei die Ehe fehlerhaft und anfechtbar, aber wirksam, solange keine Anfechtung erfolgt sei.

Sie sei nach gültigem islamischen Recht geschlossen wurden. Darüber hinaus gingen die Richter davon aus, dass es sich nicht um eine Zwangsheirat handele.

Als Präzedenzfall ist das Urteil in puncto Kinderheirat in Deutschland noch nicht zu sehen, denn nun liegt die Akte beim Bundesgerichtshof (BGH).

Zwischenzeitlich beschäftigte sich auch die Politik mit der Thematik, dass Kinder im Ausland heiraten. Während die einen für ein striktes Verbot der Kinderbräute in Deutschland sind, warnen die anderen vor tiefgreifenden Konsequenzen für die jungen Ehefrauen.

So äußerte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Bedenken hinsichtlich eines pauschalen Verbots von Kinderehen. Die jungen Frauen verlören dann sämtliche Unterhalts– und Erbansprüche. Der Gesetzesentwurf, welcher Anfang 2017 verabschiedet wurde, sieht vor, dass eine im Ausland geschlossene Kinderehe für nichtig erklärt wird. Sind die Eheleute bereits 16 oder 17 Jahre alt, sollte bisher vor der Auflösung eine Anhörung vor dem Familiengericht stattfinden. In Ausnahmefällen hätten die Ehen dann weiter bestehen können. Mit der Gesetzesänderung zum Juli 2017, die die Ehe in Deutschland erst ab 18 Jahren gestattet, ist dies nicht mehr möglich.

Rund um die Welt: Kinderehe teilweise fester Bestandteil der Religion

Wie bereits angedeutet, gibt es in manchen Ländern zwar gesetzlich ein Mindestalter, doch aus kulturellen und religiösen Gründen halten sich manche Familien nicht an diese. In wiederum anderen Ländern ist es erlaubt, dass Kinder ihre Hochzeit feiern.

Weltweit sind mehr als 700 Millionen Frauen bereits vor ihrem 18. Lebensjahr verheiratet worden. 250 Millionen waren unter 15 Jahren. Die Eltern verheiraten die Töchter häufig früh, um sicherzustellen, dass sie noch Jungfrau sind. Zudem müssen sie diese nach der Heirat nicht weiter ernähren. Durch die Verheiratung erhoffen sich die Eltern verwandtschaftliche Verhältnisse und Beziehungen zu regional wichtigen Familien.

Kinderehen in Europa: Mindestalter liegt häufig bei 16 Jahren

Eine Kinderehe wird häufig vollzogen, um die Familie der Braut besser zu stellen.
Eine Kinderehe wird häufig vollzogen, um die Familie der Braut besser zu stellen.

Um eine legale Kinderehe zu schließen, muss der Blick gar nicht so weit um den Globus gehen, wie vielleicht gedacht.

So erlaubte der Vertrag von Lausanne bis 2005 der Religion Thrakien in Griechenland Kinder zu verheiraten. Bis heute haben auch die Roma in Rumänien ein solches Sonderrecht inne.

Kinderehe in Asien: Zwangsheirat gleich Kinderheirat?

Häufig handelt es sich in den asiatischen Ländern um Zwangsheiraten. Je jünger das Mädchen ist, desto weniger kann davon ausgegangen werden, dass sie die Tragweite der Heirat versteht und beurteilen kann. Vor allem aus Armut verheiraten viele Familien ihre jungen Töchter früh.

In Asien sind die Kinderehen noch weit verbreitet. Hier spielen vor allem kulturelle Aspekte mit hinein, warum gerade junge Mädchen verheiratet werden. So leben viele Familien in Armut und können durch die Verheiratung der jungen Tochter Unterhaltskosten einsparen.

In den ländlichen Gebieten Georgiens besuchen Mädchen mit 12 Jahren nicht mehr die Schule. Sie müssen dann eine Kinderehe eingehen und dürfen häufig das Haus nicht mehr verlassen. Gleiches gilt für die ländlichen Gegenden in Indien, obwohl hier die Kinderehe gesetzlich verboten ist.

Erschreckend sind die Zahlen aus Nepal. Obwohl hier Kinderehen verboten sind, sind zehn Prozent aller Mädchen vor dem 15. Lebensjahr verheiratet, so Human Rights Watch. Extremeres ist im Jemen zu beobachten. Hier wurde das Alter für die Einwilligungsfähigkeit zu sexuellen Handlungen von 15 Jahren auf den Beginn der Pubertät gesenkt. Laut Human Rights Watch werden die Mädchen teilweise bereits mit neun Jahren verheiratet.

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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Ein Gedanke zu „Kinderehe in Deutschland: Gesetzeslage und politische Diskussion

  1. Ayse

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Eine bekannte von mir haben in Griechenland geheiratet sie war damals kurz vor ihre 16ten Geburtstag ( 2 Wochen).
    Das ist natürlich in Griechenland anerkannt, allerdings sind die Paare seit knapp 6 jahre verheiratet und haben gemeinsam einen Sohn die ehe word immer noch nicht anerkannt die Dame ist mittlerweile 21 Jahre alt.
    Standesamt meinte bringen sie Geburtsurkunde pass und ehefähigkeitszeugnis dann können Sie ihre ehe hier in deutschland auch durchführen.
    Rücksprache mit Griechenland gehalten die können aber keine ehefähigkeitszeugnis ausstellen da die in Griechenland als verheiratet gelten.
    Ich bitte Sie uns weiter zu helfen

    Mit freundlichen Grüßen

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