Kurz und knapp
Der Mutterschutz ist im Mutterschutzgesetz geregelt und soll werdende Mütter und deren Nachwuchs schützen. Dies ist auch im Sinne vom Kindschaftsrecht, welches den Schutz von Kindern als wichtigste elterliche Pflicht vorsieht.
Sechs Wochen vor dem ermittelten Geburtstermin beginnt der Mutterschutz. Als Antrag reicht die Bescheinigung des Frauenarztes, die dem Arbeitgeber und der Krankenkasse vorzulegen ist. Schwangere und stillende Frauen können während dem Mutterschutz die Arbeitszeit reduzieren. Für Vorsorgeuntersuchungen sind sie grundsätzlich freizustellen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Sind werdende Mütter unbefristet angestellt, kann der Arbeitgeber während dem Mutterschutz sowie vier Monate danach keine Kündigung aussprechen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.
Frauen tragen in der Schwangerschaftszeit nicht nur die Verantwortung für ihre eigene körperliche Unversehrtheit, sondern haben auch für das Wohl des ungeborenen Kindes Sorge zu tragen. Vor und bei der Geburt, während der Stillzeit sowie in den ersten Monaten danach sind werdende Mütter somit einer Doppelbelastung ausgesetzt. Damit gesundheitliche Vorkehrungen auch am Arbeitsplatz gesichert sind, gibt es den Mutterschutz, der im Mutterschutzgesetz geregelt ist.
Inhalt
Was ist Mutterschutz?
Schwangerschaft, Geburt, erste Lebensmonate – werdenden Müttern steht ein neuer Lebensabschnitt bevor, der einige Herausforderungen mit sich bringt. Deshalb ist ein gesetzlicher Mutterschutz vorgesehen, um Mütter und deren Kinder in besonderem Maße zu schützen. Die folgende Liste fasst zusammen, welche Ziele beim Mutterschutz vor und nach der Geburt verfolgt werden:
- Die Gesundheit schwangerer und stillender Frauen sowie der Neugeborenen gilt es zu schützen.
- Sofern es zu verantworten ist, sollen werdende Mütter ihre Erwerbstätigkeit prinzipiell fortführen dürfen. Vorausgesetzt, dass ein Beschäftigungsverbot laut betreuendem Arzt nicht begründet ist.
- Die Regelungen des Mutterschutzes sollen betreffende Frauen vor unrechtmäßigen Kündigungen bewahren.
- Während dem Beschäftigungsverbot sichert der Mutterschutz werdenden Müttern ein finanzielles Einkommen.
- Die gesetzlichen Regelungen zum Mutterschutz sollen verhindern, dass Frauen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und während der Zeit des Stillens benachteiligt werden.
Zum 01.01.2018 ist eine neue Gesetzesregelung zum Mutterschutz in Kraft getreten. Es handelt sich um das “Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium”. Zur Überholung der Gesetzestexte kam es, weil die Grundlagen im Wesentlichen seit 1952 bestehen und bislang nicht an die veränderten Verhältnisse der Arbeitswelt – bezüglich der Erwerbstätigkeit von Frauen – angepasst wurden.
Neu ist insbesondere, dass der Mutterschutz jetzt auch für Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen geltend gemacht werden kann. Vorausgesetzt die Ausbildungsstelle gibt Ort sowie Zeit und Ablauf der Lehrveranstaltungen verpflichtend vor. Praktikantinnen werden berücksichtigt, wenn es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, das laut Studienordnung bzw. Ausbildungsplan vorgesehen ist.
Ob Sie einen Mutterschutz-Antrag stellen müssen und ab wann dies möglich ist, erklären wir Ihnen in unserem Ratgeber. Außerdem geben wir Ihnen Auskunft über die Dauer des Mutterschutzes und darüber wie viel Geld werdenden Müttern zur Verfügung gestellt wird.
Mutterschutzmeldung: Müssen Sie Mutterschutz beantragen?
Eine Bescheinigung, dass Mutterschutz in Anspruch genommen werden soll, bekommen schwangere Frauen in der Regel ab der 33. Schwangerschaftswoche vom zuständigen Frauenarzt bzw. der verantwortlichen Frauenärztin ausgestellt. Das Schreiben ist vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Ausgehändigt wird es der Krankenkasse, die sich daraufhin mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzt.
Alternativ können Sie zur Absicherung auch eine Kopie der Bescheinigung direkt beim Arbeitgeber abgeben, um sicherzustellen, dass dieser rechtzeitig informiert ist. Ein separater Antrag ist neben der ärztlichen Bescheinigung nicht erforderlich.
Jedenfalls vorerst nicht, denn hinsichtlich der oft gestellten Frage: “Wer zahlt im Mutterschutz?” ist ein entsprechender Antrag zu einem späteren Zeitpunkt zu stellen, damit Ihnen Geld während dem Mutterschutz zusteht.
Eine Gefährdungsbeurteilung ist im Mutterschutz in jedem Fall Pflicht und muss vom Arbeitgeber zwingend durchgeführt werden. Andernfalls handelt dieser gesetzeswidrig und macht sich somit strafbar.
Grundsätzlich bezieht sich das Beschäftigungsverbot im Mutterschutz auf Tätigkeiten während der Arbeitszeit, die allgemeine Gestaltung der Arbeitsstätte sowie deren mögliche Auswirkungen auf die Schwangerschaft. Festgehalten ist die beschriebene Regelung in § 9 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG):
Dauer: Ab wann Mutterschutz gilt und wie lange
Der Beginn vom Mutterschutz richtet sich grundsätzlich nach dem voraussichtlichen Termin der Entbindung, welcher im Rahmen der ärztlichen Untersuchungen errechnet wird. Sechs Wochen vor dem ermittelten Geburtstermin tritt die Schutzfrist in Kraft.
Ist das Neugeborene auf der Welt, verlängert sich der Zeitraum im Regelfall um weitere acht Wochen. Da sich Mütter und Väter aber auch nach Ende der Mutterschutzfrist weiterhin um das Neugeborene kümmern müssen, kann die sogenannte Elternzeit beantragt werden. Die Arbeitszeit kann dadurch weiterhin reduziert oder auch ganz ausgesetzt werden.
Gilt bei Frühgeburt frühzeitiger Mutterschutz?
Wenn Kinder zu früh auf die Welt kommen, bedeutet das für die zugehörigen Mütter oftmals zusätzliche Strapazen. Frühgeburten gehen nicht selten mit besonderen medizinischen Maßnahmen einher, mit denen sich werdende Mütter konfrontiert sehen. Aus diesem Grund werden frühzeitige Entbindungen im Mutterschutzgesetz berücksichtigt bzw. gelten für den Mutterschutz bei einer Frühgeburt besondere Regeln.
Aber wann gilt ein Neugeborenes aus medizinischer Sicht überhaupt als sogenanntes Frühchen? In der Regel dann, wenn die Geburt vor Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche eingeleitet werden muss. Hingegen dauert eine normale Schwangerschaft zwischen 38 und 42 Wochen.
Handelt es sich laut der genannten Definition um ein Frühchen, dann verlängert sich der Mutterschutz automatisch von den ursprünglichen acht auf einen Zeitraum von zwölf Wochen.
Inwiefern beeinflusst der Mutterschutz die Arbeitszeit?
Das heißt, laut MuSchG ist es zulässig, wenn ärztliche Untersuchungen, die der Vorsorge dienen, während der Arbeitszeit stattfinden. Weiterhin gilt die Dauer der Arztbesuche als Arbeitszeit und muss demnach nicht vom Gleitzeitsaldo abgezogen werden. Der Arbeitgeber hat im Gegenzug das Recht, eine detaillierte Bescheinigung über die Dauer der ärztlichen Maßnahmen zu verlangen.
Bleibt abschließend festzuhalten, dass Schwangeren das Arbeiten während dem Mutterschutz nicht gänzlich untersagt ist, sondern nur falls die gesetzlich festgelegte maximale Arbeitszeit überschritten wird.
Lohnfortzahlung: Wer zahlt im Mutterschutz?
Der Anspruch auf den Bezug entsprechender Leistungen bei selbstständigen Schwangeren, die über eine private Krankenversicherung verfügen, ist abhängig von den vertraglichen Regelungen, welche zum Mutterschutz bei der Krankenkasse vereinbart wurden.
Weiterhin wird vorausgesetzt, dass in den den letzten drei Monaten vor Beantragung des Mutterschutzes mindestens ein Nettoeinkommen in Höhe von 390 Euro vorgelegen hat.
Wenn Sie Mutterschaftsgeld beantragen wollen, darf die dafür notwendige Bescheinigung nicht älter als eine Woche alt sein. Sie können den Antrag daher frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin einreichen.
Eine der am häufigsten gestellten Fragen bei bevorstehendem Mutterschutz lautet: “Wer zahlt überhaupt?” Tatsächlich ist die Frage durchaus berechtigt, da verschiedene Geldgeber beteiligt sind.
Während dem Mutterschutz ist die Lohntfortzahlung bei Angestellten Sache der Krankenkasse, die allerdings in der Regel maximal 13 Euro pro Tag zahlt. Vom Arbeitgeber wird daher die sich daraus ergebende Differenz zum bisherigen Nettogehalt übernommen. Bei Arbeitslosen und privat versicherten Schwangeren mit einer entsprechenden Versicherungsvereinbarung wird das Mutterschaftsgeld wie Krankengeld behandelt. Weitere Leistungen werden in diesem Fall nicht gewährt.
Wer keine Zahlungen von der Krankenkasse beanspruchen kann, hat alternativ die Möglichkeit, beim Bundesversicherungsamt finanzielle Unterstützung zu beantragen. In der Regel gewährt das genannte Amt eine einmalige Zahlung, die aktuell maximal bis zu 210 Euro betragen kann. Diese Option richtet sich beispielsweise an schwangere Frauen, die zuvor als Selbstständige gearbeitet haben, weshalb kein Anspruch auf Krankengeld besteht. Ferner können sich auch Schwangere an das Bundesversicherungsamt wenden, deren monatliches Nettoeinkommen unter dem Betrag von 390 Euro liegt.
Außerdem unterstütz der Staat Familien mit Kindern durch die Zahlung von Kindergeld. Wer mit seinem Kind in Deutschland wohnt und lebt, hat ab der Geburt des Kindes Anspruch darauf. Gleiches gilt, wenn Kinder sozialversicherungspflichtig arbeitender Personen im europäischen Ausland leben. Kindergeld muss bei der Familienkasse oder der Bundesagentur für Arbeit am besten im Vorfeld der Geburt beantragt werden.
Grundsätzlich können Eltern nach der Geburt eines Kindes für maximal 14 Monate auch das sogenannte Elterngeld beantragen, sofern Sie das Kind selbst betreuen und deshalb nicht oder nur in Teilzeit arbeiten. Es beläuft sich auf mindestens 300 und maximal 1.800 Euro pro Monat.
Können Arbeitgeber während dem Mutterschutz eine Kündigung aussprechen?
Von Seiten der Frauen selbst besteht jedoch die Möglichkeit, während Schwangerschaft und Schutzfrist ein bestehendes Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des Mutterschutzes nach der Entbindung zu kündigen. Festgehalten ist die beschriebene Regelung in § 10 MuSchG.
Ferner besagt derselbe Paragraph, dass bei eigener Kündigung eine Rückkehr innerhalb des Zeitraums von einem Jahr möglich ist. Die Rechte aus dem alten Arbeitsvertrag besitzen in einem solchen Fall erneut Gültigkeit. Vorausgesetzt zwischenzeitlich wurde keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgegangen, unabhängig davon ob Teil- oder Vollzeit.
Ausgenommen sind befristete Arbeitsverhältnisse. Hier greift der Kündigungsschutz des MuSchG grundsätzlich nicht. Allerdings ist vom Arbeitgeber der Grundsatz der Gleichbehandlung einzuhalten. Daraus folgt, dass befristete Verträge schwangerer Frauen zu verlängern sind, wenn dies bei anderen Arbeitnehmerinnen erfolgt ist, die ebenso befristet angestellt waren.
Unterschied zwischen Mutterschutz und Elternzeit
Müttern und Vätern gibt die Elternzeit gegenüber deren Arbeitgebern das Recht, nach der Geburt des Kindes die Arbeitszeit zu reduzieren oder vorübergehend ganz auszusetzen. Möglich ist dies innerhalb des gesetzlich festgelegten Zeitraums von maximal drei Jahren. Während der vom Arbeitgeber genehmigten Elternzeit bleibt das Arbeitsverhältnis betreffender Elternteile weiterhin bestehen.
Vorausgesetzt es handelt sich nicht um ein befristetes Arbeitsverhältnis, dessen Befristung im Laufe der Elternzeit endet. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang die Art des Arbeitsverhältnisses.
Daraus folgt, dass sowohl in Teilzeit- als auch Vollzeit angestellte Arbeitnehmer grundsätzlich von ihrem Recht auf Elternzeit Gebrauch machen können. Auch wer geringfügig oder in Form von Heimarbeit beschäftigt ist, hat die gleichen Ansprüche.
Ein Anteil von bis zu 24 Monaten Elternzeit kann laut Gesetz außerhalb der ersten drei Lebensjahre des Nachwuchses liegen. Spätestens muss ein entsprechender Antrag jedoch bis zum 8. Geburtstag des Kindes gestellt werden. Die Aufteilung der Elternzeit in bis zu drei Teilabschnitte ist erst seit einer Gesetzesänderung aus dem Jahre 2015 möglich.