Ist eine Namensänderung nach der Scheidung möglich?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 17. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Inwiefern eine Namensänderung nach der Scheidung möglich ist, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inwiefern eine Namensänderung nach der Scheidung möglich ist, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Wenn die Ehe gescheitert ist, möchten die ehemaligen Ehegatten meistens nicht mehr miteinander in Verbindung gebracht werden. Dies veranlasst viele dazu, eine Namensänderung nach der Scheidung durchzuführen.

So ist es Ehegatten möglich, sich vom einstigen Partner abzugrenzen und einen neuen Lebensabschnitt zu beginnen. Welche Möglichkeiten Sie haben, wie teuer eine Namensänderung ist und ob auch der Familienname der Kinder geändert werden kann, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Namensänderung nach der Scheidung

Besteht bei einer Scheidung die Möglichkeit zur Namensänderung?

Eine Namensänderung ist erst nach der rechtskräftigen Scheidung möglich. Die Kosten für eine Namensänderung nach der Scheidung belaufen sich auf etwa 20 Euro.

Welchen Namen können Sie nach einer Scheidung wählen?

Es besteht die Möglichkeit, den Geburtsnamen oder einen Namen aus einer alten Ehe anzunehmen. Auch eine Doppelnamenkombination aus den ehemaligen Familiennamen ist denkbar.

Wird der Name der Kinder dann automatisch auch geändert?

Eine Namensänderung hat keinen Einfluss auf die gemeinsamen Kinder. Erst wenn der sorgeberechtigte Elternteil erneut heiratet, kann der Nachname des Kindes geändert werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Können Sie nach der Scheidung den Namen bzw. Nachnamen ändern lassen?

Viele Ehegatten nehmen bei oder nach der Eheschließung eine Namensänderung vor, um einen gemeinsamen Ehenamen zu führen. Dies stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl und sorgt zudem dafür, dass die künftigen gemeinsamen Kinder den Familiennamen ebenfalls tragen.

Daher stellen sich Ehepaare bereits nach der Trennung schon die Frage, ob der Nachname wieder geändert werden kann. Eine Namensänderung ist nach der rechtskräftigen Scheidung beim zuständigen Standesamt möglich.

Damit der Nachname geändert werden kann, benötigen Sie den Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk, Ihren Personalausweis oder Reisepass und ggf. einen beglaubigten Auszug aus dem Familienbuch.

Für die Namensänderung nach der Scheidung bestehen verschiedene Möglichkeiten, die das folgende Beispiel aufzeigt:

Christina Finke heiratet Kai Lohmann und heißt fortan Christina Lohmann. Nachdem ihr Ehemann verstorben ist, geht sie erneut den Bund fürs Leben ein und gibt Florian Schneider das Ja-Wort. Sie heißt nun also Christina Schneider. Nach der rechtskräftigen Scheidung von Florian hat Christina gemäß Namensrecht nun folgende Möglichkeiten:

Geburtsname nach der Scheidung wieder annehmen? Dies ist durchaus möglich.
Geburtsname nach der Scheidung wieder annehmen? Dies ist durchaus möglich.
  1. Christina kann ihren Geburtsnamen wieder annehmen und heißt dann Christina Finke.
  2. Sie nimmt den Nachnamen aus erster Ehe an und heißt wieder Christina Lohmann.
  3. Sie kann den jetzigen Namen behalten.
  4. Ein Doppelname kann aus den vorherigen Nachnamen gebildet werden. Christina könnte somit Schneider-Finke oder Finke-Schneider, Schneider-Lohmann oder Lohmann-Schneider bzw. Finke-Lohmann oder Lohmann-Finke heißen.

Namensänderung nach der Scheidung: Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?

Wenn Sie eine Namensänderung nach der Scheidung beim Standesamt durchführen, sollten Sie bedenken, dass dabei auch Kosten entstehen. Die Änderung für sich genommen kostet rund 20 Euro. Allerdings ist zudem mit Folgekosten zu rechnen.

Nach der Namensänderung müssen Personalausweis und Reisepass sowie EC-, Kredit- und Krankenkassenkarte angepasst werden. Auch der Fahrzeugschein oder die Lohnsteuerkarte könnten davon betroffen sein. Je nachdem wie viele Dokumente Sie anpassen müssen, kann dies durchaus teuer werden.

Welche Frist müssen Sie zur Namensänderung einhalten?

Wenn Sie sich scheiden lassen, ist Ihnen selbst überlassen, ob Sie Ihren Nachnamen ändern lassen oder nicht. Grundsätzlich muss keine Namensänderung nach der Scheidung durchgeführt werden. Auch wenn Ihr Ex-Ehegatte fordert, dass Sie seinen Nachnamen ablegen, ist dies ganz allein Ihnen überlassen.

Eine Frist für die Namensänderung gibt es nicht. Sie können somit auch noch nach einigen Jahren entscheiden, Ihren Geburtsnamen oder den alten Familiennamen aus einer vorherigen Ehe anzunehmen. Wenn Sie Ihren Namen ändern lassen wollen, müssen Sie trotzdem bedenken, dass dies erst nach der rechtskräftigen Scheidung möglich ist. Im Trennungsjahr kann dies noch nicht durchgeführt werden.

Übrigens: Rechtskräftig ist eine Scheidung erst, wenn Ihnen die Ausfertigung zugegangen ist und Sie keine Rechtsmittel gegen den Scheidungsbeschluss einlegen. Die Eheleute können schon im Scheidungstermin darauf verzichten, Rechtsmittel einzulegen, allerdings muss auch dies auf dem Scheidungsbeschluss vermerkt werden, bevor die Namensänderung durchgeführt werden kann.

Wen müssen Sie über die Namensänderung informieren?

Sobald Sie Ihren neuen Nachnamen rechtskräftig führen dürfen, müssen sie offizielle Dokumente erneuern lassen und zahlreiche Vertragspartner über die Namensänderung informieren. Angefangen von Personalausweis und Führerschein bis hin zu Krankenversicherung, Bank, Bahncard, ADAC oder Vermieter.

Kann die Namensänderung bei einer Scheidung auch für Kinder durchgeführt werden?

Eine Namensänderung nach der Scheidung ist für das Kind in der Regel nicht möglich.
Eine Namensänderung nach der Scheidung ist für das Kind in der Regel nicht möglich.

Grundsätzlich behält das Kind nach der Scheidung seinen Familiennamen.

Auch wenn die Mutter eine Namensänderung nach der Scheidung durchführen lässt, bekommt das Kind keinen anderen Familiennamen.

Das Kind kann nach der Scheidung seiner Eltern also z. B. nicht den Geburtsnamen der Mutter annehmen.

Dies sorgt dafür, dass das Kind und seine Mutter unterschiedliche Familiennamen tragen. Dies lässt sich in der Regel auch zunächst nicht ändern.

Erst wenn die Mutter erneut heiratet und den Nachnamen des neuen Ehegatten annehmen möchte, kann auch der Familienname des Kindes geändert werden. So kann das Kind den neuen Nachnamen seiner Mutter und des neuen Ehepartners annehmen. Der gemeinsame Familienname soll auch hier das Zusammengehörigkeitsgefühl stärken.

Ist der andere Elternteil allerdings ebenfalls sorgeberechtigt oder das Kind führt seinen Nachnamen, muss er der Namensänderung nach der Scheidung und erneuter Heirat der Frau zustimmen. Tut er dies nicht, kann das Familiengericht darüber entscheiden.

Ist die Namensänderung beispielsweise zum Wohle des Kindes nötig, kann das Familiengericht eine Zustimmung zur Namensänderung erwirken, ohne dass der andere Elternteil diese gutheißen muss.

Wichtig: Ist das Kind bereits fünf Jahre alt, kann eine Namensänderung nur bei Zustimmung des Kindes durchgeführt werden.

Wann ist eine Namensänderung bei Kindern möglich?

Eine Namensänderung nach der Scheidung und ohne eine erneute Heirat der Eltern ist bei minderjährigen und volljährigen Kindern nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Diese Einzelfälle müssen beim Standesamt genauestes überprüft werden.

Leben die Eltern bereits im Trennungsjahr, als das Kind geboren wird, und der Ehemann ist nicht der leibliche Vater, ist eine Namensänderung unter Umständen möglich. Der Ehemann ist zwar der rechtliche, allerdings nicht der biologische Vater. Somit hat er die Möglichkeit, die Vaterschaft anzufechten.

Name ändern: Dies können Sie beim zuständigen Standesamt machen lassen.
Name ändern: Dies können Sie beim zuständigen Standesamt machen lassen.

Stimmen die Mutter und der leibliche Vater einer Vaterschaftsanerkennung zu, kann der biologische Vater nach der Rechtskraft der Scheidung als rechtlicher Vater gelten. Dementsprechend ist eine Namensänderung nach der Scheidung für das Kind möglich. Es kann den Nachnamen des leiblichen Vaters annehmen.

Allein der Wunsch der Eltern, den Nachnamen des Kindes nach der Scheidung ändern zu lassen, genügt nicht für eine Namensänderung. Tatsachen müssen belegen, dass das Kindeswohl durch den Namen gefährdet wird. Dies liegt beispielsweise bei einer psychischen Destabilisierung des Kindes vor.

Auch wenn der leibliche Vater selbst keine Bindung zum Kind aufgebaut hat, ist dies kein Grund für eine Namensänderung nach einer Scheidung. Ob bei Ihrem Kind der Nachname geändert werden kann, können Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes erfragen.
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Ist eine Namensänderung nach der Scheidung möglich?
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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

60 Gedanken zu „Ist eine Namensänderung nach der Scheidung möglich?

  1. Yvonne

    Hallo, kann ich nach der rechtskräftigen Scheidung den Namen meines Sohnes ebenfalls zu meinem Geburtsnamen zurück ändern lassen, wenn beide geschiedenen Parteien zustimmen?

  2. Nathalie

    Guten Tag,
    ich bin geschieden und habe eine Tochter aus der Ehe. sie hat den Nachnamen des Vaters und ich habe nach der Scheidung einen Doppelnamen angenommen.
    Jetzt 8 Jahre später,bin ich wieder schwanger und habe mit dem jetzigen Kindsvater keinen Kontakt.
    Die vom Standesamt sagten zu mir das mein ungeborenes Kind dann automatisch meinen Doppelnamen bekommen würde, aber ich dachte Kinder dürfen keinen Doppelnamen haben (vgl. Urteil vom 04.11.2014, Aktenzeichen 5 C 14.2016).
    Kann ich nicht den Doppelnamen behalten, mein ungeborenes bekommt mein Mädchennamen und meine Erstgeborenen hat weiterhin den Nachnamen des Vaters. so hätte ich zu beiden Kindern eine namentlichen Bezug.

  3. Lothar Rudolf V O

    Hallo,
    ich bin geschieden und habe den Namen meiner Ex-Frau behalten. Ich habe drei erwachsene volljährige Söhne aus meiner ersten Ehe. Können diese meinen jetzigen Familiennamen annehmen?

  4. R A

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Ich möchte mein Mädchenname wieder annehmen jedoch mache ich mir sorgen weil ich und meine Kinder nicht mehr den selben Familienname haben werden. Jetzt frage ich mich was passiert, wenn ich mit meinen Kindern verreise oder an anderen Orten wo die Identität festgestellt werden kann.

    Laut einer Bekannten sollte das Procedere 1000€ betragen aber bin mir unsicher. Deshalb hoffe ich aufklärung.

    Danke für Ihren Blog war sehr hilfreich trotzdem hab ich paar fragen die ich gestellt habe.

    Mit freundlichen Grüßen
    AR

  5. F

    Guten Tag,
    ich hoffe hier kann mir jemand eine Antwort auf meine Frage geben :)
    Also ich geboren hieß ich mit Nachnamen Franke, meine Eltern waren verheiratet, leider verstarb mein Vater noch vor meiner Geburt und meine Mutter lernte einen neuen Mann kennen. Den heiratete sie dann auch, sie bekamen ein zweites Kind und alle hatten den selben Nachnamen, Ebert.
    Damit ich mich nicht „ausgeschlossen“ fühlte, haben sie meinen Nachnamen auch geändert, ich wurde aber nie adoptiert. Wie es das Schicksal will, haben sich meine Mutter und mein Stiefvater scheiden lassen und ich habe und will keinen Kontakt zu ihm und will meinen Geburstnamen Franke zurück.
    Gibt es eine Möglichkeit, dass ich den wieder eintragen lasse?
    Ich hoffe das ist verständlich :)
    Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus

  6. Anika

    Hallo,
    Wenn mein Ex-Ehemann und Vater meiner Kinder zustimmt, dass die Kinder einen Doppelnamen aus seinem und meinem neuen Familiennamen tragen, haben die Kinder dann mit Volljährigkeit oder Heirat die Möglichkeit einen der beiden Namen wieder abzulegen?

    1. anwalt.org

      Hallo Anika,

      in Deutschland ist es in aller Regel nicht zulässig, Kindern Doppelnamen zu geben.

      Ihr anwalt.org-Team

      1. Mohamed

        Mohamed
        Hello I have girlfriend and still we don’t married but we have one daughter my girlfriend she is divorced our daughter have my girlfriend family name can we change my my family name

  7. Aylin N.

    Hallo ich bin 20 Jahre alt. (Hatte bei meiner Geburt den Mädchennamen meiner Mutter) das wurde dann aber als ich 2 bin geändert (Name vom Papa) Meine Mutter hieß dann ebenfalls wie mein Papa. Jetzt haben sie sich scheiden lassen. Meine Mama nimmt den Mädchennamen wieder an. Ich möchte jetzt auch den Mädchennamen meiner Mama annehmen wieder (als ich kleiner war hieß ich ja so). Geht das ? Sind meine Chancen groß`? Oder eher nicht?

    1. anwalt.org

      Hallo Aylin,

      die Einbenennung eines Kindes im Zuge der Eheschließung der Eltern/eines Elternteils ist in aller Regel unwiderruflich. Der neue Familienname ersetzt den ursprünglichen Geburtsnamen vollständig und wird zum neuen Geburtsnamen. Nur in weniger Ausnahmefällen kann die Namensänderung wieder zurückgenommen werden (triftige Gründe vorausgesetzt).

      Ihr anwalt.org-Team

  8. Katharina

    hallo,
    ich bin geschieden und trage mit den 3 Kindern den Ehenamen. Jetzt wollen wir neu heiraten. wie sieht es dann mit den nachnamen der kinder aus? Sie sind alle noch minderjährig. muss der leibliche vater der namensändedrung dann zustimmen? was ist aber, wenn er dies nicht tut? die kinder möchten auch gerne den neuen namen dann annehmen.

    1. anwalt.org

      Hallo Katharina,

      für die Einbenennung ist bei geteiltem Sorgerecht in der Regel die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich. Dies kann unter Umständen von einem Familiengericht ersetzt werden.

      Ihr anwalt.org-Team

  9. Nicole

    Guten Abend, ich bin schon seit mehreren Jahren geschieden sowie neu verheiratet. Aus der ersten Ehe habe ich ein Kind dieses trägt den Nachnamen meines Exmannes. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Mein Kind möchte seit 8Jahren den neuen Familienname. Der Wunsch ist sooo groß aber mein Exmann möchte es nicht.

    Was kann man tun?
    Kann mein Kind irgendwann selbst entscheiden?

  10. Anja

    Ich bin schon seit vielen Jahren geschieden und habe immer noch den Nachnamen meines Exmannes. Ich würde gerne meinen mädchennamen wieder annehmen. Meine beiden Kinder sind schon 18 und 20 und würden auch gerne meinen mädchennamen annehmen. Ist das möglich.

    1. anwalt.org

      Hallo Anja,

      Ehegatten können nach einer Scheidung in aller Regel die Namensänderung beantragen. Die Geburtsnamen von Kindern lassen sich hingegen bei einer Scheidung der Eltern nur in seltenen Ausnahmefällen ändern.

      Ihr anwalt.org-Team

  11. Jürgen

    Guten Tag.
    Meine Eltern sind seit zwei Jahren rechtskräftig Geschieden.
    Ich (22 Jahre) wollte nun den Mädchennamen meiner Mutter annehmen.
    Sie hat Ihren Nachnamen nach der Scheidung direkt ändern lassen. Nun möchte ich es ihr Gleich tun.
    Wie funktioniert das? An wen wende ich mich? Und ist das überhaupt möglich?
    Erhöht es die Chancen, wenn es um die Namenserhaltung geht, da meine Mutter die Letze mir diesem Familiennamen ist!?
    Mit freundlichen Grüßen
    Jürgen

  12. Dirk

    Hallo,
    Ich war verheiratet mit der Mutter meiner Kinder. Ich hatte ihr Geburtsnamen „Müller“ nach der Heirat angenommen und meine 2 Kinder tragen ihn auch, sodass wir alle den selben Familiennamen „Müller“ hatten. Nach der Scheidung habe ich meinen Geburtsnamen wieder bekommen und meine Kinder tragen weiterhin den Namen meiner Exfrau „Müller“. Nach 7 Jahren heiratet die Mutter der Kinder einen anderen Mann und trägt nur seinen Namen “ Schröder“ als Nachname. D.h. auch keinen kombinierten Namen wie Müller-Schröder oder Schröder-Müller sondern nur „Schröder“. Meine Kinder 13 und 11 Jahre stehen also alleine mit dem Nachnahmen Müller ohne Zugehörigkeit.

    Ich möchte daraufhin, dass meine Kinder meinen Namen tragen, weil sie sonst keine Namenzugehörigkeit mehr haben.

    Wäre es möglich?

  13. Sunny

    Hallo ich bin nun rechtskräftig geschieden habe vier Kinder und einen neuen Partner seit einem Jahr…. MEIN ex hat diverse Strafverfahren und es wird wegen kinder und jugendpornografie ermittelt seit gut einem Jahr…
    Ich kann es selber nicht ertragen mit seinem Namen mehr in Verbindung zu geraten und meine Kinder sollen auch nicht unter ihrem Vater und dessen Naachnamen leiden… Er will und darf die Kinder auch nicht sehen! Nun ist meine Frage inwiefern Kann ich den Namen ändern lassen das alle Kinder meinen Namen bekommen? LG sunny

  14. Manfred

    Hallo,
    Muss der biologische Vater persönlich beim Standesamt erscheinen um die Namensänderung zu zustimmen ? Das würde ja schon fast einer Familien Zusammenführung gleich setzen und somit extrem viel Stress für meine Frau bedeuten.
    Wir haben eine schriftliche Erklärung vom biologischen Vater das seine Kinder den neuen Namen meiner Frau annehmen dürfen/können .
    Das Standesamt sagt , Zitat ( der Exmann muss persönlich erscheinen ) Zitat ende.
    Ich glaube die ältere Frau vom Standesamt weiß garnicht was sie sich da antun will.

    Mfg Manfred

  15. Iris

    Hallo

    Ich hab vor der Eheschließung schon meine Tochter gehabt.
    Sie trägt seit der Eheschließung den Nachnamen meines ex Mannes.
    Jetzt weißt meine Tochter (15) das mein ex Mann nochmal heiraten will und seine zukünftige total gegen sie ist und die den Kontakt zu meinem ex Mann unterbindet.

    Jetzt hätte sie gerne meinem Geburtsnamen

    Geht das?
    LG

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