Kurz und Knapp
Der Pflegegrad 2 ist der zweitniedrigste Grad im neuen Pflegesystem. Pflegebedürftigen, die im neuen Begutachtungssystem zwischen 27 und 47,5 Punkten erhalten, wird in der Regel der Pflegegrad 2 zugesprochen. Informationen zur Beurteilung erhalten Sie hier.
Mit einem Pflegegrad 2 besteht ein Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen sowie auf die Entlastungsleistung in Höhe von 125 Euro ist monatlich.
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 2 haben zudem auch einen Anspruch auf Zuschüsse und Pflegehilfsmittel.
Aufgrund der Pflegereform wurde die Pflegestufe 1 2017 zum Pflegegrad 2. Mit den Neuerungen unter anderem auch im Begutachtungssystem gingen auch Anpassungen der Leistungen aus der Pflegeversicherung einher. Welche Leistungen bei einem Pflegegrad 2 Pflegebedürftigen zustehen, ist gesetzlich festgelegt.
Inhalt
Pflegegrad-Rechner (unverbindliche Einschätzung)
Pflegegrad 2: Was bedeutet das genau?
Im neuen Pflegesystem, das 2016 in Kraft trat und seit Januar 2017 umgesetzt wird, werden nun keine Pflegestufen, sondern Pflegegrade vergeben. Diese werden nun in fünf verschiedene Grade unterteilt, wobei der Pflegegrad 2 den zweitniedrigsten in diesem System darstellt.
Ein Pflegegrad 2 bedeutet, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Um den Pflegegrad zu erhalten, muss dieser beantragt und durch eine Begutachtung festgestellt werden. Personen, die bei alltäglichen Tätigkeiten und bei der Versorgung also ein gewisses Maß an Hilfe benötigen und somit in ihrer Selbstständigkeit in erheblichem Umfang eingeschränkt sind, können diesen Pflegegrad beantragen und die entsprechenden Leistungen in Anspruch nehmen.
Die folgende Übersicht zeigt die jeweilige Pflegebedürftigkeit bei den einzelnen Graden:
Pflegegrad | Grad der Pflegebe- dürftigkeit | Pflegegeld im Monat | Entlastungs- leistungen im Monat |
---|---|---|---|
1 | geringe Pflegebedürftig- keit bzw. Beeinträch- tigungen | kein Anspruch | 125 EUR |
2 | erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 316 EUR | 689 EUR |
3 | schwere Beeinträch- tigung der Selbstständigkeit | 545 EUR | 1.298 EUR |
4 | schwerste Beeinträch- tigung der Selbstständigkeit | 728 EUR | 1.612 EUR |
5 | schwerste Beeinträch- tigung, besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung | 901 EUR | 1.995 EUR |
Sind alle Voraussetzungen erfüllt und Pflegegrad 2 bewilligt, werden Leistungen aus der Pflegeversicherung zugesprochen. Diese Leistungen können beim Pflegegrad 2 aus Geld, Pflegesachleistungen, einer Kombination aus beiden sowie Sachleistungen in Form von Hilfsmitteln bestehen.
Gemäß der neuen Begutachtungsrichtlinien (Neues Begutachtungsassessment – NBA) steht bei der Beurteilung für den Pflegegrad 2 nicht der Zeitaufwand im Vordergrund, sondern die noch vorhandene Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen. Dies wird anhand eines Fragenkatalogs und eines Punktesystems ermittelt. Grundsätzlich kann hier gesagt werden, dass je mehr Punkte ein Betroffener erhält, desto höher ist der Pflegegrad.
Gutachter prüfen dabei nicht nur die körperlichen Einschränkungen, sondern auch psychische und kognitive Beeinträchtigungen, die eine Hilfe im Alltag erforderlich machen. Denn eine erheblich beeinträchtigte Selbstständigkeit bedeutet meist auch, dass ein Pflegegrad 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz vorliegt.
Wichtige Voraussetzungen für einen Pflegegrad 2
Damit die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder einer anderen Prüforganisation einen Pflegegrad 2 bewilligen, sind Voraussetzungen zu erfüllen. Wie bereits erwähnt, findet die Beurteilung der Selbstständigkeit eines Pflegebedürftigen auf der Grundlage von verschiedenen Bereichen statt.
Diese sogenannten Module fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Begutachtung und Entscheidung ein, sodass bestimmten Bereichen eine größere Aufmerksamkeit geschenkt wird. In der Regel besteht in diesen dann auch der größte Bedarf an Pflege.
Zu diesen Bereichen gehören die Mobilität, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen sowie kommunikative und kognitive Fähigkeiten. Auch die Selbstversorgung sowie die Bewältigung von Anforderungen aufgrund von Krankheiten und Therapien zählen zu diesen Modulen. Als letztes prüfen Gutachter auch die selbstständige Gestaltung des Alltags und ob soziale Kontakte selbst aufrechterhalten werden.
Je nach Grad der Selbstständigkeit werden Punkte vergeben und aufgrund der prozentualen Beteiligung aufgerechnet. Diese ergeben dann addiert die Gesamtpunktzahl, die einen Pflegegrad 2 ausweist oder nicht.
Die sechs Module bei der Begutachtung
Welche Punkte stehen bei einer Begutachtung für den Pflegegrad 2 eigentlich im Vordergrund? Im Bereich Mobilität wird beispielsweise beobachtet wie gut sich der Betroffene selbstständig bewegt und seine Körperhaltung verändern kann. Die Frage, ob sich der Pflegebedürftige im Alltag örtlich und zeitlich orientieren kann, spielt dann im Modul „kognitive und kommunikative Fähigkeiten“ eine Rolle. Hierzu zählt dann auch das Vermögen, selbst Entscheidungen zu treffen, Gespräche zu führen oder bestehende Bedürfnisse mitzuteilen.
In dem Bereich „Verhaltensweisen“ stehen dann Fragen nach psychischen Problemen, Angstzuständen, Zwangsstörungen oder auch aggressivem Verhalten im Mittelpunkt. Bei der Begutachtung zu einem Pflegegrad 2 ist dann auch die Selbstversorgung eines der Haupthemen, die Gutachter prüfen. So kann hier beispielsweise ermittelt werden, inwieweit eine selbstständige tägliche Körperpflege oder das Zubereiten von Nahrung bzw. Trinken noch möglich sind.
Bei der Bewältigung von Anforderungen aufgrund von Krankheiten oder Therapien wird dann in der Regel bewertet, ob der Pflegebedürftige zum Beispiel Hilfe bei der Gabe von Medikamenten, beim Verbandswechsel oder beim Umgang mit der Dialyse benötigt. Im letzten Modul prüfen Gutachter dann auch, wie selbstständig der Alltag geplant werden kann und ob soziale Kontakte noch selbst aufrecht gehalten werden.
Pflegegrad 2 richtig beantragen
Bevor es jedoch zu einer Begutachtung durch den MDK oder andere Organisationen kommt, steht der Antrag auf den Pflegegrad 2 an. Diesen können Betroffene oder deren gesetzliche Betreuer bei ihrer Krankenkasse beziehungsweise bei der privaten Pflegeversicherung stellen.
Aufgrund der Angaben im Formular oder in einem schriftlichen Antrag bearbeitet die Krankenkasse dies und beauftragt dann den Gutachter. Dieser kündigt sich in der Regel beim Antragsteller an und wird die Begutachtung vor Ort beim Betroffenen durchführen. Auf Basis des Gutachtens erhält der Antragsteller dann den Bescheid der Pflegekasse über einen Pflegegrad 2 oder eine andere Einschätzung.
Auch bei Pflegegrad 2 ist ein Widerspruch möglich
Sind Betroffene mit der Einschätzung beziehungsweise mit der Zuteilung des Pflegegrads nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen. Dieser muss schriftlich und mit einer Begründung an die zuständige Pflegekasse gerichtet werden.
Diese prüft, ob der Widerspruch gerechtfertigt ist und veranlasst gegebenenfalls auch ein Zweitgutachten. Dieses kann dann die Entscheidung des ersten Gutachtens bestätigen oder revidieren und dem Antragsteller einen Pflegegrad 2 gewähren.
Pflegegrad 2: Welche Leistungen kann es geben?
Fragen wie „Ich habe eine Pflegegrad 2 bekommen, was steht mir zu?“ oder „Gibt es beim Pflegegrad 2 eine Geldleistung für Angehörige?“ stellen sich den Betroffenen bzw. den Angehörigen in der Regel dann, wenn es darum geht, was die Zuerkennung des Pflegegrads nun zu bedeuten hat.
Wie bei allen anderen Leistungen aus der Pflegeversicherung ist auch beim Pflegegrad 2 die Höhe vom Pflegegeld sowie von den Pflegesachleistungen gesetzlich festgelegt. Die Zahlung erfolgt durch die Pflegekasse und findet monatlich statt.
Pflegesachleistungen und Pflegegeld bei Pflegegrad 2
Pflegegeld erhalten Inhaber von einem Pflegegrad 2, wenn sie von Angehörigen oder Freunden zu Hause versorgt und gepflegt werden. Die Pflegesachleistungen werden gezahlt, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Betreuung zu Hause übernimmt.
Beim Pflegegrad 2 liegt der Betrag für das Pflegegeld bei monatlich 316 Euro. Pflegesachleistungen werden in Höhe von 689 Euro monatlich ausgezahlt. Zudem besteht die Möglichkeit, beim Pflegegrad 2 beides als Kombinationsleistung zu erhalten. Dies ist eine Option, wenn sowohl Angehörige als auch der Pflegedienst die Betreuung ausführen. In einem solchen Fall wird das Pflegegeld anteilig ausgezahlt. Die Pflegedienste rechnen die Pflegesachleistungen direkt mit der Pflegekasse ab.
Pflegegrad 2: Wie sind Kurzzeitpflege und stationäre Pflege geregelt?
Wird eine Kurzzeitpflege in einer Einrichtung, beispielsweise nach einem Krankenkausaufenthalt benötigt, können Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 2 einen Zuschuss von der Pflegekasse erhalten. Dies wird für bis zu 28 Tagen im Jahr in Höhe von maximal 1.612 Euro gewährt. Den gleichen Betrag erhalten Pflegebedürftige bei einer sogenannten Verhinderungspflege.
Ein Zuschuss für die Kurzzeitpflege ist auch dann möglich, wenn bei einem Pflegegrad 2 keine Verhinderungspflege durch einen Pflegedienst bei Urlaub oder Krankheit der Angehörigen genutzt wird. Dann betragen die Leistungen bis zu 3.224 Euro und werden für bis zu acht Wochen gezahlt. In einem solchen Fall wird außerdem weiterhin die Hälfte des monatlichen Pflegegeldes, also 158 Euro, gezahlt.
Findet die Versorgung vollstationär in einem Pflegeheim statt, erhalten Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 2 monatlich 770 Euro. Die sogenannten „einrichtungseinheitliche Eigenanteile“ (EEE) müssen alle Bewohner selbst tragen. Dieser Betrag bleibt einheitlich und steigt nicht mit einem höheren Pflegebedarf. Zudem kommen noch die Kosten für die Unterkunft hinzu, die sich je nach Einrichtung unterscheiden können. Bei einem Pflegegrad 2 werden die Heimkosten also nicht in voller Gänze getragen, sodass Pflegebedürftige einiges zuzahlen müssen.
Hallo,
Ihr Info hat mir gut gefallen.
Aber ich habe mal eine Frage. Meine Mutter ist seit Oktober 2016 in einen Pflegeheim und
hatte die Pflegestufe 1. Sie hat einen Zuschuss von 1067 Euro monatlich bekommen. Seit 2017 ist sie im Pflegegrad 2, bekommt jetzt aber nur mehr monatlich 770 Euro Zuschuss vom Sozialamt.
Ich habe mal gelesen das man einen sogenannten Bestandsschutz hat wenn man schon vor 2107 Leistungen bezogen hat. Die Leistungen dürfen nicht gekürzt werden. Dann dann müssten es aber 1067 Euro sein.
Da ich Unterhaltspflichtig für meine Mutter bin habe ich eine Nachforderung vom Sozialamt bekommen. Da waren auch die Leistungen unter anderem aufgeführt die das Sozialamt zahlt. Es waren ab 2017 nur 770 Euro monatlich.
Könnten sie mir bitte sagen ob das so richtig ist. Wenn nicht vielleicht können sie mir sagen an wen ich mich wenden könnte.
Liebe Grüsse
Manfred
Hallo Manfred,
wir dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen und können daher auf Ihren besonderen Einzelfall nicht eingehen. Bitte wenden Sie sich für eine Bewertung der Unterhaltsforderung an einen Anwalt.
Ihr familienrecht.net-Team
Ich erhalte seit einem halben Jahr Hilfe im Haushalt. Ich habe die Pflegegrad 2.Nun gab es Diskussionsbedarf.Ich bat meiner Hilfe ,mir die Fenster zu putzen. Sie lehnte dieses ab. Aus Arbeitstechnischen Gründen brauchte Sie das nicht. Meine frühere Hilfe hat das ohneweiterhes getan. Leider ist sie zur Zeit im Urlaub.
Bitte informieren Sie mich bitte,welche Hilfeleistungen man buchen darf. Danke!
Renate
Hallo Renate,
bitte wenden Sie sich zur Klärung an den jeweiligen Anbieter des Pflegedienstes sowie die Pflegekasse.
Ihr familienrecht.net-Team
Muss der Name der Person der die häusliche durchführt bei der Kasse angegeben werden, um
überprüfen zu können das entsprechende Hilfleistung durchgeführt werden.
Hallo Wolfgang,
bitte wenden Sie sich bezüglich der erforderlichen Angaben an den zuständigen Leistungsträger.
Ihr familienrecht.net-Team
Meine Mutter hat den Pflegegrad 2 erhalten und ich (Tochter) pflege sie. Sie erhält daher das Pflegegeld in Höhe von 316 €. Ihre Putzfrau ist selbständig und rechnet monatlich mit offizieller Rechnung ab. Kann meine Mutter die Entlastungsleistungen in Höhe von 125 € dafür beantragen ? Wird das Pflegegeld um die 125 € gekürzt oder ist das unabhängig von einander ?
Vielen Dank im Voraus
M.
Hallo Marion,
wenden Sie sich bitte zur Klärung an die zuständige Pflegekasse.
Ihr familienrecht.net-Team
Hallo, meiner Mutter wurde gerade der Pflegegrad 2 zugesprochen, wir erhielten gerade den Bescheid. Ich bin als Pflegeperson gemeldet. Ein monatlicher Betrag von 23 Euro wurde bewilligt! Wie kann das sein?
Liebe Grüße und Danke im voraus
Simone
Hallo, ich bekam bis jetzt immer Sozialhilfe wegen Erwerbsunfähigkeit und Rente. Ausserdem bekam ich von der Stadtverwaltung 320 Euro für eine Haushaltshilfe. Jetzt habe ich seit 2 Wochen den Pflegegrad 2 und bekomme 316 Euro. Die Techniker Krankenkasse hat mir erklärt das dieses Geld ausdrücklich nur für die Pflege ist. Und wer bezahlt jetzt meine Haushaltshilfe?
Mit freundlichen Grüßen
Michaela