Kurz und Knapp
Für die Zuweisung von einem Pflegegrad 3 muss eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vorliegen. Pflegebedürftige, die entsprechend des neuen Begutachtungssystems 47,5 bis unter 70 Punkte erhalten, bekommen den Pflegegrad 3 zugesprochen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Pflegegeld, Pflegesachleistungen sowie eine Kombination aus beiden gehören zu den grundsätzlichen Leistungen bei einem Pflegegrad 3.
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 3 haben zudem einen Anspruch auf Entlastungsleistung in Höhe von 125 Euro im Monat sowie auf Zuschüsse und Pflegehilfsmittel.
Der Pflegegrad 3 wurde im Januar 2017 im Zuge der Pflegereform eingeführt. Im Fokus steht nun nicht mehr der Zeitaufwand für die Pflege, sondern der Grad der Selbstständigkeit, den ein Pflegebedürftiger aufweist. Was bei einem Pflegegrad 3 für Leistungen möglich sind, ist gesetzlich festgelegt.
Inhalt
Pflegegrad-Rechner (unverbindliche Einschätzung)
Was bedeutet Pflegegrad 3
Zum 01.01.2017 traten die letzten Änderungen, die durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz beschlossen wurden, in Kraft. Mit diesem Termin wurden aus den drei Pflegestufen die fünf Pflegegrade.
Den Pflegegrad 3 erhalten nun Pflegebedürftige, die eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ aufweisen. Das heißt, dass bei einer Pflegestufe 3 immer mit eingeschränkter Alltagskompetenz gerechnet wird. Wer genau kann diesen Pflegegrad erhalten? Das sind zum einen neue Antragsteller sowie auch Demenzerkrankte der Pflegestufen 1 oder 2. Auch bisherige Inhaber der Pflegestufe 2 wurden automatisch in den Pflegegrad 3 eingegliedert.
Erhalten Pflegebedürftige den Pflegegrad 3 stehen ihnen die entsprechenden Leistungen aus der Pflegeversicherung zu. Das können bei einem Pflegegrad 3 Geldleistungen, Kombinationsleistungen sowie auch Pflegehilfsmittel sein. Wie die jeweiligen gesetzlich festgelegten Leistungen für die Pflegegrade aussehen, zeigt die folgenden Übersicht:
Pflegegrad | Grad der Pflegebe- dürftigkeit | Pflegegeld im Monat | Entlastungs- leistungen im Monat |
---|---|---|---|
1 | geringe Pflegebedürftig- keit bzw. Beeinträch- tigungen | kein Anspruch | 125 EUR |
2 | erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 316 EUR | 689 EUR |
3 | schwere Beeinträch- tigung der Selbstständigkeit | 545 EUR | 1.298 EUR |
4 | schwerste Beeinträch- tigung der Selbstständigkeit | 728 EUR | 1.612 EUR |
5 | schwerste Beeinträch- tigung, besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung | 901 EUR | 1.995 EUR |
Der Übergang von Pflegestufen zu Pflegegraden und wie diese definiert sind, findet sich in den §§ 14 und 15 Sozialgesetzbuch (SGB XI) Elftes Buch. Die neuen Begutachtungsmaßstäbe, die ebenfalls mit der Pflegereform eingeführt wurden, sind im „Neuen Begutachtungsassessment (NBA)“ festgehalten. Die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) sowie der privaten Prüforganisationen nutzen diese neuen Vorgaben, um eine Einstufung vorzunehmen. In sechs verschiedenen Bereichen wird die vorhandene Selbstständigkeit geprüft und entsprechende Punkte vergeben.
Pflegegrad 3 und die Voraussetzungen dafür
Um bei einem Pflegegrad 3 den Entlastungsbetrag, das Pflegegeld oder andere Leistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Pflegebedürftige bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ob die Kriterien erfüllt sind, prüfen die Gutachter des MDK (bei gesetzlich Versicherten) bzw. der anderen Prüforganisationen (bei privat Versicherten). Dies wird, wie zuvor beschrieben, anhand eines Fragenkatalogs und eines Punktesystems ermittelt. Grundsätzlich kann hier gesagt werden, dass je mehr Punkte ein Betroffener erhält, desto höher ist der Pflegegrad.
So wird beispielsweise im Bereich Mobilität kontrolliert wie selbstständig Pflegebedürftige stehen, gehen, aufstehen oder ihre Sitz- bzw. Liegeposition verändern können. Im Modul „kognitive und kommunikative Fähigkeiten“ steht die Frage im Mittelpunkt, ob und wie sich Betroffene zeitlich sowie örtlich orientieren können. Auch die Fähigkeit Entscheidungen zu treffen oder Bedürfnisse klar mitteilen zu können, wird hier begutachtet.
Bei den Verhaltensweisen wird darauf geachtet, ob zum Beispiel Angstzustände, Zwangsverhalten oder eine erhöhte Aggressivität vorliegen, die den Alltag des Betroffenen einschränken und somit auch die Selbstständigkeit beeinflussen. Ähnlich spielt dies auch bei der Bewältigung von Anforderungen aufgrund von Krankheiten oder Therapien eine Rolle. Benötigen Betroffene Hilfe bei der Medikamentengabe oder beim Verbandswechsel, wird geschaut wie sie mit diesen Anforderungen umgehen.
Im Bereich der Selbstversorgung achten Gutachter darauf, wie selbstständig der Pflegebedürftige bei der täglichen Körperpflege sowie beim Bereiten von Essen und Trinken ist. Das letzte Modul umfasst dann das Thema „Alltagsleben“ und betrachtet, ob Betroffene den Alltag selbst planen können und soziale Kontakte auch selbst aufrechterhalten.
Antrag auf einen Pflegegrad richtig stellen
Bevor Pflegebedürftige einen Pflegegrad 3, Pflegegeld, eine Pflegesachleistung oder andere Hilfsmittel erhalten, müssen sie dies beantragen. Doch oftmals ist nicht wirklich bekannt, wo ein solcher Antrag zu stellen ist und wer für die Einstufung zuständig ist.
Bei einer telefonischen Antragstellung erhalten Betroffene in der Regel ein Formular, das sie dann ausgefüllt und unterschrieben an die Krankenkasse zurücksenden.
Gleiches geschieht, wenn der E-Mail kein unterschriebenes Dokument beigefügt wurde.
Die Krankenkasse leitet den Antrag an die Pflegekasse weiter, die dann wiederum den Gutachter beauftragt. Dieser kündigt sich zu einem Termin beim Antragsteller vor Ort an und fertig das Gutachten, welches dann als Grundlage für den Bescheid der Pflegekasse dient.
Ist eine Widerspruch möglich?
Sind Antragsteller mit der Einstufung nicht einverstanden, haben sie die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse einzureichen. Dies muss schriftlich geschehen und ist an die Kasse zu richten, die den Bescheid erstellt hat.
Pflegegrad 3: Was steht mir zu?
Die wichtigste Frage, die im Zusammenhang mit einem Antrag auf Pflegegrad 3 aufkommt, ist dann die nach den Leistungen und der Unterstützung, welche Pflegebedürftige dann erhalten. Wie bereits erwähnt, gehören zu diesen neben dem Pflegegeld, den Pflegesachleistungen auch Kombinationen aus beiden sowie die Gewährung von Pflegehilfsmitteln.
Zudem haben Inhaber von einem Pflegegrad 3 Anspruch auf Verhinderungspflege. Das heißt, sind pflegende Angehörige oder Freunde erkrankt bzw. im Urlaub, werden Leistungen für eine Ersatzpflege in diesem Zeitraum bereitgestellt.
Grundsätzlich wird ein Pflegegeld ausgezahlt, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder Freunde stattfindet. Wird ein Inhaber von einem Pflegegrad 3 ambulant per Pflegedienst versorgt, handelt es sich um die sogenannten Pflegesachleistungen. Übernehmen sowohl Angehörige als auch ein Pflegedienst die Betreuung werden Kombinationsleistungen gezahlt.
Auch die Teilnahme an Betreuungsgruppen oder Kursen für Angehörige kann über die Entlastungsleistungen finanziert werden.
Weitere Leistungen bei Pflegegrad 3
Neben der finanziellen Unterstützung aus der Pflegeversicherung kann ein Pflegegrad 3 auch bedeuten, dass weitere Gelder und auch sogenannte Pflegehilfsmittel bereitgestellt sowie Fahrtkosten für notwendige Fahrten zu Ärzten oder Therapien oder der Betreuungseinrichtung übernommen werden.
Ist beispielsweise für die Genesung nach einem Krankenhausaufenthalt eine Unterbringung in einer Kurzzeit- oder Tagespflegeeinrichtung notwendig, kann die Pflegekasse hier ebenfalls Mittel zur Verfügung stellen. Bei einem Pflegegrad 3 wird die Tagespflege oder die Kurzeitpflege für maximal 28 Tage im Jahr mit höchsten 1.612 Euro unterstützt.
Wird im Jahr keine Verhinderungspflege (1.612 Euro für höchstens vier Wochen im Jahr) genutzt, kann für eine Kurzzeitpflege bei Krankheit oder Urlaub der pflegenden Angehörigen ein Zuschuss von bis zu 3.224 Euro für bis zu acht Wochen (56 Tage) gewährt werden. Hinzu kommt hier dann auch die Hälfte des Pflegegeldes von etwa 272,50 Euro.
Bei einem Pflegegrad 3 sind Hilfsmittel, wie zum Beispiel ein Hausnotruf, medizinische Gebrauchsgegenstände (Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel) oder auch Gehhilfen und Rollatoren ebenfalls auf Antrag möglich.
Darüber hinaus können Pauschalen für die alters- bzw. bedürfnisgerechte Anpassung des Wohnraums oder Bades beantragt werden. So ist der Einbau eines Treppenlifts oder eines barrierefreien Zugangs zur Dusche/Badewanne möglich. Höchsten 4.000 Euro werden pauschal für alle notwendigen Änderungen bewilligt. Steigt der Pflegebedarf kann dieser Zuschuss erneut beantragt werden.
Pflegegrad 3: Zuzahlung ja oder nein?
Findet bei einem Pflegegrad 3 die Pflege stationär statt, erhalten Versicherte ebenfalls eine Unterstützung von der Pflegekasse. Diese beläuft sich im Monat auf 1.262 Euro und soll die reinen Pflegekosten decken.
Vielen Dank für den informativen Beitrag. Mein Großvater bekommt Pflegegrad 3 bei einer stationären Pflege. Ich bin nur auf der Suche nach Informationen über die Leistung. Gut zu wissen, dass Versicherte ebenfalls eine Unterstützung von der Pflegekasse erhalten.