Die Scheidung – Ablauf der Eheauflösung

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 7. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Die Scheidung und deren Ablauf: Mehrere Stationen müssen von betroffenen Paaren durchlaufen werden.
Die Scheidung und deren Ablauf: Mehrere Stationen müssen von betroffenen Paaren durchlaufen werden.

Wenn die Ehe in der Krise steckt, sehen viele Paare keine andere Lösung, als sich scheiden zu lassen. Ist der Beschluss gefasst, steht häufig die Frage im Raum: „Wie können wir uns überhaupt scheiden lassen?“ Es hängt in der Praxis von verschiedenen Faktoren ab, wie die Scheidung und deren Ablauf im Einzelfall vonstatten gehen.

Ob das Verfahren viel oder wenig Zeit in Anspruch nimmt, ist nicht zuletzt dadurch bedingt, ob es sich um eine einvernehmliche oder streitige Scheidung handelt. Welche verschiedenen Scheidungsformen es gibt und wie die Scheidung und deren Ablauf im Detail geregelt werden, können Sie in unserem Ratgeber nachlesen. Außerdem erfahren Sie hier, was beim Gang zum Anwalt beachtet werden muss.

FAQ: Ablauf einer Scheidung

Gibt es Fristen für eine Scheidung?

Üblicherweise ist ein Trennungsjahr Voraussetzung für eine Scheidung.

Was bestimmt den Ablauf einer Scheidung?

Der Ablauf einer Scheidung ist vor allem davon bestimmt, ob sie einvernehmlich oder streitig ist. Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie hier.

Wie wird der Termin für eine Scheidung bestimmt?

Das zuständige Familiengericht legt den Scheidungstermin fest und dieser ist bindend. Ob ein Termin dennoch verschoben werden kann, erfahren Sie hier.

Wie kann so eine Scheidung eigentlich dauern? Nähere Infos hierzu finden Sie in unserem Ratgeber „Die Scheidung und deren Dauer: Der Zeitraum kann variieren“.

Wie verläuft eine Scheidung?

Auf dem Weg zum Ziel, stehen den Eheleuten während der Scheidung bzw. deren Ablauf einige Etappen bevor.
Auf dem Weg zum Ziel, stehen den Eheleuten während der Scheidung bzw. deren Ablauf einige Etappen bevor.

Die Scheidung kann den Ablauf betreffend in verschiedene Stationen unterteilt werden. Bevor das eigentliche Scheidungsverfahren in Gang gesetzt werden kann, müssen von betroffenen Paaren in der Regel zunächst die Hürden Trennung und Trennungsjahr genommen werden.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist genau definiert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Ehe geschieden werden kann. In § 1565 Abs. 1 BGB heißt es:

Eine Ehe kann nur dann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Von einem Scheitern der Ehe wird hierbei ausgegangen, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehepartner nicht mehr besteht und auch nicht erwartet werden kann, dass sie wiederhergestellt wird.

Da die Ehe in Deutschland einen hohen Stellenwert genießt, wird Ehepartnern das Trennungsjahr auferlegt, um das im BGB definierte „Scheitern der Ehe“ in der Praxis nachzuweisen. Hintergrund dieser Regelung ist die Absicht zu verhindern, dass der Beschluss zur Scheidung übereilt und unüberlegt gefasst wird. Welche Etappen betroffenen Paaren bei der Scheidung bzw. dem Ablauf des Scheidungsverfahrens genau bevorstehen, zeigt folgende Übersicht:

  • Trennung
  • Trennungsjahr
  • Scheidungsantrag
  • Scheidungsverfahren
  • Scheidungstermin
  • rechstkräftiger Scheidungsbeschluss

Die Etappen der Übersicht, beziehen sich auf den Regelfall. Da es allerdings Ausnahmen wie zum Beispiel die Härtefallscheidung gibt, kann der Verlauf je nach Voraussetzungen auch anders aussehen. Die Scheidung und ihr Ablauf können also je nach Situation unterschiedlich gestaltet sein, was die einzelnen Stationen betrifft.

Scheidung einreichen: Der Gang zum Anwalt ist unvermeidlich

Bei der Scheidung ist während deren Ablauf der Gang zum Anwalt unverzichtbar.
Bei der Scheidung ist während deren Ablauf der Gang zum Anwalt unverzichtbar.

Handelt es sich um eine einvernehmliche oder eine streitige Auflösung der Ehe? Die Antwort auf diese Frage bedingt unmittelbar den weiteren Ablauf einer Scheidung. Vor allem hinsichtlich der Dauer des Scheidungsverfahrens spielt die genannte Frage eine zentrale Rolle.

Sind sich die Ehegatten über die Scheidung einig, steht Ihnen in der Regel nur die Scheidung sowie der Versorgungsausgleich bevor. Wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt, erhält der Antragsteller die Formulare hierfür in der Regel von dem für das Scheidungsverfahren verantwortlichen Familiengericht. Im Einzelfall kann es aber hilfreich sein, den Fragebogen schon vorher auszufüllen, um die Scheidung bzw. den Ablauf des Verfahrens zu beschleunigen.

In diesem Fall kann nach Ablauf des zwölfmonatigen Trennungsjahres die einvernehmliche Scheidung eingeleitet werden. Hierbei genügt es nicht, wenn für beide Partner zusammen ein Rechtsanwalt beauftragt wird. Ein Anwalt darf immer nur einen der Ehegatten vertreten

Die Höhe der Gerichtskosten wird in der Regel vom beauftragten Anwalt (inklusive dessen Gebührenvorschuss) angefordert oder von diesem selbst berechnet und bei Gericht eingezahlt. Andernfalls sendet das Gericht etwa 14 Tage nach Eingang des Scheidungsantrags eine Kostenrechnung an den Antragsteller.

Ist die Trennung der Eheleute unstreitig, kann der Scheidungsantrag bereits kurz vor Ablauf des Trennungsjahres beim Familiengericht eingereicht werden. Da bei Familiengerichten nur durch Anwälte Anträge gestellt werden dürfen, müssen sich die scheidungswilligen Ehepartner zwangsläufig anwaltlich vertreten lassen. Die folgende Liste zeigt die einzelnen Schritte vom Beratungsgespräch bis hin zum rechtsgültigen Scheidungsbeschluss bzw. Scheidungsurteil. Die Übersicht hilft Ihnen, die Scheidung bzw. deren Ablauf schrittweise nachzuvollziehen:

  1. Termin beim Rechtsanwalt für ein erstes Beratungsgespräch
  2. Entwurf des Scheidungsantrags durch den Anwalt
  3. Trennungsjahr
  4. Regelungen zu Scheidungsfolgen
  5. Vermögensteilung
  6. Scheidungsfolgenvereinbarung (bei einvernehmlicher Scheidung)
  7. Einreichung des Antrags beim zuständigen Familiengericht
  8. Begleichung der Gerichtskosten (erst dann wird im Gericht mit der Arbeit begonnen)
  9. Scheidungstermin wird festgelegt, die Eheleute bekommen die Ladungen (auch der zuständige Rechtsanwalt wird geladen)
  10. Scheidungstermin findet statt, Scheidungsbeschluss durch Gericht ergeht
  11. Scheidungsbeschluss ergeht
  12. Ehegatten können (mit jeweils eigenem Anwalt) im Gericht Rechtsmittelverzicht erklären, dann ist die Scheidung sofort rechtskräftig
  13. Liegt keine Verzichtserklärung vor, wird der Beschluss zugesandt (ein Monat Rechtsmittelfrist)
  14. Die Scheidung ist nach fruchtlosem Ablauf automatisch rechtskräftig
  15. Die rechtskräftige Ausfertigung kann danach beantragt werden

Welche Besonderheiten gelten bei einer streitigen Scheidung?

Die Scheidung bzw. der Ablauf des Verfahrens verzögert sich, wenn diese streitig ist.
Die Scheidung bzw. der Ablauf des Verfahrens verzögert sich, wenn diese streitig ist.

Aus verschiedenen Gründen kann es vorkommen, dass eine Scheidung nicht einvernehmlich, sondern streitig ist.

Folgesachen nach Ablauf des Trennungsjahres oder die Trennung an sich können in diesem Zusammenhang mögliche Gründe für eine streitige Auflösung der Ehe sein. Wirkung einer Folgesache ist, dass es zum Ausspruch der Scheidung erst kommen darf, wenn sämtliche anhängigen Folgesachen ebenfalls entscheidungsreif sind (§ 137 Abs.1 FamFG). In diesem Fall kann sich die Scheidung bzw. der Ablauf des Verfahrens verzögern.

Im Streitfall muss sich jede Partei einen eigenen Scheidungsanwalt zur Hilfe nehmen, wenn beide Anträge stellen.

Im Zuge des Scheidungsantrags kann beantragt werden, dass weitere Scheidungsfolgen in das Verbundverfahren aufgenommen werden. Diese beziehen sich beispielsweise auf mögliche Unterhaltszahlungen oder das Umgangsrecht, falls die Eheleute gemeinsame Kinder haben.

Lässt sich der Scheidungstermin falls nötig verschieben?

Bei der Scheidung bzw. deren Ablauf ist ein Termin bindend. Nur im Ausnahmefall kann dieser verschoben werden.
Bei der Scheidung bzw. deren Ablauf ist ein Termin bindend. Nur im Ausnahmefall kann dieser verschoben werden.

Wurde der Termin für die Scheidung vom zuständigen Gericht festgelegt, gilt Anwesenheitspflicht. Beim Scheidungstermin müssen also alle beteiligten Personen anwesend sein. Hierzu gehören Richter, Zeugen, Anwälte und die jeweiligen Mandanten.

Wenn einer der beiden Parteien verhindert ist, weil beispielsweise ein Krankheitsfall vorliegt, ist dies dem zuständigen Anwalt sowie dem Familiengericht umgehend mitzuteilen. Im Falle einer Erkrankung muss dem Gericht außerdem ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Aus diesem Dokument muss hervorgehen, dass der Betreffende in solchem Maße erkrankt ist, dass eine „Verhandlungsunfähigkeit“ gegeben ist.

Weiterhin kann es sein, dass im Vorfeld des Termins bereits eine Urlaubsreise von einem der beiden Partner gebucht wurde. In diesem Fall müssen beim zuständigen Gericht sämtliche Buchungsunterlagen eingereicht werden. Damit der Scheidungstermin verschoben werden kann.

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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

8 Gedanken zu „Die Scheidung – Ablauf der Eheauflösung

  1. Mario

    Vielen Dank für den hilfreichen und detaillierten Ablauf des Scheidungsverfahrens. Ich stecke in einer schweren Ehekrise und möchte mich aufgrund von Untreue scheiden lassen. Hoffentlich finde ich dafür die nächste Zeit einen guten Scheidungsanwalt, an den ich mich wenden kann.

  2. Karl

    Ich habe mich von meiner Frau getrennt und möchte nun schnellstmöglich die Scheidung. Mir war gar nicht bewusst, dass die Scheidung auch an das Scheitern der Ehe gebunden ist und somit das Trennungsjahr in der Regel eingehalten werden muss. Ich werde mir mal einen Anwalt für Familienrecht suchen und mich genauer beraten lassen, was in meinem Fall vielleicht noch möglich ist.

  3. Diana

    Hallo was man nirgendwo so richtig findet ist der Punkt wie lange nachehelicher Unterhalt gezahlt werden muss. Wenn z.B. ein Zeitraum von 1 jahr Unterhalt festgelegt wird, gilt dieser Zeitraum 12 Monate nach dem Scheidungstermin vor Gericht. Oder erst wenn die Scheidung rechtskräftig wird.

  4. Jim

    So ein Trennungsjahr ist immer sehr schwer, gerade wenn Kinder mit im Spiel sind. Bei meinen Eltern habe ich das zum Glück nicht mehr so mitgekriegt. Die haben sich erst scheiden lassen als ich ausgezogen bin. E

  5. Tom

    Ich finde es gut, das in dem BGB die Scheidung genau geregelt ist. So kann ja fast nichts mehr schiefgehen bei einer Scheidung. Wenn es dann auch um ein Kind geht welches auch mit davon betroffen ist ist wirklich Vorsicht geboten.

  6. Louise

    Kann den ein Fachanwalt für Familienrecht bei der Scheidung helfen? Ich möchte gern einen Streit vor Gericht vermeiden. Dadurch ist aber auch die Möglichkeit gegeben, dass ich möglicherweise Miese mache.

  7. Ferdinand

    Danke für diese Details zum Scheidungsrecht. Mein guter Freund muss sich bald scheiden lassen. Aber versteht nicht so recht, wieso. Ich suche nun einen guten Scheidungsanwalt für ihn, damit er wenigstens finanziell einigermaßen unbeschadet herauskommt.

  8. Luise

    Mein Mann und ich haben uns einvernehmlich zur Scheidung entschlossen und möchten diese so schnell wie möglich über die Bühne bringen. Ich konnte mir bislang den Ablauf eines Trennungsjahres sowie die weiteren Schritte nur schwer vorstellen. Die hier beschriebenen 15 Schritte sind sehr verständlich erklärt und ich fühle mich nun innerlich besser auf den ersten Termin beim gemeinsamen Anwalt vorbereitet.

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