Eine Scheinehe eingehen: Machen Sie sich damit strafbar?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 9. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Ist eine Scheinehe strafbar?
Ist eine Scheinehe in Deutschland strafbar?

Aus der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2010 geht hervor, dass es 994 Verdachtsfälle einer Scheinehe gab. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Dunkelziffer weitaus höher liegen dürfte. Dies ist wohl dem Sinn einer Scheinehe geschuldet. Doch was genau ist eine Scheinehe? Zu welchem Zweck gehen Paare eine solche ein?

FAQ: Scheinehe

Was ist eine Scheinehe?

Geht ein Paar eine Ehe zum Schein ein, so täuscht es der Ausländerbehörde eine eheliche Lebensgemeinschaft vor, um für einen Partner einen Aufenthaltstitel zu bekommen.

Was passiert bei einem Verdacht auf Scheinehe?

Besteht bei einer Scheinehe ein Verdacht, lädt die Ausländerbehörde das Paar unabhängig voneinander zur gleichen Zeit vor und befragt dieses. Auch weitere Kontrollen sind möglich. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Welche Konsequenzen drohen bei einer Scheinehe?

Die Scheinehe als solches ist nicht strafbar. Erst wenn die Ehegatten gegenüber der Behörde falsche oder unvollständige Angaben machen, ist der Straftatbestand erfüllt. Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Dem ausländischen Partner wird die Aufenthaltserlaubnis entzogen.

Was ist eine Scheinehe?

Scheinehe: Auch die Vermittlung ist strafbar.
Scheinehe: Auch die Vermittlung ist strafbar.

Die Trauung soll für die meisten Paare wohl der schönste Tag in ihrem Leben sein. Sie begründen mit dem Ja-Wort eine eheliche Lebensgemeinschaft, die ein Leben lang halten soll. Bei einer Scheinehe wird zwar formal auch eine Ehe vor dem Standesbeamten geschlossen, allerdings beabsichtigt mindestens einer der beiden Partner, keine eheliche Lebensgemeinschaft zu gründen.

Die Eheschließung ist dann nur Mittel zum Zweck, beispielsweise um einen Aufenthaltstitel zu erwerben. Teilweise weiß der andere Partner nichts von diesem Vorhaben und wird ausgenutzt. Mitunter geschieht die Eheschließung unter Zwang. In vielen Fällen sind allerdings beide Partner in den Plan involviert. Teilweise wird die Scheinehe für Geld geschlossen.

Die Scheinehe ist von der Zweckehe begrifflich abzugrenzen. Bei letzterer führen die Eheleute nach der Trauung eine eheliche Lebensgemeinschaft. Allerdings soll die Eheschließung einem Ehegatten beispielsweise steuer- oder erbrechtliche Vorteile verschaffen.

Verdacht auf Scheinehe melden: Ist das möglich?

Verschiedene Faktoren sprechen laut dem Europäischen Rat (Entschließung des Rates 97/C 382/01 vom 4. Dezember 1997) für eine Scheinehe:

  • fehlende Aufrechterhaltung der Lebensgemeinschaft
  • Ehegatten sind sich vor der Ehe nie begegnet
  • fehlender Beitrag zu den ehelichen Pflichten
  • widersprüchliche Angaben der Ehegatten hinsichtlich der Umstände des Kennenlernens, der Personalien etc.
  • die Ehegatten können sich nicht verständigen, da sie keine gemeinsame Sprache sprechen
  • für das Eingehen der Ehe bezahlt ein Partner einen Geldbetrag
  • schon früher ging ein Partner eine Scheinehe ein

Nun stellt sich die Frage, wie die Ausländerbehörde die Scheinehe aufdecken möchte. In der Praxis läuft es häufig so, dass das Paar im Ausland heiratet und der ausländische Staatsbürger dann mit einem Visum nachziehen möchte.

Betroffene können der Ausländerbehörde eine Scheinehe melden.
Betroffene können der Ausländerbehörde eine Scheinehe melden.

Nimmt die Ausländerbehörde bei Antragsstellung an, dass es sich um eine Scheinehe handelt, kann sie aktiv werden. Anhaltspunkt kann z. B. ein großer Altersunterschied zwischen den Ehegatten sein. Um der Sache auf den Grund zu gehen, werden dann beide Partner unter anderem unabhängig voneinander befragt.

Kommen die Sachbearbeiter zu dem Entschluss, dass eine Scheinehe vorliegt, also die Ehe ausschließlich für den Erhalt des Aufenthaltstitels erfolgte, erteilen sie dem ausländischen Partner kein Visum. Dies ergibt sich aus dem § 27 Abs. 1 a AufenthG (Aufenthaltsgesetz), denn hier heißt es:

Ein Familiennachzug wird nicht zugelassen, wenn feststeht,
1. dass die Ehe oder das Verwandtschaftsverhältnis ausschließlich zu dem Zweck geschlossen oder begründet wurde, dem Nachziehenden die Einreise in das und den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen, oder
2. tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme begründen, dass einer der Ehegatten zur Eingehung der Ehe genötigt wurde.

Möchten Sie eine Scheinehe anzeigen, können Sie sich an die Ausländerbehörde wenden. Alternativ kann Ihnen auch ein Anwalt helfen. Haben Sie das Gefühl, dass Sie des Führens einer Scheinehe bezichtigt werden, sollten Sie ebenfalls schnellstmöglich einen Rechtsanwalt aufsuchen. Speichern und dokumentieren Sie alles, was das Gegenteil beweisen könnte. Im Ernstfall liegt die Beweislast nämlich beim Ehepaar.

Welche Strafe droht bei einer Scheinehe in Deutschland?

Scheinehen stehen in Deutschland nicht unter Strafe. Erst, wenn die Partner die eheliche Lebensgemeinschaft vortäuschen bzw. falsche Angaben machen, um einen Aufenthaltstitel zu erschleichen, machen sie sich strafbar.

Nach § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG drohen folgende Strafen:

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer […] unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung zu beschaffen oder das Erlöschen oder die nachträgliche Beschränkung des Aufenthaltstitels oder der Duldung abzuwenden oder eine so beschaffte Urkunde wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.

Scheinehen kommen in Deutschland vor allem vor, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen.
Scheinehen kommen in Deutschland vor allem vor, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen.

Damit drohen nicht nur dem ausländischen Partner Konsequenzen, sondern auch dem deutschen Part. Es ist dabei unerheblich, ob die Scheinehe gegen Geld geschlossen wurde oder nicht. Ebenfalls ist es nicht von Belang, ob die Ausländerbehörde tatsächlich die Aufenthaltserlaubnis erteilte.

Laut Ausländerrecht führt eine Scheinehe dazu, dass dem ausländischen Ehegatten ggf. die bereits erteilte Aufenthaltsgenehmigung entzogen wird.

Er muss dann in sein Heimatland zurückkehren.

Das Bundesverwaltungsgericht äußerte in einem Urteil (Az. 1 C 6.03), dass es auch in Frage käme, die Einbürgerung zu widerrufen, wenn diese nur aufgrund einer vorgetäuschten Ehe erteilt worden wäre.

Ist eine Selbstanzeige während bzw. nach einer Scheinehe möglich? Führen oder führten Sie eine Scheinehe um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten bzw. diese Ihrem Partner zu sichern, können Sie sich selbst anzeigen. Zuvor sollten Sie sich allerdings an einen Rechtsanwalt wenden. Dieser kann Sie im Vorfeld beraten und mit Ihnen zusammen zur Polizei gehen.

Scheinehe: Eine Verjährung des Straftatbestandes erfolgt nach fünf Jahren

Nach § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB beträgt die Verfolgungsverjährung fünf Jahre. Dabei beginnt die Frist nicht mit der Eheschließung, sondern zu dem Zeitpunkt, wo die Eheleute gegenüber der Ausländerbehörde falsche Angaben machen.

Lassen Sie sich hierzu unbedingt von einem Rechtsanwalt beraten. Befragte die Ausländerbehörde das Ehepaar beispielsweise bei der Verlängerung des Aufenthaltstitels erneut, kann die Verjährungsfrist noch laufen, obwohl bereits mehrere Jahre vergangen sind.

Ist die Frist verstrichen, drohen keine strafrechtlichen Konsequenzen mehr, dennoch entzieht die Behörde dem ausländischen Ehegatten die Aufenthaltserlaubnis.

Scheinehe: Scheidung oder Aufhebung?

Nach § 1314 Nr. 5 BGB kann eine Scheinehe aufgehoben werden. Diese Option steht Ihnen auch nach mehreren Jahren noch offen. Es ist selbstredend, dass Ihre Scheinehe dann öffentlich wird. Dem Ausländer wird dann die Aufenthaltserlaubnis entzogen.

Antragsberechtigt sind beide Ehegatten, aber auch die zuständige Ausländerbehörde. Ein Anspruch auf UnterhaltZugewinn– und Versorgungsausgleich besteht nicht. Das Trennungsjahr ist nicht einzuhalten.

Scheinehen können in Deutschland geschieden oder aufgehoben werden. Ein Anwalt hilft.
Scheinehen können in Deutschland geschieden oder aufgehoben werden. Ein Anwalt hilft.

Anders sieht dies bei einer Scheidung aus, die ebenfalls vorgenommen werden kann. Ggf. kommt es zu einem Versorgungs- und Zugewinnausgleich. Eventuell entstehen auch Unterhaltsansprüche. Reichen die Ehegatten die Scheidung ein, ist das Trennungsjahr zu beachten.

In der Praxis kommt es häufig zur Scheidung einer Scheinehe, wenn das Ehepaar mehr als zwei Jahre zusammen lebt. Dann erhält der ausländische Partner eine unabhängige Aufenthaltserlaubnis, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind (er z. B. einer Arbeit nachgeht).

Führt das Paar über drei Jahre eine Ehe, kann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Im Zusammenhang mit all diesen Anträgen sollten Sie sich bzgl. eines Verdachts wegen des Führens einer Scheinehe auf eine Kontrolle einstellen.

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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

26 Gedanken zu „Eine Scheinehe eingehen: Machen Sie sich damit strafbar?

  1. Erika

    Mein Lebenspartner ist in Scheinehe mit eine Frau von Kosovo. Sie will Deutschische Nationalität bekommen. Ihre Bruder hat mein Mann zu Ehe gezwungen. Andererseits stimmte mein Partner dieser Scheinehe zu, um Geld zu verdienen. Wir wohnen zusammen schon 2, 5 Jaren und diese Frau from Kisovo wohnt bei ihre Bruder Familia. Mein Mann und diese Frau haben nie zusammen geschlafen und gewohnt.
    Wie und wo kann ich über die Situation informieren, dass Scheinehe anuliert werden. Aber ich will machen das anonym, das mein Partner weißt nicht das ich habe etwas melden.

  2. Lucy

    Hallo. Ich hätte eine Frage und zwar mein Freundin kam vor 2 Jahren mit einem jungen Mann aus Kosovo zusammen. Er ist nach Deutschland geflüchtet. Er hat eine Ablehnung bekommen und sie wollten ihn wieder zurück schicken, da hat er meine Freundin gebeten ihn zu heiraten und da sie ihn geliebt hat sie eingewilligt. Die Hochzeit war vor 6 Monaten jetzt nach 6 Monaten hat er sie einfach ohne Grund verlassen und vor einer woche hat er sich mit einer anderen verlobt. Meine frage ist kann meine freundin nichts unternehmen? Also ich meine ihn anzeigen? Ist das nicht strafbar? Ich denke spätestens nach der neuen Verlobung, ist es wohl klar das er sie ausgenutzt hat. Ich bin der Meinung er muss wegen dem was er getan hat zur Rechenschaft gezogen werden. Das kann man doch nicht einfach durchgehen lassen oder?

  3. M.

    hallo, habe meine Ehefrau ukraine 2016 geheiratet in Kiew , dann holte ich sie im September
    2016 nach Deutschland sie bekam von der italienische Botschaft ein Visum für 3 Monaten.
    in Deutschland bekam sie dann aufenthaltstitel G für 5 jahren, jetzt ist sie im juli 2019 einfach
    ohne was zu sagen aus der ehegemeinschafts Wohnung mit ihren 13 jährigen sohn ausgezogen! meine fragen darf ich sie anzeigen wegen betrüg und kann sie abgeschoben werden wegen einer Scheinehe?

  4. Maik

    Guten Tag, ist es schon ein Straftatbestand wenn die Ehe zwar im Ausland(Marokko) geschlossen wurde, die Ehefrau aber nie nach Deutschland gekommen ist? Mit welcher Strafe müssen beide Rechnen?
    Gruß

  5. Melissa

    Hallo,
    und zwar habe ich jmd kennengelernt, nur nach ner Zeit hat er mich gebeten ihn zu heiraten dafür hat er mir such Geld angeboten nur habe ich es verneint. So brach auch der Kontakt ab, jetzt habe ich mitbekommen das er dieselbe Masche mit einer anderen abzieht. Was kann man da tu

  6. Thomas

    Führe ich eine Scheinehe?
    Bitte um ein Beratungsgespräch

    1. anwalt.org

      Hallo Thomas,

      bitte wenden Sie sich für eine rechtliche Beratung an einen Anwalt. An dieser Stelle können und dürfen wir keine Rechtsberatung erteilen.

      Ihr anwalt.org-Team

  7. Alican

    Hallo zusammen,

    Meine Frau(Brasilianerin) und ich (Türke) sind seit ca. 5.5 Jahren verheiratet. Sie hat vor 4 Monaten ihren unbefristeten Aufenthalt (durch Familiennachzug über mich) erhalten. Kann ihr diese durch eine Anzeige/Bezichtigung einer Scheinehe nachträglich entzogen werden?

    Beste Grüße
    Alican

    1. anwalt.org

      Hallo Alican,

      der Aufenthaltsstatus kann ggf. auch erlöschen, sofern die Grundlage der Entscheidung entfällt.

      Ihr anwalt.org-Team

  8. Fred

    Ich habe im Jan. 2017 eine fast 40 Jahre jüngere Frau in Kuba geheiratet. Zwei Besuchsvisen wurden 2015 und 2016 abgelehnt. Dann bat sie um die heirat. Die Ehe wurde von der Botschaft anerkannt. Seit Mai 2018 ist sie nun hier und schon nach kurzer Zeit war es aus mit der Liebe (ihrerseits). Sie hat seit juli Arbeit gefunden und ist vorigen Monat ausgezogen, lebt jetzt mit einem anderen Mann zusammen. Stimmt es dass ich mich unwissentlich einer Scheinehe strafbar gemacht habe? Wenn ich es der Auländerbehörde mitteile wird dann auch gegen mich eine Strafe verhängt? Entzieht man ihr den befristeten Aufenthaltstitel?
    Fred

    1. anwalt.org

      Hallo Fred,

      1. Strafbar ist das Eingehen einer Scheinehe in der Regel nur, insofern dies zu diesem Zeitpunkt auch so beabsichtigt war (die Ehe also von vornherein von dem Beschuldigten zum Schein eingegangen wurde).
      2. Ausschlaggebend ist die Grundlage des Aufenthaltstitels.

      Wenden Sie sich für eine rechtliche Beratung bitte an einen Anwalt.

      Ihr anwalt.org-Team

  9. dirk

    sehr geehrte damen und herren,,

    meine frau (afrikanerin und viel jünger wie ich) lebt nun schon fast 3 jahre in deutschland! nun steht der termin der niederlassungserlaubnis demnächst an und ihr verhalten hat sich stark verändert! wenn ich den verdacht habe…. dass sie mich betrügt und deshalb nur die ehe eingegangen ist…um nach deutschland zu kommen! wie verhalte ich mich richtig? zeige ich es beim termin an? welche konsequenzen gibt es für sie und für mich? wird sie abgeschoben oder spielt ihre integration (abgeschl. Ausbildung; Job) eine rolle? wenn sie keine niederlassungserlaubnis bekommt, erhält sie ein visum? oder wie schnell muss sie das land verlassen? wer kontrolliert das und trägt die kosten? und was wenn sie sich dann in der schweiz oder frankreich aufhält?

    vielen dank für ihre hilfe!

    mfg
    dirk

    1. anwalt.org

      Hallo Dirk,

      bitte wenden Sie sich für eine Rechtsberatung an einen Anwalt. Wir können an dieser Stelle keine Einzelfälle juristisch bewerten.

      Ihr anwalt.org-Team

  10. Sascha

    Hallo,

    Ich habe ein Problem. Ich habe mich in einer Frau verliebt und wir stehen uns sehr nahe. Wollen bald heiraten. Allerdings macht mir etwas sorgen, sie ist nicht EU Bürgerin und nur durch ein Diplomatisches Visum hier. Deshalb habe ich so im Hinterkopf, das sie möglicherweise 1% nur deshalb heiraten möchte um die Deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen.
    Was könnte im „schlimmsten Falle“ passieren? Könnte ich diese „scheinehe“ dann auch aufheben?
    Über ihre Meinung würde ich mich freuen.

    Vielen Dank

    1. anwalt.org

      Hallo Sascha,

      die Aufhebung der Ehe aufgrund einer Scheinehe ist in Deutschland ggf. möglich, allerdings ist eine entsprechende Bewertung als Scheinehe erforderlich. Dies kann ggf. auch für beide Ehegatten zusätzlich rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wurde die Ehe vollzogen, ist also per se keine tatsächliche Scheinehe anzunehmen und liegen auch keine anderen Aufhebungsgründe vor, ist in der Regel nur die Scheidung der Ehe zur Auflösung möglich.

      Ihr anwalt.org-Team

  11. Angelika

    Hallo,
    mein ehemaliger Mieter war sehr krank und anstatt ins Heim zu gehen oder andere Betreute Einrichtungen aufzusuchen entschied er sich für die Scheinehe. Durch Freunden hatte er erfahren, dass es eine Frau aus Bosnien gibt die seit Jahren für 3 Monate zu ihren Bruder nach Deutschland kommt und arbeitet. Anschließend musste sie Deutschland für 6 Monate verlassen. Man hatte sie einander vorgestellt als sie wieder in Deutschland war und die Vermittlung lief über die Freunde und ihren Bruder weil die Frau kein Deutsch sprach. Sie würde mit der Eheschließung endlich in Deutschland bleiben dürfen und Ihre Tochter nachholen, er würde sie auch finanzieren und als Gegenleistung sollte sie seine Krankenschwester sein. Das ging 2 1/2 Jahre so bis er verstarb. Das ist jetzt ca 3 Jahre her.

    Es sind eigentlich genug Zeugen da aber reichen Zeugenaussagen oder Zeitzeugen?
    Ist es verjährt und wenn ja drohen ihr keine Freiheit und Geldstrafen sondern nur die Aufhebung der Aufenthaltserlaubnis und sie wird abgeschoben ?

    1. anwalt.org

      Hallo Angelika,

      bitte beachten Sie, dass wir an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen dürfen. Wir können aus diesem Grund nicht einschätzen, wie sich der vorliegende Fall entwickeln könnte.

      Grundsätzlich kann eine Scheinehe bei Nachweis eine Aufhebung der Ehe zur Folge haben sowie die Aufhebung eines dadurch erhaltenen Aufenthaltstitels. Unter Strafe ist die Scheinehe in Deutschland jedoch nicht, sodass Haft- und Geldstrafen in aller Regel nicht in Betracht kommen.

      Ihr anwalt.org-Team

  12. T.

    Ich habe im September 2017 meine Frau geheiratet.Sie hat bis heute eine Duldung!jetzt kommt heraus das sie es nur gemacht hat um Deutschen Pass zu bekommen und Ihre Kinder aus Aserbaidschan her zu holen!möchte die Scheidung bzw Aufhebung!was muss ich tun das es schnell geht?

    1. anwalt.org

      Hallo,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich bezüglich der Scheidungsmodalitäten beraten zu lassen. Dieser kann auch einschätzen, ob eine schnelle Scheidung ohne Einhaltung des Trennungsjahres oder alternativ eine Annullierung denkbar wären.

      Ihr anwalt.org-Team

  13. Josef

    Ich lernte im Internet 2016 eine 15 Jahre Jüngere Russische Frau kennen. Sie nahm mit mir Tel.Kontakt auf,Sie konnte Deutsch und ich wollte Sie besser Kennenlernen. Sie kam öfters 2 Wochen zu mir,ich bezahlte die Flüge! Für mich war es Liebe. Nach einiger Zeit bittet Sie mir um Hilfe,Sie kann die Wohnung nicht bezahlen € 500,00,ich hatte das Geld überwiesen! Nach einem Aufenthalt bei mir und Sie wieder in Russland musste Sie ins Krankenhaus??? Sie bittet um € 1000 für die Krankenhauskosten, auch da hatte ich Sie geholfen! Sie kannte mittlerweile meine Lebensverhältnisse das ich nicht reich bin und noch im Rentenalter arbeiten muss. Ich hatte ein altes mit Darlehen belastetes Haus das ich verkaufte und einen kleinen Gewinn erlangte! Ich mietete eine Wohnung und Sie kam zu mir. Wir sprachen über die Zukunft das Sie nach abgeschlossenen Deutschkurse arbeiten geht evtl.als Übersetzerin in eine Spedition! Sie musste wieder nach Russland wegen dem Visum und A2 Deutschkurs der in Russland laut ihrer Angabe € 300,00 kostete! Danach konnte Sie zu mir kommen und wir mussten Heiraten damit Sie ein Aufenthaltsrecht hatte! Nach ca.einem halben Jahr da Sie merkte das ich nicht mehr über Geldmittel verfügte wurde Sie immer abweisender, Sie ging mir aus dem Weg etc.! Sie hatte eine gute Arbeit gefunden von da an machte Sie nichts mehr für mich! Sie sagte ich will die Scheidung und ziehe aus! Da wollte Sie noch schnell ohne mein wissen den Aufenhalt verlängern,aber Sie benötigte den Mietvertrag, den Sie versuchte ohne mein wissen beim Vermieter zu besorgen! Ich wurde vom Vermieter informiert,danach ging ich zur Bezirkshauptmannschaft und teilte mit das wir uns Scheiden lassen, was für die dort arbeitenden Beamten eine Überraschung war! Es wurde sofort ein Vermerk gemacht! Meine Frau hat sich in der Zwischenzeit eine Wohnung angemietet und ist ausgezogen. Das einzige was mir geblieben ist ein leres Konto! Wir wollen uns scheiden lassen. Frage : Hat Sie das erschlichene Aufenthaltsrecht, das Recht nach der Scheidung hierzubleiben?

    1. anwalt.org

      Hallo Josef,

      dies lässt sich an dieser Stelle nicht einschätzen. Sicherlich wird der Grund für den Aufenthaltstitel eine Rolle spielen. Wie sich die Scheidung aber im Einzelfall auswirken wird, bewertet die zuständige Behörde. Fraglich bliebe auch, ob der Tatbestand der Scheinehe nachzuweisen wäre.

      Ihr anwalt.org-Team

  14. kazim

    2001 habe ich meine noch ehe frau aus den milieu rau geholt wo sie sich fur geld verkaufte sie war von zuhaltern nach deutschland verkauft um hir zu bleiben habe ich sie geheiratet und ihren sohn nach deutschland gebracht nach 17 jahre ehe macht sie mir jetzt das leben sehr schwer sie hat mich die hanzen jahre ausgenuzt haben jetzt mitlerweille eine 5 jahre alte tochter wo ich umgangs recht habe und der umgang verveigert wierd sie halt sich nicht an abgemachte vereibarungen was kann ich machen

    1. anwalt.org

      Hallo Kazim,

      bitte wenden Sie sich für eine umfassende Rechtsberatung an einen Anwalt. Wir können Ihren Einzelfall an dieser Stelle nicht bewerten.

      Ihr anwalt.org-Team

  15. Tuanna

    Ich möchte gerne eine Mitteilung bei der Ausländerbehörde über einen Scheinehe machen aber brauche ich Hilfe für die Formulierungen.
    Kann jemand nur behilflich sein?
    Dankeschön

    1. anwalt.org

      Hallo Tuanna,

      wenden Sie sich ggf. an einen Bekannten oder Freund, die Sie bei dem Aufsetzen eines entsprechenden Schreibens unterstützen kann. Ggf. können Sie den Hinweis auch persönlich abgeben.

      Ihr anwalt.org-Team

      1. Anna

        Hallo ,ich möchte eine scheinehe melden muss ich das über mein Anwalt machen ? Und zwar 2016 haben wir zusammen gelebt war auch angemeldet und als wir umgezogen sind wollte er sich nicht bei uns anmelden ,und am 30.12.2017 ging er zu seine Schwester und kam nicht mehr zurück … Wir haben praktisch 6 Monaten zusammen gelebt mit Anmeldung und 5 Monaten in der neuen Wohnung ohne Anmeldung . Er vertröstete mich das er wieder zurück kommt aber habe dann erfahren das er schon lange eine Frau hat aus seinem Land (kosovo) kann ich das noch melden und eine Anzeige machen ?

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