Stationäre Pflege: Wer kommt für die Unterbringung im Heim auf?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 18. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Was umfasst die Pflege im Heim? Eine Definition für die stationäre Pflege liefert unser Ratgeber.
Was umfasst die Pflege im Heim? Eine Definition für die stationäre Pflege liefert unser Ratgeber.

Viele Menschen erhoffen sich für ihren Lebensabend eine Versorgung in den eigenen vier Wänden. Allerdings kann diesem Wunsch zum Beispiel aufgrund von besonderen Anforderungen an den Wohnraum oder auch einer intensiven medizinischen Versorgung nicht immer Folge geleistet werden. In solchen Fällen ist häufig eine stationäre Pflege die beste Option, um eine umfassende und fachkundige Betreuung zu gewährleisten.

FAQ: Stationäre Pflege

Was bedeutet „stationäre Pflege“?

Die stationäre Pflege ist in der Regel mit einer dauerhaften Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung verbunden.

Wie hoch fallen die durchschnittlichen Kosten für eine solche Unterbringung aus?

Die Kosten für die Versorgung in einem Pflegeheim belaufen sich im Durchschnitt auf 3.500 Euro pro Monat. Wie diese sich zusammensetzen, erfahren Sie hier.

Besteht ein Anspruch auf Leistungen von der Pflegekasse?

Bei einer bestehenden Pflegebedürftigkeit kann ein Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse bestehen, um die stationäre Pflege zu finanzieren.

Was ist stationäre Pflege?

Eine stationäre Altenpflege erfolgt laut Definition in den meisten Fällen in einem Pflegeheim.
Eine stationäre Altenpflege erfolgt laut Definition in den meisten Fällen in einem Pflegeheim.

Bei der Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen kann früher oder später der Fall eintreten, dass die Betreuung im familiären Umfeld trotz aller Bemühungen und auch die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst nicht mehr ausreichen, um eine umfassende Pflege zu gewährleisten. Zum Wohle des Betroffenen entschließen sich daher viele Familien für die Unterbringung in einem Pflegeheim.

Die stationäre Pflege gewährleistet laut Definition eine umfassende Betreuung und Versorgung von chronisch kranken und pflegebedürftigen Personen. Dabei ermöglichen Fachkräfte die Pflege rund um die Uhr. Die Unterbringung kann dabei grundsätzlich in einem Pflegeheim, einem Hospiz oder in einer Rehabilitationseinrichtung erfolgen.

Das Ziel einer Unterbringung in einer solchen Institution für die stationäre Pflege ist prinzipiell die Erhaltung der verbleibenden Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes. Bei Hospizen, in welchen Menschen mit unheilbaren Erkrankungen und weit fortgeschrittenem Krankheitsstadium versorgt werden, liegt das Hauptaugenmerk allerdings vor allem auf der schmerzlindernden Therapie.

Im Gegensatz dazu handelt es sich bei der Reha um eine Anschlussbehandlung an einen Krankenhausaufenthalt. Sie dient häufig dem Wiedererlangen von motorischen Fähigkeiten. Eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit muss somit grundsätzlich nicht bestehen.

Gemäß der 2017 vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Pflegestatistik, welcher die Zahlen von Dezember 2015 zugrunde liegen, wurden zum Zeitpunkt der Erhebung insgesamt 857.302 Menschen durch eine stationäre Pflege versorgt. Für rund 9 Prozent dieser Pflegebedürftigen erfolgt die Versorgung dabei teilstationär in Form einer Tages- oder Nachtpflege. Die Unterbringung fand dabei in rund 13.600 Pflegeheimen statt.

In welche Formen lässt sich die stationäre Pflege unterteilen?

Die stationäre Pflege lässt sich aufgrund der verschiedenen Formen an die jeweiligen Bedürfnisse anpassen.
Die stationäre Pflege lässt sich aufgrund der verschiedenen Formen an die jeweiligen Bedürfnisse anpassen.

Die Versorgung in einem Pflegeheim bzw. die stationäre Pflege kann grundsätzlich verschiedene Formen annehmen. So erfolgt die Unterbringung von älteren Menschen in der Regel in speziellen Altenpflegeheimen. Ist die Pflegebedürftigkeit relativ gering, besteht auch die Möglichkeit, sich für ein Altenwohnheim oder eine Einrichtung für betreutes Wohnen zu entscheiden.

Für jüngere Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen existieren zudem Behinderteneinrichtungen, welche auf die speziellen Bedürfnisse ihrer Bewohner ausgerichtet sind.

Darüber hinaus lässt sich die stationäre Pflege auch anhand des Ausmaßes der Betreuung unterscheiden. Eine vollstationäre Pflege beschreibt dabei eine dauerhafte Unterbringung, die betroffenen Personen befinden sich also 24 Stunden, 7 Tage die Woche in der jeweiligen Einrichtung.

Ist eine solch umfassende Versorgung (noch) nicht notwendig, kann diese auch teilstationär erfolgen. Die Pflegebedürftigen werden dabei entweder tagsüber (Tagespflege) oder in der Nacht (Nachtpflege) betreut. Zudem ermöglichen viele Einrichtungen eine stationäre Kurzzeitpflege, welche greift, wenn pflegende Angehörige aufgrund von Krankheit oder Urlaub zeitweise verhindert sind.

Obwohl eine stationäre Pflegeeinrichtung die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen im Zuge der Tages- bzw. Nachtpflege sowie der Kurzzeitpflege ermöglicht, handelt es sich dabei um Aspekte der ambulanten Pflege. Denn schließlich erfolgt dabei die Aufnahme im Pflegeheim nur zeitweise. Darüber hinaus dienen diese Leistung in erster Linie dazu, eine Versorgung in den eigenen vier Wänden für einen möglichst langen Zeitraum zu ermöglichen.

Welche Kosten verursacht eine stationäre Pflege?

Wie setzen sich die Kosten für eine stationäre Pflege zusammen?
Wie setzen sich die Kosten für eine stationäre Pflege zusammen?

Die stationäre Pflege ist aufgrund der umfassenden Betreuung durch Fachkräfte in der Regel mit hohen Personalkosten verbunden, was sich auch auf die notwendigen Ausgaben für die Unterbringung in einem Pflegeheim niederschlägt. Daher müssen Pflegebedürftige und ihre Angehörige im Durchschnitt mit monatlichen Kosten in Höhe von rund 3.500 Euro rechnen.

Allerdings handelt es sich dabei nur um einen groben Richtwert, denn abhängig von Ausstattung und Lage der Unterkunft, dem konkreten Pflegebedarf und dem jeweiligen Bundesland können die Kosten stark variieren.

Grundsätzlich setzen sich die Ausgaben für die Unterbringung in einem Pflegeheim aus folgenden drei Bestandteilen zusammen:

  • Kosten für Leistungen der Pflege
  • Unterkunft und Verpflegung
  • Investitionskosten

Bei den Investitionskosten für die stationäre Pflege handelt es sich um eine Rücklage, welche jedes Pflegeheim für die Instandhaltung und Modernisierungsmaßnahmen schafft. Dabei werden die Kosten dafür anteilig auf jeden Bewohner umgelegt. Im Durchschnitt handelt es sich dabei um rund 500 Euro pro Monat.

Pflege im Heim: Wer zahlt die Ausgaben für Unterbringung und Versorgung?

Die für eine stationäre Pflege anfallenden Kosten müssen Angehörige unter Umständen anteilig tragen.
Die für eine stationäre Pflege anfallenden Kosten müssen Angehörige unter Umständen anteilig tragen.

Es zeigt sich, dass die Unterbringung in einem Pflegeheim mit hohen Kosten verbunden ist. Allerdings steht pflegebedürftigen Menschen in der Regel eine Unterstützung bei der Finanzierung für die stationäre Pflege zu.

So können Sie für die stationäre Pflege Leistungen der Pflegekasse erhalten. Diese dienen der Finanzierung von Pflege und Betreuung in der jeweiligen Pflegeeinrichtung. Die Höhe hängt dabei vom jeweiligen Pflegegrad ab und staffelt sich wie folgt:

PflegegradLeistungen pro Monat
1Zuschuss von 125 Euro
2770 Euro
31.262 Euro
41.775 Euro
52.005 Euro

Für die Abdeckung der Pflegekosten muss der Pflegebedürftige zusätzlich einen sogenannten Eigenanteil für die stationäre Pflege erbringen. Wie hoch dieser ausfällt, hängt dabei ausschließlich vom jeweiligen Pflegeheim ab. Der Pflegegrad nimmt darauf keinen Einfluss, sodass alle Bewohner einen identischen Eigenanteil zahlen und eine Hochstufung beim Pflegegrad zu keiner Veränderung führt.

Seit 2022 erhalten Pflegebedürftige, die in einer vollstationären Pflegeeinrichtung leben zudem einen sogenannten Leistungszuschlag. Dieser fällt höher aus, je länger die Person in Pflegeheimen lebt. Zum 1. Januar 20224 gelten für die stationäre Pflege für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 folgenden Zuschläge:

  • im 1. Jahr: 15 Prozent
  • im 2. Jahr: 30 Prozent
  • im 3. Jahr: 50 Prozent
  • ab dem 4. Jahr: 75 Prozent

Darüber hinaus sind die Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung von der pflegebedürftigen Person bzw. den Angehörigen selbst zu tragen – so wie dies in den eigenen vier Wänden auch wäre. Reicht das Einkommen – häufig eine Rente – oder das noch vorhandene Vermögen nicht aus, um die stationäre Pflege zu finanzieren, kann ggf. die Möglichkeit bestehen, vom Sozialamt Leistungen der Hilfe zur Pflege zu beantragen

Einen Anspruch auf Pflegegeld rechtfertigt die stationäre Pflege in der Regel nicht. Denn diese Leistung der Pflegekasse wird ausschließlich bei der ambulanten Pflege durch Angehörige gezahlt.

Schlechte Pflege im Heim: Was können Angehörige unternehmen?

Sind Sie mit der Pflege im Heim nicht zufrieden, sollten Sie sich an den Ansprechpartner in der Unterkunft wenden.
Sind Sie mit der Pflege im Heim nicht zufrieden, sollten Sie sich an den Ansprechpartner in der Unterkunft wenden.

Wer sich dazu entschließt, Angehörige in einem Pflegeheim unterzubringen, erhofft sich dadurch eine bessere Versorgung, als sie im häuslichen Umfeld möglich wäre. Allerdings kann es auch immer wieder vorkommen, dass die stationäre Pflege nicht den individuellen Ansprüchen des Pflegebedürftigen entspricht.

Ist dies der Fall, sollten sich Angehörige an die zuständigen Ansprechpartner im Pflegeheim wenden. Dabei ist es wichtig – ähnlich wie bei Problemen auf der Arbeit – die Hierarchie zu beachten. Zudem sollten Sie die Missstände in einem sachlichen Gespräch erörtern – meist leichter gesagt als getan, wenn es um die Versorgung von lieben Angehörigen geht.

Da die Leistungen für eine stationäre Pflege in einem Heimvertrag mit dem Pflegeheim definiert werden, können Sie auf die Einhaltung der Bedingungen bestehen. Eine rechtliche Auseinandersetzung oder ein Wechsel der Unterkunft sollten allerdings nur der letzte Ausweg sein.

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

3 Gedanken zu „Stationäre Pflege: Wer kommt für die Unterbringung im Heim auf?

  1. Ralf

    Man muss hier mal sagen das in ganz vielen Pflegeheimen nicht mal das nötigste gemacht wird und der Staat schaut nur zu ! die Alten sind halt keine Leistungsträger mehr . Es gibt Zustände in Heimen die Schauerlich sind . Mangelnde Hygiene , Demenzkranke werden einfach in Ecken gesetzt und sich selbst überlassen , es wird nicht dafür gesorgt das sie genug Trinken ,Das was da teilweise Stattfindet ist Menschen unwürdig . es sind nicht alle , aber alle wissen davon und schauen nur weg ganz besonders der Staat

  2. Thomas

    Was die Altenpflege angeht, ist es ein wichtiger Sachverhalt. Oft brauchen die Pflegebedürftigen nicht nur Hilfe bei den alltäglichen Tätigkeiten, sie möchten auch das Gefühl haben, dass jemand für sie da ist. Sie möchten am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Sie wollen lachen und Freude haben.

  3. Laura

    Eine Freundin von mir hat mir erzählt, dass sie und ihre Familie sich für eine lange Zeit überlegt haben, ob es für ihre Oma besser ist, zuhause zu bleiben oder sie zu einer stationären Pflege zu bringen. Sie haben entschieden, dass die stationäre Pflege das ist, was sie braucht. Aber wie Sie auch sagen, sind die Kosten dafür bemerkenswert. Der Staat sollte etwas machen, damit diese Leistungen preiswerter sein können.

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