Sterbeurkunde: Amtlicher Nachweis über den Tod eines Menschen

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 17. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Sie benötigen die Sterbeurkunde eines Angehörigen? Woher Sie die bekommen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Sie benötigen die Sterbeurkunde eines Angehörigen? Woher Sie die bekommen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Scheidet ein Angehöriger aus dem Leben, beginnt für die Hinterbliebenen häufig eine schwere Zeit. Denn neben der Bewältigung der eigenen Trauer, geht der Tod eines Menschen auch mit verschiedenen Behördengängen, Anträgen und organisatorischen Anstrengungen einher. So verlangt das Erbrecht zum Beispiel eine Sterbeurkunde als Nachweis darüber, dass einer Person auch tatsächlich verstorben ist. 

FAQ: Sterbeurkunde

Wann ist eine Sterbeurkunde notwendig?

Die Sterbeurkunde bescheinigt den Tod eines Menschen und wird zum Beispiel von Versicherungen und Banken verlangt, um Verträge oder Konten aufzulösen. Zudem ist die Urkunde bei der Beantragung eines Erbscheins vorzulegen.

Woher erhalten Sie die Sterbeurkunde?

Die Sterbeurkunde wird von Standesamt ausgestellt, das für den Sterbeort zuständig ist. Welche Unterlagen Sie dafür benötigen, erfahren Sie hier.

Wie teuer ist die Ausstellung einer Sterbeurkunde?

Die Kosten für eine Sterbeurkunde belaufen sich auf 10 bis 12 Euro. Weitere Exemplare sind meist günstiger zu erhalten. Darüber hinaus werden Ausführungen für verschiedene Institutionen häufig kostenlos ausgestellt. Wann dies der Fall ist, lesen Sie hier.

Wozu dient eine Sterbeurkunde?

Mithilfe der sogenannten Personenstandsurkunden wird unser Leben bei den zuständigen Standesämtern dokumentiert. Zu den Nachweisen des Personenstandes zählen dabei unter anderem:

Wohingegen die Geburtsurkunde der amtliche Beleg dafür ist, dass ein Kind geboren wurde, bescheinigt die Sterbeurkunde den Tod eines Menschen. Dieser Nachweis zum Ableben ist vor allem für die hinterbliebenen Angehörigen von großer Bedeutung, denn nur mithilfe der Sterbeurkunde kann beim Amtsgericht bzw. Nachlassgericht der Antrag auf die Erteilung eines Erbscheins gestellt werden. Darüber hinaus wird die Urkunde auch bei der Einreichung von Rentenanträgen oder der Beanspruchung von Versicherungsleistungen verlangt.

Die vom Standesamt ausgestellte Sterbeurkunde enthält folgende Informationen:

Das Standesamt stellt eine Sterbeurkunde nur an Personen mit einem berechtigten Interesse aus.
Das Standesamt stellt eine Sterbeurkunde nur an Personen mit einem berechtigten Interesse aus.
  • Vollständiger Name des Verstorbenen
  • Ort und Tag der Geburt
  • Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft
  • Anschrift des letzten Wohnsitzes
  • Angabe zum Familienstand
  • Ort und Zeitpunkt des Todes

Auch nach der Abwicklung möglicher Erbansprüche sollten Sie die Sterbeurkunde gut aufbewahren. Denn diese kann auch Jahre oder sogar Jahrzehnte später noch relevant sein. Möglich ist dies zum Beispiel, wenn es um die Berichtigung von Grundbüchern geht. Haben Sie die Sterbeurkunde verloren, kann diese aber auch nachträglich angefordert werden.

Achtung! Der Tod eines Menschen muss in der Regel innerhalb von drei Werktagen beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Neben den Angehörigen können diese Aufgabe auch Krankenhäuser, Pflegeheime, Bestattungsunternehmen oder die Polizei übernehmen.

Antrag für eine Sterbeurkunde stellen: Welche Unterlagen sind notwendig?

Nahe Angehörige sowie Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können beim Standesamt eine Sterbeurkunde beantragen. Dafür sind verschiedene Unterlagen vorzulegen. Dazu zählen insbesondere der Totenschein sowie der Personalausweis des Toten. Abhängig vom Personenstand sind zudem folgende Dokumente nötig:

  • Ledig: Geburtsurkunde
  • Verheiratet: Heiratsurkunde
  • Geschieden: Heiratsurkunde, Scheidungsurteil
  • Verwitwet: Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehegatten

Benötigen Sie die Urkunde im Ausland, besteht zudem die Möglichkeit, eine internationale Sterbeurkunde ausstellen zu lassen. Diese enthält die Informationen in mehreren Sprachen und wird vor allem in vielen europäischen Staaten anerkannt.

Ist ein deutscher Staatangehöriger im Ausland verstorben, ist die Sterbeurkunde bei der zuständigen Behörde am Sterbeort zu beantragen. Unterstützung bei diesem Behördengang erhalten Sie beim deutschen Konsulat oder der deutschen Botschaft im jeweiligen Land. Es besteht zudem die Möglichkeit, den Sterbefall nachträglich ins deutsche Sterberegister eintragen zu lassen und somit eine deutsche Sterbeurkunde zu erhalten. 

Was kann eine Sterbeurkunde kosten?

Welche Gebühren fallen an, wenn Sie eine Sterbeurkunde beantragen?
Welche Gebühren fallen an, wenn Sie eine Sterbeurkunde beantragen?

Die Beantragung einer Sterbeurkunde ist bei den Standesämtern meistens auf verschiedenen Wegen möglich. So können Sie zum Beispiel persönlich auf dem Amt erscheinen, aber auch eine schriftliche Antragstellung per Post oder Fax wird angeboten. Nicht zuletzt können Sie die Sterbeurkunde auch online beantragen. Hierfür senden Sie eine E-Mail an die zuständige Behörde oder füllen die entsprechende Anträge über eine Eingabemaske auf deren Internetseite aus.

Die Ausstellung der Sterbeurkunde geht allerdings mit Kosten einher. Diese belaufen sich für das erste Exemplar in der Regel auf 10 bis 12 Euro. Lassen Sie gleichzeitig weitere Exemplare anfertigen, sind diese meist günstiger, sodass pro Urkunde durchschnittlich 5 bis 6 Euro anfallen. Informieren Sie sich daher im Vorfeld, wie viele Exemplare Sie benötigen, denn wenn Sie eine Sterbeurkunde nachträglich beantragen, zahlen Sie dafür den höheren Preis.

Zudem erhalten Sie Sterbeurkunden für die gesetzliche Rentenversicherung, das Sozialamt oder die Krankenkasse in der Regel gebührenfrei. Diese Exemplare enthalten einen entsprechenden Vermerk und werden daher nur von der entsprechenden Institution akzeptiert.

Wichtig! Für die Kündigung von Verträgen oder Mitgliedschaften reicht ggf. auch eine einfache Kopie der Sterbeurkunde. Extra Exemplare anfordern müssen Sie dafür daher nicht. Fragen Sie deshalb im Vorfeld nach, welcher Nachweis notwendig ist.

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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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