Unterlassene Hilfeleistung in der Pflege: Drohen Strafen?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 25. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Unterlassene Hilfeleistung in der Pflege? Wann dieser Tatbestand vorliegen kann, erfahren Sie hier!
Unterlassene Hilfeleistung in der Pflege? Wann dieser Tatbestand vorliegen kann, erfahren Sie hier!


Die Versorgung von pflegebedürftigen Personen geht mit einem hohen Maß an Verantwortung einher. Denn nicht selten sind die Betroffenen in ihrem Alltag auf Hilfe angewiesen. Doch was ist, wenn die notwendige Unterstützung verwehrt bleibt? Müssen Pflegekräfte oder Angehörige in einem solchen Fall mit einer Anzeige wegen des Tatbestandes „unterlassene Hilfeleistung in der Pflege“ rechnen?

FAQ: Unterlassene Hilfeleistung

Wann besteht eine unterlassene Hilfeleistung?

In Deutschland gilt in Notfällen eine allgemeine Hilfspflicht. Kommen Sie dieser nicht nach, kann eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistungen drohen. Mehr zum Tatbestand erfahren Sie hier.

Gibt es den Tatbestand auch in der Pflege?

Ja. Dies gilt grundsätzlich auch in der Versorgung von Personen, bei denen eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde.

Was ist bei einer Hilfesituation zu tun?

Nach einem Sturz oder bei den Anzeichen auf einen Schlaganfall sollte ein Arzt verständigt werden. Anderenfalls liegt unter Umständen unterlassene Hilfeleistung in der Pflege vor.

Wann liegt der Tatbestand „unterlassene Hilfeleistung“ vor?

Unterlassene Hilfeleistung in der Pflege kann weitreichende Konsequenzen haben.
Unterlassene Hilfeleistung in der Pflege kann weitreichende Konsequenzen haben.

Bevor wir uns dem Thema „unterlassene Hilfeleistung in der Pflege“ widmen, gilt es zu klären, wann eine entsprechende Hilfsleistung notwendig ist. Grundsätzlich hat jeder Bürger in Deutschland die rechtliche Verpflichtung, seinen Mitmenschen in einer Notlage zu helfen.

Kommt er dieser Hilfspflicht nicht nach, ist eine Bestrafung als unterlassene Hilfeleistung möglich. Wann dieser Tatbestand Anwendung findet, ergibt sich aus § 323c Strafgesetzbuch (StGB). Darin heißt es im Detail:

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Gemäß diesem Auszug aus dem StGB liegt unterlassene Hilfeleistung in der Pflege oder jedem anderen Lebensbereich also vor, wenn Personen in einem Unglücksfall keine Hilfe leisten. Als Unglücksfall gilt dabei jedes plötzlich eintretende Ereignis, welches eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit oder das Leben von Menschen darstellt.

Welches Ausmaß an Hilfe notwendig ist, hängt dabei vom individuellen Einzelfall ab. Allerdings sollte grundsätzlich jeder Mensch dazu in der Lage sein, den Notruf zu verständigen, sich um das Unfallopfer zu kümmern und ggf. unter Anleitung der Notrufzentrale die Erstversorgung vorzunehmen. Dabei gilt aber immer der Grundsatz, dass Sie sich selbst nicht in Gefahr bringen müssen.

Kommen Sie der Hilfeverpflichtung nicht nach, machen Sie sich strafbar. In den meisten Fällen droht für unterlassene Hilfeleistung eine Geldstrafe. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass das Gericht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt.

Gelten für die unterlassene Hilfeleistung in der Pflege besondere Vorschriften?

Haben Pflegekräfte eine besondere Verpflichtung in Bezug auf die unterlassene Hilfeleistung in der Pflege?
Haben Pflegekräfte eine besondere Verpflichtung in Bezug auf die unterlassene Hilfeleistung in der Pflege?

Wie zuvor bereits ausgeführt, gilt in Deutschland eine allgemeine Hilfspflicht. Bestimmte Personen oder Personengruppen, müssen aber auch darüber hinaus aktiv werden. Der Gesetzgeber spricht in diesem Fall von sogenannten „Garanten“ bzw. der „Garantenstellung“. Diese Menschen haben die Pflicht, zu verhindern, dass der Betroffene verletzt wird.

Diese Garantenstellung haben zum Beispiel Eltern für ihre Kinder oder Ehepartner untereinander. Darüber hinaus übernehmen aber auch bestimmte Berufsgruppen „freiwillige Schutz- oder Beistandspflichten“.
Dabei kann es sich um Ärzte, Babysitter und auch Pflegekräfte in einem Pflegeheim oder bei einem Pflegedienst handeln.

Doch wann liegt unterlassene Hilfeleistung in der Pflege vor? Als Beispiele lassen sich unter anderem die versäumte Benachrichtigung eines Notarztes nach einem Sturz oder bei den Anzeichen auf einem Schlaganfall benennen. Darüber hinaus kann der Tatbestand unter Umständen auch vorliegen, wenn ein Verdacht auf Gewalt in der Pflege nicht gemeldet wird.

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

29 Gedanken zu „Unterlassene Hilfeleistung in der Pflege: Drohen Strafen?

  1. Manuela H

    Hallo, meine Oma ist im April in einem Pflegeheim auf dem Weg zur Toilette unter Aufsicht eines Pflegers gestürzt. Sie erlitt einen Oberschenkelhalsbruch und mehrere Rippenbrüche. Sie wurde dann mit dem Sanka ins Krankenhaus gebracht und dort operiert. Zudem hat sie noch 3 Blutkonserven erhalten.Am nächsten Tag verstarb sie dann.Bei der Obduktion kam dann heraus dass der Obduktionsbefund nicht mit dem Sturzprotokoll des Heimes übereinstimmt. Meine Frage:macht es Sinn gegen das Heim etwas zu unternehmen oder ist das wieder Aussage gegen Aussage? Meine Oma sagte mir der Pfleger sei auf sie gefallen.

  2. Stefan

    Hallo, ich arbeite in einem Wohnheim mit extern beauftragtem Pflegedienst. Sprich, wir werden für pflegerische Tätigkeiten nicht mehr bezahlt und sollen diese auch nicht mehr ausüben. Das Problem hierbei ist finde ich; wenn ein/e BewohnerIn um 14:30 Uhr Pflege benötigt und der Pflegedienst erst um 17:30 Uhr kommt, bleibt die Schutzhose in der Zwischenzeit nass, obwohl viele Anwesende MitarbeiterInnen die Ausbildung und oder Möglichkeiten hätten selbst zu pflegen. Ich finde das absolut unmoralisch und denke über eine Selbstanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung nach. Ist so eine Behandlung von Pflegebedürftigen Personen erlaubt?

  3. MLK

    Hallo,

    in einer Ambulanten Pflegeeinrichtung gibt der Geschäftsführer seinen Mitarbeitern die Anweisung erstmal ihn zu kontaktieren, bevor man das Krankenhaus in Notfällen anruft. Das ist natürlich definitiv nicht rechtens. Bei wem liegt hier die Schuldlast, wenn aufgrund des verzögerten Anrufes im Krankenhaus der Patient stirbt oder weitere Schäden von sich trägt ?

  4. Elfie K

    Ich kaufe für eine hochbetagte 91 Jahre alte demenze Dame ein und mache leichte Hausarbeiten. Übers Wochenende ist diese Dame ohne Pflegebetreuung. Ich habe deren Tochter gebeten, sie uns Heim zu tun. Dies würde bis jetzt vehement abgelehnt. Von Montag bis Donnerstag beträgt die Pflegebetreuung ja 2 Std. pro Tag. Die hochbetagte Dame isst und trinkt alleine nicht mehr und hat den Pflegegrad 4. Sie ist extrem verwirrt 😕 Wie kann ich ihr helfen? Danke für das Feedback

    1. Jola

      Eigentlich müsste Ihre Firma hier schnell reagieren und was tun, ansonsten beim zuständigen Bezirksamt anrufen, Sachlage schildern und dann werden Sie an zuständige Stelle geleitet. Evtl auch selbst Anzeige gegen die Tochter stellen. Scheinbar wartet sie auf den Tod ihrer Mutter. Wenn keine Versorgung statt findet an den 3 Tagen, wird die Frau in Obhut des „Staates,“ genommen. Da würde ich nicht lange zögern.

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