Verfügung von Todes wegen: Das sollten Sie wissen!
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Kurz und knapp
Durch eine Verfügung von Todes wegen können Sie die gesetzliche Erbfolge Ihren Wünschen anpassen.
Dies kann einseitig (Testament) oder wechselseitig (Erbvertrag) geschehen. Unsere Muster zeigen hier, wie diese aussehen können.
Wirksam wird eine solche Erklärung erst nach dem Tod des Erblassers.
Nicht immer stehen wir unseren Blutsverwandten auch so nah, wie wir uns dies wünschen würden. Das deutsche Erbrecht sichert unseren nahen Angehörigen durch die gesetzliche Erbfolge aber automatisch einen Anspruch auf den Nachlass ein. Möchten Sie dies ändern und Freunde begünstigen, müssen Sie diesen Wusch aktiv durch eine Verfügung von Todes wegen kundtun.
Inhalt
Was ist eine Verfügung von Todes wegen?
Bei der Bezeichnung „Verfügung von Todes wegen“ handelt es sich um einen Oberbegriff für verschiedene Anordnungen, welche eine Person für den Fall ihres Todes verfasst. In der Regel treten die darin aufgeführten Regelungen auch erst mit dem Eintritt des Erbfalls in Kraft.
Als Verfügung von Todes wegen gelten laut Definition im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) folgende Erklärungen:
- Testament (letztwillige Verfügung)
- Erbvertrag
Durch diese Verfügungen für den Todesfall können Sie die gesetzliche Erbfolge Ihren persönlichen Wünschen entsprechend anpassen. Dies kann unter anderem auch Bestimmungen über die Einsetzung der Erben, eine mögliche Enterbung, ein Vermächtnis oder verschiedene Auflagen beinhalten. Unter Umständen besteht sogar die Möglichkeit, mit einer Verfügung von Todes wegen das Sorgerecht für minderjährige Kinder nach dem eigenen Ableben zu beeinflussen.
Nachfolgend gehen wir auf die Besonderheiten der jeweiligen Verfügung von Todes wegen ein. Sind Sie sich unsicher, welche Erklärung sich am besten für die Durchsetzung Ihrer Vorstellungen eignet, kann Ihnen ein Anwalt für Erbrecht beratend zur Seite stehen.
Testament als Verfügung von Todes wegen
Häufig wird die Verfügung von Todes wegen mit dem Testament gleichgesetzt. Zwar handelt es sich bei Testamenten – welche auch als „Letzter Wille“ oder gemäß § 1937 BGB als „letztwillige Verfügung“ bezeichnet werden – um die verbreitetste Form der Verfügung von Todes wegen, aber nicht um die einzige.
Die letztwillige Verfügung ist laut Definition eine einseitige Willenserklärung des Erblassers über sein Vermögen, welche erst im Falle seines Todes wirksam wird. Abhängig von dem Umständen oder der Form der Errichtung lassen sich Testamente in zwei verschiedene Weisen unterteilen:
- ordentlich
Darunter fallen Einzeltestamente (§ 2247 BGB) und Ehegattentestamente (§ 2267 BGB), welche privathandschriftlich oder vor einem Notar errichtet werden. - außerordentlich
Hierbei handelt es sich um sogenannte Nottestamente. Die Erklärung erfolgt gemäß §§ 2249–2251 BGB gegenüber drei Zeugen. - eigenhändig
In diesem Fall ist die letztwillige Verfügung von Todes wegen vollständig von Hand zu schreiben und mit einer Unterschrift zu versehen. - öffentlich
Diese Erklärung wird laut § 2232 BGB gegenüber einem Notar abgegeben. Der Gesetzgeber schreibt dabei eine amtliche Verwahrung sowie die Erfassung im Testamentsregister vor.
Erbvertrag als Verfügung von Todes wegen
Bei einem Erbvertrag handelt es sich um eine zweiseitige Verfügung von Todes wegen. Dabei treffen der Erblasser und ein oder mehrere Vertragspartner – zumeist handelt es sich dabei um Erben – Regelungen über den Verbleib des Vermögens bei Eintritt des Erbfalls.
Ein Erbvertrag bedarf grundsätzlich der Beurkundung durch einen Notar. Fehlt diese, ist die Verfügung erbrechtlich unwirksam. Der Erbvertrag bietet vor allem für die zukünftigen Begünstigten bzw. Erben ein hohes Maß an Sicherheit, denn eine Veränderung oder Auflösung ist in der Regel nur mit dem Einverständnis aller Vertragsparteien möglich.
Dies ist insbesondere dann relevant, wenn die Übertragung von Vermögenswerten an eine Gegenleistung geknüpft ist. Üblich sind in diesem Zusammenhang unter anderem Pflegeverpflichtungen zwischen Eltern und Kindern. Letztere erhalten im Ausgleich für eine solche Betreuung der Erblasser zum Beispiel eine Immobilie zugesagt.
Vorgaben zu Form und Inhalt einer Verfügung nach dem Tod
Bei einer Verfügung von Todes wegen muss die Form den Vorgaben im Bürgerlichen Gesetzbuch entsprechen. Nur so können Sie sicherstellen, dass es sich dabei um eine wirksame Erklärung handelt. Welche Vorgaben dabei im Einzelnen zu beachten sind, hängt von der Art der Verfügung ab.
So muss ein privatschriftliches Testament vom Erblasser vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Eine notarielle Verfügung von Todes wegen ist hingegen in der Regel am Computer verfasst, bedarf dafür aber einer entsprechende Beglaubigung durch einen Notar.
Bei einer Verfügung von Todes wegen bestehen inhaltlich grundsätzlich viele Freiheiten. So können Sie mithilfe einer solchen Willenserklärung die gesetzliche Erbfolge nach Ihren Wünschen verändern und entscheiden an welche Personen oder auch gemeinnützigen Organisationen (Testamentsspende) Sie nach Ihrem Tod Vermögenswerte übertragen.
Verfügung von Todes wegen: Muster zu Testament und Erbvertrag
Sie möchten eine Verfügung von Todes wegen errichten? Nachfolgend haben wir Ihnen verschiedene Muster für Testament und Erbvertrag zusammengestellt. Beachten Sie aber, dass es sich dabei ausschließlich um Beispiele zur Veranschaulichung handelt. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt für Erbrecht, wenn Sie Unterstützung bei der Formulierung benötigen.
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Erfährt das zuständige Nachlassgericht vom Tod der Erblasser – zum Beispiel durch eine Mitteilung vom Standesamt – erfolgt die Eröffnung der sich in Verwahrung befindlichen Verfügung von Todes wegen. Bei der Eröffnung kann es sich zum einen um einen Termin handeln, zu dem die gesetzlichen Erben des Erblassers und die sonstigen Beteiligten eingeladen werden.
Zum anderen kann diese aber auch als „stille Eröffnung“ erfolgen. In diesem Fall erhalten alle Beteiligten eine schriftliche Benachrichtigung zu dem sie im Einzelnen betreffenden Inhalt der Verfügung.
Ich lebe in den USA, habe heute brief erhalten mit der ‘Vegügung von Todes wegen’
Mein Vater starb 04.12.2017
Was bedeutet das für mich??
Hallo Kornelia,
bei einer Verfügung von Todes wegen handelt es sich allgemeinsprachlich um ein Testament (oder alternativ einen Erbvertrag). Welche Folgen dies für Sie als Erbin hat, können Sie dem Dokument entnehmen. Wenden Sie sich bei weiterführenden erbrechtlichen Fragen bitte an einen Anwalt.
Ihr familienrecht.net-Team
Kann man 12 Jahre nach dem meine Mutter gestorben ist, noch diese Gebühr von 100 Euro
fordern. Ist diese Forderung nicht längst verjährt ?
Ich habe eine Rechnung vom Amtsgericht über 100,00€ erhalten.
Wenn ich diese zahle, bedeutet es auch, dass ich das Erbe annehme oder kann ich dieses immer noch ausschlagen?
Wie sieht das aus wenn es ein vom Notar verfasstes Testament gibt, der Ehegatte verstirbt und das Amtsgericht vergisst die Eröffnung des Testamentes. 8 Jahre Später stirbt die Ehefrau, jetzt will das Amtsgericht das Testament von Ehemann und Ehefrau eröffnen und verlangt zweimal die gebühr von jeweils 100€, ist das dann korrekt?
Wir sind zusammen 3 Erben, 3 Geschwister, ich habe aber alleine eine Rechnung über 100 Euro bekommen, ist das so OK, wir müssen uns das doch sicher Teilen. LG Heike